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Beim Auskeilen hatte sich Ostfriesenwallach Frido mit dem Hinterbein im Boxengitter verfangen. © Feuerwehr Essen

Unglücklich ausgekeilt: Pferd in Boxengitter eingeklemmt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 17.11.2017 - 08:40
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Beim Auskeilen hatte sich Ostfriesenwallach Frido mit dem Hinterbein im Boxengitter verfangen. © Feuerwehr Essen

Der Wallach war morgens auf drei Beinen stehend in seiner Box entdeckt worden, und zwar in einer denkbar ungünstigen Haltung. Offenbar hatte Frido beim Geplänkel mit seinem Nachbarn gegen die Boxenwand ausgeschlagen – mit einer derartigen Wucht, dass die Stahlrohre nachgegeben hatten und der Fuchs mit seinem linken Hinterlauf durch die Gitterstäbe gerutscht war. Aus dieser misslichen Lage konnte sich der Fuchs nicht mehr selbst befreien, sodass die Feuerwehr verständigt werden musste.

Bevor die Einsatzkräfte jedoch ans Werk gehen konnten, musste der Wallach erst von einer Tierärztin sediert werden. Danach wurden die Rohrelemente, die sein Bein gefangen hielten, mit einem hydraulischen Spreizer auseinandergedrückt. Durch die erweiterte Öffnung wurde Frido schließlich befreit. Die Tierärztin versorgte den etwa 800 Kilogramm schweren Wallach und legte einen Stützverband an. Nachdem das Pferd wieder wach war, erfolgte der Transport in eine Pferdeklinik in Leichlingen. Die Fahrt dorthin meisterte Frido problemlos, eine Rückmeldung der Tierklinik lässt hoffen, dass der Ostfriese das Geschehen ohne bleibende Schäden überstehen wird.

Haftungsfrage

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Nach der Sedierung durch die Tierärztin wurden die Rohrelementen mit einem hydraulischen Spreizer auseinandergedrückt und der Wallach aus einer misslichen Lage befreit. © Feuerwehr Essen

Immer wieder kommt es vor, dass Pferde zwischen die Boxengitter geraten. Und nicht immer endet ein solches Missgeschick derart glimpflich wie für Frido. Ein ähnlicher Fall, der sich vor einigen Jahren in Niederösterreich ereignete, hatte sogar ein rechtliches Nachspiel. Weil der Pferdebesitzer der Meinung war, dass die Schuld an dem Unfall in der unzureichenden Unterbringung seines Pferdes zu suchen sei, landete die Angelegenheit vor Gericht. Dort wurde nach einem umfangreichen Sachverständigengutachten entschieden, dass die beklagte Partei durch das Bereitstellen einer nicht fachgerechten Unterbringung die einstellvertraglichen Obsorgepflichten verletzt hatte. In der Folge musste die Stallbetreiberin für die verletzungsbedingt angefallenen Tierarztkosten aufkommen.

PM/ps