Der Vorfall ereignete sich bereits Ende Dezember. Als Mitarbeiter der burgenländischen Tierkörperverwertung an den Kadavern der drei verendeten Pferde Schussverletzungen entdeckten, machten sie Meldung bei der zuständigen Abteilung der Burgenländischen Landesregierung.
Vor wenigen Tagen dann teilte die zuständige Amtstierärztin der Polizei mit, dass der Pferdebesitzer – eigenen Angaben zufolge ein ausgebildeter Tierheilpraktiker – seine beiden Stuten im Alter von 24 und 27 Jahren, sowie einen zehnjährigen Hengst, eigenhändig mit einem Revolver erschossen hatte.
Die Stuten seien krank und gebrechlich gewesen, der Hengst habe eine Verletzung am linken Vorderfuß gehabt, so der 66-Jährige. Er habe seinen Pferden deshalb den Gnadenschuss erteilt.
Entgangen dürfte dem Oberwarter bei seinen Überlegungen allerdings sein, dass laut österreichischem Tierschutzgesetzt das wissentliche Töten von Pferden nur durch Tierärzte erfolgen darf. Der Beruf des Tierheilpraktikers ist in Österreich anders als etwa in Deutschland nicht anerkannt und kann dem des Veterinärs nicht gleichgesetzt werden. Die fachgerechte Tötung durch Nicht-Tierärzten ist nur bei landwirtschaftlichen Nutztieren erlaubt bzw. in Fällen, in denen ein rasches Einschreiten unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen, etwa nach einem Unfall mit schwerer Verletzungsfolge.
Da in diesem Fall keine der genannten Ausnahmen vorlag, will die Polizei weitere Erhebungen durchführen. Gegen den Pferdebesitzer wurde bereits Anklage wegen Tierquälerei erhoben.
meinbezirk.at/ps