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Aktuell werden in Österreich rund 130.000 Pferde gehalten, der Großteil davon – offizielle Zahlen sprechen von etwa 80 Prozent – in landwirtschaftlichen Betrieben. © www.slawik.com

Gewerbeordnungsreform zum Einstellen von Pferden vorerst in der Warteschleife

Ein Artikel von Pamela Sladky | 17.05.2017 - 15:02
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Aktuell werden in Österreich rund 130.000 Pferde gehalten, der Großteil davon – offizielle Zahlen sprechen von etwa 80 Prozent – in landwirtschaftlichen Betrieben. © www.slawik.com

Das Thema Gewerbeordnung ist in den vergangenen Monaten etwas aus dem Blickfeld der pferdeinteressierten Öffentlichkeit gerückt. Erledigt hat es sich damit allerdings nicht. Nach jahrelangem Tauziehen um möglichst ausgeglichene Bedingungen für landwirtschaftliche und gewerbliche Pferdehaltungsbetriebe hat der Wirtschaftsausschuss am vergangenen Mittwoch einen Zusatz zur Pensionspferdehaltung beschlossen. Demnach sollte eine landwirtschaftliche Pferdehaltung künftig bis zu einer Höchstgrenze von zwei Pferden pro Hektar und höchstens 25 Pferden möglich sein. Alles, was darüber hinausgeht, würde als Gewerbe gelten.

Bislang hatte man zur Bewertung ob gewerblich oder nicht, die landwirtschaftliche Unterordnung herangezogen. Diese wurde im Laufe der vergangenen Jahre jedoch immer restriktiver ausgelegt – und vielfach auch sehr individuell. Die Novelle hätte erstmals für klare Verhältnisse gesorgt. Doch bis auf weiteres wird es bei der bisherigen ungeliebten Lösung bleiben.

Denn in der heutigen Nationalratssitzung hat sich die Koalition darauf verständigt, die gesamte Vorlage zur Gewerbeordnungsnovelle noch einmal an den Wirtschaftsausschuss zur Nachverhandlung zurückzugeben. Die Reform zur Einstellung von Pferden, als Teil der Novelle, geht damit ebenfalls wieder retour. Als frühester Termin für einen Beschluss durch den Nationalrat gilt Juni. Angesichts der aktuellen politischen Lage und den bevorstehenden Neuwahlen könnte sich die Absegnung aber durchaus in die nächste Legislaturperiode verschieben.

Hintergrund

Der Novelle zugrunde liegt ein Interessenskonflikt zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Pensionspferdebetrieben. Anders als gewerbliche Betriebe unterliegt die bäuerliche Pferdehaltung nicht der Gewerbeordnung und den damit verbundenen strengen Auflagen. Ein Umstand, der vor allem bei gewerblichen Reitställen landesweit für Unmut sorgte, sahen sie sich dadurch im Wettbewerb doch deutlich benachteiligt. Um für möglichst faire Bedingungen zu sorgen, wurde in den vergangenen Monaten deshalb intensiv zwischen Vertretern beider Parteien verhandelt. Geeinigt hat man sich schließlich auf die nun beschlossenen 25 Pferde als Obergrenze. Laut einem früheren Bericht der OÖN hatten die Vertreter der Landwirtschaft ursprünglich eine Grenze von 50 Tieren gefordert.

Ungewisse Zeiten

Für viele landwirtschaftliche Einstellbetriebe ist die Zeit der Ungewissheit damit auf unbestimmte Dauer prolongiert. Eine Einstufung als Gewerbebetrieb bringt strengere Auflagen in Bezug auf Brandschutz, Fluchtwege, Beleuchtung, Parkflächen etc. mit sich, es wird zusätzlich auch die Einholung einer Betriebsanlagengenehmigung, eine Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung sowie eine erhöhte Grundsteuer u. v. a. m. notwendig. Zudem sind Gewerbebetriebe in der Flächenwidmung Grünland nicht erlaubt, was in weiterer Folge in Betriebssperren bzw. einem Abbruch enden kann. Einer Einschätzung der Zentalen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter (ZAP) zufolge sind rund 5.000 Betriebe von einem solchen Szenario betroffen und damit in ihrer Existenz bedroht, was unabsehbaren Folgen für die gesamte Pferdewirtschaft nach sich ziehen könnte.

Beim OEPS bedauert man das vorläufige Scheitern der Novelle. Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Vertretern der gewerblichen Reitbetriebe und der landwirtschaftlichen Pferde-Einsteller heißt es für eine eindeutige Lösung nun weiterhin „Bitte warten.“

ps