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Erleichtert: Am Montag wurde das das Verfahren gegen Dressurreiterin Isabell Werth wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo eingestellt. © Tomas Holcbecher

Verfahren gegen Isabell Werth eingestellt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 18.03.2014 - 08:50
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Erleichtert: Am Montag wurde das das Verfahren gegen Dressurreiterin Isabell Werth wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo eingestellt. © Tomas Holcbecher

Im Juni 2012 war bei El Santo im Zuge der Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld die verbotene Substanz Cimetidin festgestellt worden. Ein leichter Verstoß, wie was Große Schiedsgericht nun entschied, und das Verfahren gemäß Paragraph 927a der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) einstellte. Maßgeblich für diesen Entscheid sei, dass die im Urin von Isabell Werths Championatspferd El Santo nachgewiesene Menge des Magen-Medikaments Cimetidin nach einem weiteren eingeholten Sachverständigengutachten keine medikamentöse Wirkung gehabt habe. Zudem sei der Einsatz von Cimetidin im internationalen Turniersport erlaubt.

Werth hatte versucht den Medikationsfund mit einer defekten Tränkeanlage zu erklären, wodurch mit dem Arzneistoff verunreinigtes Wasser aus der Nachbarbox in El Santos Tränker und so in den Körper des Pferdes gelangt sei. Unabhängige Gutachter bestätigten zwar die theoretische Möglichkeit, dennoch entschied die Disziplinarkommission in erster Instanz auf sechs Monate Sperre wegen fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung. Werth ging in Berufung und durfte aufgrund des laufenden Verfahrens weiterhin auf Turnieren starten.

Ihren unrühmlichen Höhepunkt erreichte die Causa Werth, als sich vor wenigen Wochen FN-Hauptsponsor Fendt medienwirksam zu Wort meldete und die „sofortige Einstellung des Verfahrens“ forderte nachdem er den sportjuristischen Vorgang als „unfaire Behandlung der Weltklasse-Reiterin“ bezeichnete. Auf eine Gegendarstellung der FN, die ihrerseits versuchte Fendts Anschuldigungen ins rechte Licht zu rücken, erwirkte Isabell Werth eine einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, weil er – so Werths Anwalt – offenbar versuche durch falsche Tatsachendarstellung in Bezug auf die Gutachten der Sachverständigen Druck von der Verbandsgerichtsbarkeit zu nehmen. Kurze Zeit später wurde diese jedoch vom Landesgericht Münster wieder aufgehoben.

Erleichterung auf allen Seiten

„Es ist gut, dass das Verfahren innerhalb unseres Verbandsrechtssystems zum Abschluss gekommen ist und der Sport jetzt wieder in den Vordergrund rücken kann“, sagt dazu FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau. Und auch Isabell Werth ist froh, dass die Angelegenheit ein für sie versöhnliches Ende gefunden hat: „Endlich ist das Thema durch. Das hat mich zwei Jahre lang abends beim ins Bettgehen und morgens beim Aufstehen begleitet." Die Verfahrenskosten und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten wird die Reiterin vor diesem Hintergrund vermutlich nur allzu gerne zahlen.