1319703661.jpg

Summary: "Superingo_Fotolia" --- Alt: --- Keyword: "Box Pferd Langeweile" --- Doc.Name: "Gaehnen_Superingo_Fotolia.jpg" © Superingo - Fotolia.com

Sind Pferdeäpfel mit Leckerlis verwechselbar?

Ein Artikel von Administrator | 16.01.2012 - 11:55

Weit über die Landesgrenzen hinweg, wird der Ort Warendorf im deutschen Nordrhein-Westfalen mit Pferden assoziiert. Immerhin befindet sich hier nicht nur eines der renommiertesten deutschen Landgestüte, auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat hier ihren Sitz sowie weitere reitsportliche Einrichtungen. Dass dies auch auf den Süßwarenmarkt ausstrahlt und zu markenrechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, hat allerdings erst ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen I-4 U 216/10) offenbart.

13267107189263.jpg

Warendorfer Pferdeäppel gelten seit Jahrzenten als Spezialität und werden originell auf Stroh gebettet im Einmachglas verkauft. © warendorfer-pferdeaeppel.de

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Konkurrenten auf dem Süßwarenmarkt bieten Produkte mit einem Touch von Pferd an. Der eine vertreibt Pralinen, die in einem Einmachglas auf einem Bett von Stroh angeboten werden, unter der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeäppel“, der andere eine Schokoladen-Trüffel-Spezialität, die trotz der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeleckerli“ für Menschen bestimmt ist. 
 
Der erstgenannte ist Inhaber einer beim Patent- und Markenamt registrierten Marke und fühlt sich durch die Bezeichnung des zweitgenannten in diesem seinem Markenrecht verletzt. Seine Klage hatte vor Landgericht und Oberlandesgericht keinen Erfolg. Das OLG Hamm führte aus, dass sich die Wortbestandteile beider Bezeichnungen sowohl in Klang und Schriftbild als auch im Wortsinn ganz erheblich unterscheiden. Pferdeleckerli seien als leckere ergänzende Zugabe zum genussreichen Essen oder Fressen bestimmt, wenn auch im eigentlichen Wortsinn für Pferde. Hingegen seien Pferdeäppel als Exkremente die lästige Folge auch guter Ernährung der Pferde. Pralinen als solche zu beschreiben sei originell und werde vom Verbraucher in Erinnerung behalten. Dies gelte nicht in gleicher Weise für die Bezeichnung von Pralinen als Pferdeleckerli. Der mündige Verbraucher könne „Warendorfer Pferdeäppel“ und „Warendorfer Pferdeleckerli“ durchaus unterscheiden. 

Und was lernt man nun daraus? Was den Pferden recht ist (vorne rein, hinten raus) soll auch dem Verbraucher billig sein. 

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Norbert Berger, Dortmund