![]() Im Blut von Julia Krajewskis Samourai du Thot wurde am letzten EM-Tag die schmerz- und entzündungshemmende Substanz Firocoxib gefunden. Das Ergebnis der B-Probe steht noch aus. © Eric Knoll | FEI |
Bei der gefundenen Substanz handelt es sich um Firocoxib, ein Wirkstoff, der schmerz- und entzündungshemmend wirkt und von der FEI als „Controlled Medication Substance“ geführt wird. Damit ist Firocoxib zu therapeutischen Zwecken im Training erlaubt, jedoch nicht im Wettkampf. Die FN hat die Öffnung der B-Probe beantragt. Das Ergebnis steht noch aus, wird in aber in Kürze erwartet. Sollte die B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigten, müsste die deutsche Mannschaft ihre Silbermedaille zurückgeben.
Samourai du Thot wurde in Strzegom am 20. August, dem letzten Tag der EM, nach dem Gewinn der Team-Silbermedaille beprobt. Unabhängig von FEI und Championat hatte die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA im Zuge einer unangekündigten, zufälligen Trainingskontrolle in Warendorf kurz nach der Rückkehr aus Polen ebenfalls eine Probe des Pferdes genommen. Mitte September informierte die NADA das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) über den Fund der Substanz Firocoxib, die nicht im Behandlungsbuch des Pferdes dokumentiert war. Seitdem bestand die Sorge, dass auch die noch ausstehende FEI-Wettkampfprobe die Substanz nachweisen würde. Bereits umgehend nach Bekanntwerden des Ergebnisses der NADA-Kontrolle hörte das DOKR Julia Krajewski dazu an, wie die Substanz in ihr Pferd gelangt sein könnte. Die Recherche brachte jedoch bisher keine Erklärung.
Julia Krajewski hat nach Bekanntgabe des Ergebnisses der B-Probe formell 21 Tage Zeit sich zu entscheiden, eine administrative Strafe anzunehmen oder vor das FEI-Tribunal zu ziehen. Die administrative Strafe würde eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Schweizer Franken sowie Verwaltungskosten in Höhe von 2000 Schweizer Franken nach sich ziehen, jedoch keine Wettkampfsperre. „Der Gang vor das Tribunal macht aber nur Sinn, wenn Julia Krajewski nachweisen kann, wie die Substanz ins Pferd gelangt ist“, erklärt Prof. Dr. Jens Adolphsen, Equipechef der deutschen Vielseitigkeitsreiter und langjähriger, ehemaliger Vorsitzender des FEI-Tribunals. „Die Aberkennung ihres Einzelergebnisses und die damit verbundene Rückgabe der Mannschaftssilbermedaille wären bei einer positiven B-Probe nach Vorgabe des internationalen Regelwerks aufgrund der vorhandenen positiven Wettkampfprobe unausweichlich – unabhängig von Schuld oder Unschuld.“
Samourai du Thot wurde in Strzegom am 20. August, dem letzten Tag der EM, nach dem Gewinn der Team-Silbermedaille beprobt. Unabhängig von FEI und Championat hatte die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA im Zuge einer unangekündigten, zufälligen Trainingskontrolle in Warendorf kurz nach der Rückkehr aus Polen ebenfalls eine Probe des Pferdes genommen. Mitte September informierte die NADA das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) über den Fund der Substanz Firocoxib, die nicht im Behandlungsbuch des Pferdes dokumentiert war. Seitdem bestand die Sorge, dass auch die noch ausstehende FEI-Wettkampfprobe die Substanz nachweisen würde. Bereits umgehend nach Bekanntwerden des Ergebnisses der NADA-Kontrolle hörte das DOKR Julia Krajewski dazu an, wie die Substanz in ihr Pferd gelangt sein könnte. Die Recherche brachte jedoch bisher keine Erklärung.
Julia Krajewski hat nach Bekanntgabe des Ergebnisses der B-Probe formell 21 Tage Zeit sich zu entscheiden, eine administrative Strafe anzunehmen oder vor das FEI-Tribunal zu ziehen. Die administrative Strafe würde eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Schweizer Franken sowie Verwaltungskosten in Höhe von 2000 Schweizer Franken nach sich ziehen, jedoch keine Wettkampfsperre. „Der Gang vor das Tribunal macht aber nur Sinn, wenn Julia Krajewski nachweisen kann, wie die Substanz ins Pferd gelangt ist“, erklärt Prof. Dr. Jens Adolphsen, Equipechef der deutschen Vielseitigkeitsreiter und langjähriger, ehemaliger Vorsitzender des FEI-Tribunals. „Die Aberkennung ihres Einzelergebnisses und die damit verbundene Rückgabe der Mannschaftssilbermedaille wären bei einer positiven B-Probe nach Vorgabe des internationalen Regelwerks aufgrund der vorhandenen positiven Wettkampfprobe unausweichlich – unabhängig von Schuld oder Unschuld.“