Rund um Himberg waren Reitverbote geplant – diese konnten mit Hilfe des LFVs NÖ verhindert werden. © Stefan Glänzer
Im Gemeindegebiet Himberg war geplant, auf 28 öffentlichen Gemeindewegen ein umfassendes Reitverbot zu erlassen. Diese Reitverbote hätten Ausritte der ReiterInnen aus in der Umgebung ansässigen Pferdeeinstellbetrieben zum Erliegen gebracht, sodass der LFV NÖ als anerkannte Interessensvertretung um Unterstützung gebeten wurde.
Der LFV NÖ, vertreten durch Dr. Johann Lueger, und die Wirtschaftskammer NÖ, vertreten durch Mag. Walter Schmalwieser, Fachgruppengeschäftsführer, Franz Eckner, Ausschussmitglied und Branchensprecher der Fachgruppe, sowie Mag. Jasmin Filzwieser, konnten in enger Zusammenarbeit die von den ansässigen Landwirten und Jägern begehrte Erlassung von Reitverboten verhindern.
StVO als Grundlage
Grundlage für Reitverbote auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Nur dann, wenn und insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, darf ein Reitverbot erlassen werden. Festzustellen ist, dass ReiterInnen im Straßenverkehr gleichberechtigte Teilnehmer- Innen sind, auf die von anderen VerkehrsteilnehmerInnen (z. B. PKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Jagdausübungsberechtigte) ebenso Rücksicht zu nehmen ist. Ein weiteres Gebot für die Erlassung von Reitverboten ist, dass die gesetzlichen Interessensvertretungen gehört werden müssen. Während die Wirtschaftskammer NÖ sich massiv für ihre Mitglieder, die gewerblich angemeldeten Reitställe, einsetzte, hat die gesetzliche Interessensvertretung der landwirtschaftlich organisierten Reitbetriebe, die Landwirtschaftskammer NÖ, vertreten durch die Bezirksbauernkammer Bruck a. d. L./Schwechat, die Landwirte und Jäger unterstützt.
Lokalaugenschein
Von der Wirtschaftskammer NÖ und vom LFV NÖ wurde im Schriftverkehr und bei den Verhandlungen mehrfach betont, dass die Erlassung von Reitverboten in keiner Form gegeben ist, da die notwendigen Voraussetzungen dafür gemäß der StVO nicht erfüllt sind und das Wild durch ReiterInnen weniger gestört wird als durch die übrigen WegebenutzerInnen. Sollten dennoch Reitverbote erlassen werden, würden diese angefochten werden.
Nur wenn die Fair-Play-Regeln beim Ausreiten eingehalten werden, ist langfristig ein friedliches Miteinander von Miteinander von ReiterInnen, JägerInnen und LandwirtInnen möglich. © Lekcets-Fotolia.com
Nach dem durchgeführten Ortsaugenschein durch die BH Wien-Umgebung im Beisein von Mag. Jasmin Filzwieser und Dr. Johann Lueger bekräftigte der Amtssachverständige für Verkehrstechnik die von uns vertretene Rechtsmeinung. Eine von der BH Wien-Umgebung in Auftrag gegebene „Jagdfachliche Stellungnahme“ bestätigte, dass Einzelreiter- Innen das Wild nach kurzer Gewöhnungszeit nicht stören, wenn ruhig geritten wird. Das Wild nimmt das Pferd wahr, aber nicht den/die ReiterIn. Unruhig wird das Wild, wenn sich Reiterpulks in schneller Gangart durch das Revier bewegen. Eine Beunruhigung aller Wildarten wird sehr wohl durch Personen mit oder ohne Hund, RadfahrerInnen, landwirtschaftliche Maschinen etc. hervorgerufen. Nach den Bestimmungen der StVO konnten von der BH Wien-Umgebung keine sachlich relevanten Umstände erhoben werden, die Reitverbote zwingend erforderlich machen. Somit wurde der Antrag auf Erlassung von Reitverboten abgewiesen und die Marktgemeinde Himberg angewiesen, bereits erfolgte Kundmachungen (Reitverbotstafeln) mangels einer straßenpolizeilichen Verordnung wieder zu entfernen. Die geplanten Reitverbote konnten abgewendet werden, doch ist ein friedliches Miteinander von ReiterInnen, JägerInnen und LandwirtInnen sowie der Schutz der Wildtiere unbedingt geboten – siehe dazu auch die Fair-Play-Regeln!
Studie
In einer von Dr. Susanne Reimoser (Wagner), Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der VU Wien, über einen längeren Zeitraum durchgeführten wissenschaftlichen Studie (gezielte Störversuche) wurde festgestellt, dass sich Rotwild (Rothirsche) durch Pferde kaum stören lassen. Rehwild reagiert bei der ersten Begegnung mit Flucht.
Rehe reagieren bei ersten Begenungen mit Flucht, gewöhnen sich aber mit der Zeit an Reiter. © Amanda
Bei allen Wildtierarten tritt ein Gewöhnungseffekt ein, sofern das Wild nicht durch Überraschungen gestört wird, wenn z. B. nicht am Weg geritten wird, sondern kreuz und quer durch das Gelände. Am empfi ndlichsten ist das Wild in der Dämmerungszeit. Insbesondere Rehe halten sich gerne an Grenzlinien Wald/Feld und Wald/Wiese auf. ReiterInnen stören in der kritischen Zeit (Dämmerung) das Wild am wenigsten, wenn sie nicht auf Wegen entlang der Waldgrenze reiten, sondern möglichst in der offenen Landschaft oder direkt aus dem Wald kommen. Das Ausreiten in der Dämmerung sollte überhaupt unterlassen werden, das Reiten querfeldein und im Wald ist ohne Zustimmung des Grundeigentümers ohnehin verboten.
Gute Zusammenarbeit
Wir bedanken uns noch bei den Reitställen in und rund um Himberg für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache. Die Abwendung der Erlassung von Reitverboten hat eine Signalwirkung für andere Regionen, die ebenfalls an Reitverbote auf öffentlichen Straßen und Wegen denken. Es liegt noch die Vermutung nahe, dass in einigen Gemeinden Reitverbote kundgemacht wurden, ohne dass eine entsprechende straßenpolizeiliche Verordnung existiert. Derartige Reitverbote (Reitverbotstafeln, Zusatztafeln mit der Aufschrift „Reiten verboten“) sind rechtswidrig. Auch in diesen Fällen dürfen unsere Mitglieder mit unserer Unterstützung rechnen.