Bei der EIA, gemeinhin auch als „Pferdeseuche“ bezeichnet, handelt es sich um eine infektiöse Blutarmut bei Einhufern. Das Virus, das mit dem menschlichen HIV-Virus verwandt ist, wird durch einfache Stallfliegen nicht übertragen, wohl aber durch blutsaugende Pferdebremsen bzw. durch nicht sterile Injektionsnadeln oder chirurgische Instrumente.
Krankheit häufig ohne Symptome
Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und potentielle Virusausscheider, auch wenn sie manchmal keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen“ Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Rund 30 bis 90 % der Infektionen verlaufen oft sehr lange Zeit ohne augenscheinliche Krankheitssymptome. Die Tiere wirken dann völlig gesund, obwohl sie das Virus in sich tragen. Auch im aktuellen Fall aus Frankreich brachte erst ein Coggins-Text die Infektion ans Licht. Der betroffene Hengst, der zur Zucht hätte eingesetzt werden sollen, zeigte keine auffälligen Symptome.
Im akuten Verlauf zeigen die betroffenen Tiere hohes Fieber, Apathie, Schwäche, einen schwankenden Gang und gelbe Schleimhäute in Folge einer eintretenden Herzschwäche. Oftmals kommt es zu Ödembildungen an Gliedmaßen, Bauch und Unterbrust. Bei trächtigen Stuten kann es zu Aborten und zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen.
Anzeige- und Meldepflicht für EAI
EIA ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und zählt zu den meldepflichtigen Tierseuchen an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).Da es bislang weder eine Impfung noch eine Therapie gegen die Krankheit gibt, sind Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden ausdrücklich verboten – Pferde mit positivem Befund werden ausnahmslos getötet. Damit einher gehen Sperr- und Quarantänemaßnahmen des betroffenen Pferdebestandes und Kontaktbeständen sowie gezielte Blutuntersuchungen. Erst wenn alle Tiere des Bestandes in zwei Nachuntersuchungen in vierwöchigem Abstand von negativ getestet wurden, darf die Sperre wieder aufgehoben werden.