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Wer Zeit mit seinem Pferd verschenkt, sollte sich vorher rechtlich gut absichern. © Zlatan Durakovic - fotolia.com

Zeit mit Pferden verschenken: Wie sieht die rechtliche Seite aus?

Ein Artikel von Pamela Sladky | 29.11.2017 - 15:33
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Wer Zeit mit seinem Pferd verschenkt, sollte sich vorher rechtlich gut absichern. © Zlatan Durakovic - fotolia.com

Eine Haftung für einen Unfall - sei es ein Sturz vom Pferd aber auch bei Unfällen, die am Boden passieren - ist immer dann gegeben, wenn ein Verschulden des anderen, im konkreten Fall des Pferdebesitzers, der Zeit mit seinem Pferd verschenkt, gegeben ist. Doch wann liegt dieses vor?

Beim Umgang mit Pferden kann das bisweilen relativ rasch der Fall sein, denn sobald man pferdeunkundigen Personen -  insbesondere Kindern - den Kontakt mit den Tieren ermöglicht, muss man selbst darauf achten, dass diese Person keiner Gefahr ausgesetzt ist. Natürlich ist es unmöglich jedes Risiko beim Umgang mit Pferden vollkommen auszuschalten. Allerdings gilt es, allfällige Risiken so weit möglich zu minimieren.

Konkret bedeutet das unter anderem:

  • das Pferd muss grundsätzlich ruhig und für Anfänger tauglich sein
  • diese Forderung muss umso mehr zum konkreten Zeitpunkt der Begegnung erfüllt sein
  • die Umgebung muss ruhig und frei von Störfaktoren sein
  • bei Erkennen eines Störfaktors (z. B. lautes Bellen eines Hundes oder Traktorenlärm, wodurch das Pferd beunruhigt weden könnte) muss die betreute Person vom Pferd weggeschickt oder weggebracht werden
  • die Ausrüstung des Pferdes muss genauso wie die Ausrüstung des Reiters völlig in Ordnung sein, das Kind bzw. die Person hat einen Helm und gutes Schuhwerk zu tragen, die Ausrüstung muss dergestalt sein, dass die Person nirgends hängen bleiben und sich so verletzten kann
  • insbesondere bei Kindern muss eine zweite Person dabei sein, die das Kind sichert, etc.

Empfehlenswert ist es, die Person genau darüber zu informieren, was sie erwartet und dass das Pferd auch erschrecken kann – dies mit all seinen Folgen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind unbedingt zu informieren, wenn deren Kinder Zeit mit dem Pferd verbringen. Hier lohnt es sich auch, zu hinterfragen, ob der begleitende Erwachsene auch der Erziehungsberechtigte ist.

Passen die Voraussetzungen nicht ( z. B. wenn das Pferd unruhig ist oder das Kind nicht ordentlich ausgerüstet), sollte das Zeit schenken nicht stattfinden oder abgebrochen werden.

Was deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?

Egal, in welcher Form Sie Zeit mit Ihrem Pferd verschenken, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit sollte in jedem Fall vorhanden sein. Zu beachten ist, dass die meist vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung typische Unfälle und Unfallfolgen (Schadenersatzansprüche wie insbesondere Schmerzengeld, Physiotherapie und Ähnliches, Prozesskostenübernahme im Falle eines Gerichtsverfahrens) im Rahmen des Reitens bei derartigen karitativen Aktionen nicht abdeckt! Und auch Reitlehrer, die eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten eingehend prüfen lassen, inwieweit die Haftpflichtversicherung im Fall des Falles wirklich greift.

Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger/ps

Rechtsreferentin Dr. Nina Ollinger

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Die auf Pferderecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger betreibt seit über fünf Jahren ihre Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Purkersdorf, Klosterneuburg und Gablitz. Die passionierte Hobbyreiterin ist Autorin der Pferderechts-Bücher „Haftungsfalle Pferd“ und „Perde(ver)kauf“ und Vortragende sowie Lektorin. Nina Ollinger vertritt Reitstall- und Gestütsbesitzer, Tierärzte und Reitlehrer in allen haftungsrechtlichen Fragen rund um das Thema Pferd. Das Leistungsspektrum reicht hierbei vom Verfassen von Verträgen über die Beratung bei Problemen bis hin zur Vertretung in Gerichtsverfahren.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.ra-ollinger.at.