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Feuerwehreinsatz: Huf im Boxengitter eingeklemmt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 14.12.2018 - 12:07
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Um den Huf zu befreien, wurden die Gitterstäbe nit einem hydraulischem Spreizer behutsam auseinandergedrückt. © FF St. Pölten-Wagram | LM Andreas Scharnagl

Am Mittwochabend kurz nach halb 10 Uhr wurde die FF St. Pölten-Wagram zu einer Tierrettung in St. Pölten Dörfl alarmiert. Ein Pferd des ansässigen Reitclubs hatte sich in seiner Box verkeilt - mit einem Hinterhuf in den Gitterstäben.

Schon auf der Anfahrt bekam die ausgerückte Mannschaft von der Bereichsalarmzentrale die Info, dass der Besitzer des Pferdes vor Ort war und das Pferd von einem Tierarzt bereits sediert worden war. Beim Eintreffen der Rettungskräfte lag das Pferd in seiner Box, eines der Beine war zwischen zwei Gitterstäben in etwa 1,5 Metern Höhe gerutscht und am Huf hängen geblieben.

Binnen kürzester Zeit brachten die Florianis das hydraulische Rettungsgerät in Stellung und drückten damit die Gitterstäbe behutsam auseinander. Wenig später konnte "Benedict" mit Hilfe von Helfern des Reitclubs wieder auf die Beine gestellt und in eine Nachbarbox gebracht werden.

Die Erleichterung über die geglückte Rettung war danach vor allem beim Besitzer des Pferdes groß, der sich via Facebook bei den Helfern für die schnelle und unkomplizierte Hilfe bedankte. Die Florianis ließen es sich nicht nehmen, ihren "Patienten" am darauffolgenden Tag noch einmal einen Besuch abzustatten: Mit einem Bund Karotten als kleines Trostpflaster für den Schrecken am Mittwochabend.  

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Gelungene Rettung: Pferd Benedict ist dank der Hilfe der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr St. Pölten-Wagram wieder auf den Beinen.
© FF St. Pölten-Wagram | LM Andreas Scharnagl

Haftungsfrage

Immer wieder kommt es vor, dass Pferde zwischen die Boxengitter geraten. Und nicht immer endet ein solches Missgeschick derart glimpflich wie für Benedict. Ein ähnlicher Fall, der sich vor einigen Jahren in Niederösterreich ereignete, hatte sogar ein rechtliches Nachspiel. Weil der Pferdebesitzer der Meinung war, dass die Schuld an dem Unfall in der unzureichenden Unterbringung seines Pferdes zu suchen sei, landete die Angelegenheit vor Gericht. Dort wurde nach einem umfangreichen Sachverständigengutachten entschieden, dass die beklagte Partei durch das Bereitstellen einer nicht fachgerechten Unterbringung die einstellvertraglichen Obsorgepflichten verletzt hatte. In der Folge musste die Stallbetreiberin für die verletzungsbedingt angefallenen Tierarztkosten aufkommen.