![]() Ein Wahlrecht zwischen Transponder und Schenkelbrand wird es in Deutschland auch weiterhin nicht gegeben. © FotoLL - Fotolia.com |
Prinzipiell ist von der Kommission der europäischen Gemeinschaften „die Verwendung elektronischer Kennzeichnung“ gefordert, sie lässt aber in Ausnahmefällen auch alternative Kennzeichnung zu, „sofern diese alternativen Methoden gleichwertige Garantien zur Verhinderung zur mehrfachen Ausstellung von Identifikationsdokumenten bieten.“ Der einzelne Mitgliedsstaat kann eine derartige alternative Kennzeichnung genehmigen.
Manche Länder wie Dänemark oder die Niederlande haben den Brand aus Gründen des Tierschutzes ganz verboten. Auch in Deutschland gab es 2011 Bemühungen, ein Schenkelbrandverbot durchzusetzen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch nach massivem Kräfteaufwand durch die Pferdezüchterlobby, in Deutschland ist seither der Chip zwar Pflicht, die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand jedoch zusätzlich erlaubt.