Ulrike Prunthallers Beschwerde gegen die vorläufige Sperre wurde vom Senat des Strafausschusses Tiroler Pferdesportverband abgewiesen. © Maximilian Schreiner
Anfang November verlautbarte der OEPS über die Verbandshomepage eine Ordnungsmaßnahme gemäß ÖTO § 2023 gegen die Chefbereiterin des oberösterreichischen Bartlguts, Ulrike Prunthaller. Dieser Paragraph sieht den Ausschluss von pferdesportlichen Veranstaltungen für die Dauer von drei Monaten vor, im konkreten Fall gilt die Sperre für den Zeitraum von 6. November 2011 bis 5. Februar 2012. Der Grund für diese schwere Ordnungsmaßnahme wurde indes nicht verraten.
Dass nun zwei Monate später eine offizielle Stellungnahme des Verbandes folgt, liegt vermutlich in diversen Medienberichten begründet.
Konkret werden der Dressurreiterin und dem Gestütstrainer, Fritz Atschko, schwere Fälle von Tierquälerei angelastet, als Hauptzeuginnen fungieren zwei ehemalige Bartlgut- Mitarbeiterinnen, die ihre Anschuldigungen mit eidesstattlichen Erklärungen untermauerten. Bereits am 22. September wurde von den Gestütsbetreibern Edda und Wenzel Schmidt eine Gegendarstellung verfasst, in der sie sich "schützend vor die vom Rufmord bedrohten Personen" stellen und die Vorwürfe ausdrücklich zurückweisen. Die Stellungnahme des Bartlgutbetreiber können Sie hier nachlesen.
Nachstehend lesen Sie den offiziellen Wortlaut der Pressemeldung des OEPS, wie sie auch auf dessen Homepage zu finden ist:
Verdacht auf Tierquälerei
Bestandaufnahme der Causa Prunthaller: Diverse Medien haben in den vergangenen Tagen über einen Fall von Tierquälerei berichtet. Um, im Sinne aller Beteiligten, Klarheit zu schaffen, sieht sich der OEPS veranlasst, trotz eines nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens, eine Bestandaufnahme der bisherigen Geschehnisse zu veröffentlichen.
Tierschutz ohne Vorverurteilungen
Es wird hier festgehalten, dass der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) höchstes Interesse daran hat, sich für das Wohlergehen der Pferde, im Sinne des Reglement des OEPS und des Tierschutzgesetzes, einzusetzen. Deshalb werden auch alle diesbezüglichen Meldungen umgehend untersucht und im positiven Fall einer sofortigen Anzeige bei den zuständigen Behörden zugeführt. Weiters nehmen in so einem Fall die Disziplinargremien, auf Basis der Rechtsordnung des OEPS, ihre Arbeit auf.
Solange aber eine angeklagte Person nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung, weshalb sich der OEPS von jeder Vorverurteilung klar distanziert. Auch mediale Vorverurteilungen mit voller Namensnennung werden vom OEPS klar abgelehnt, da sie nicht den ethischen Grundsätzen des OEPS entsprechen.
OEPS reagierte umgehend
In der Causa Ulrike Prunthaller hat der OEPS sofort alle vom Reglement vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und dafür gesorgt, dass die Vorfälle gerichtlich untersucht werden. Weiters wurde, bis zur Klärung des Sachverhalts, eine vorläufige Turniersperre der Reiterin angeordnet. Diese einstweilige Maßnahme wurde in den Medien des OEPS veröffentlicht.
Die Chronologie der Causa Prunthaller
4. September 2011
Dem Oberösterreichischen Pferdesportverband werden zwei Stellungnahmen zweier Zeugen übermittelt, denen unter anderem Verstöße gegen das Reglement des OEPS und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu entnehmen sind.
6. September 2011
Anzeige beim Bezirkspolizeikommando Grieskirchen durch den Präsidenten des Oberösterreichischen Pferdesportverbands.
9. September 2011
Der OPES erhält die Stellungnahmen der beiden Damen in Form von Eidesstaatlichen Erklärungen.
13. September 2011
Der OEPS bittet den Oberösterreichischen Pferdesportverband um Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
19. September 2011
Parallel dazu wird von den Zeuginnen eine Anzeige unter anderem wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis gegen Frau Ulrike Prunthaller und Herrn Friedrich Atschko eingebracht.
20. September 2011
Die Vorfälle werden der FEI zur Kenntnis gebracht, da sich einige Vorwürfe auch auf internationale Turniere beziehen.
22. September 2011
Der OEPS teilt Frau Ulrike Prunthaller mit, dass er bis auf weiteres von Entsendungen zu internationalen Turnieren laut § 20.1.2 der ÖTO absieht.
22. September 2011
Der Oberösterreichische Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Salzburger Pferdesportverband weitergeleitet
27. September 2011
Der Salzburger Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Steierischen Pferdesportverband weitergeleitet.
28. September 2011
Ulrike Prunthaller fordert eine Stellungnahme des OEPS bezüglich der Nichtgenehmigung von Starts bei internationalen Turnieren. Diese Stellungnahme wird am gleichen Tag entsprechend beantwortet.
5. Oktober 2011
Der Steirische Pferdesportverband erklärt ebenfalls, das Disziplinarverfahren nicht durchführen zu können und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Tiroler Pferdesportverband weitergeleitet.
6. November 2011
Durch die Vorsitzende des Schiedsgerichtes des Tiroler Pferdesportverbands wird eine vorläufige Maßnahme gemäß § 2023 der ÖTO ausgesprochen, die Frau Prunthaller eine Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen für die Dauer von drei Monaten untersagt.
9. November 2011
Die vorläufige Maßnahme gemäß ÖTO § 2023 wird auf der Homepage des OEPS veröffentlicht, ebenso in den offiziellen Mitteilungen des OEPS in der Pferde Revue und Pferd Plus (Heft 01/2012).
21. November 2011
Frau Ulrike Prunthaller bringt eine Beschwerde gegen die vorläufige Maßnahme (ÖTO § 2023) ein. Diese wird vom Senat des Strafausschusses Tiroler Pferdesportverband abgewiesen.
Das Schiedsgerichtsverfahren wird derzeit in Tirol abgewickelt. Der weitere Verlauf ist offen.