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Bei seiner Veröffentlichung sorgte das Merkblatt Pferdehaltung der Niederösterreichischen Landwirtschaft für reichlich Unruhe und Besorgnis unter den Pferdehaltern. Schließen die heimischen Wasserrechtsbestimmungen eine Haltung von Pferden auf Gatschkoppeln aus? Hier kann Entwarnung gegeben werden: Nein, Pferde dürfen auch weiterhin auf Matschausläufen gehalten werden - allerdings nur unter den Einhaltung gewisser Auflagen. © Nadine Haase - fotolia.com

Pferdehaltungsverbot bei Gatschkoppeln?

Ein Artikel von Romo Schmidt/PS | 15.09.2015 - 11:32
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Bei seiner Veröffentlichung sorgte das Merkblatt Pferdehaltung der Niederösterreichischen Landwirtschaft für reichlich Unruhe und Besorgnis unter den Pferdehaltern. Schließen die heimischen Wasserrechtsbestimmungen eine Haltung von Pferden auf Gatschkoppeln aus? Hier kann Entwarnung gegeben werden: Nein, Pferde dürfen auch weiterhin auf Matschausläufen gehalten werden - allerdings nur unter den Einhaltung gewisser Auflagen. © Nadine Haase - fotolia.com

Es liegt in der Natur der Sache, dass Koppelflächen durch Mist und Harn der Pferde mit Stickstoff belastet werden. Sind die Flächen mit ausreichendem Grünbewuchs versehen, machen die pferdigen Ausscheidungen keine weiteren Probleme, denn die Pflanzen verwenden den Stickstoff für ihr Wachstum – und es entstehen so gut wie keine wasserrechtlichen Probleme. Bei Koppelflächen ohne Bewuchs, sogenannten Gatschkoppeln, sieht die Sache schon ganz anders aus. Weil Gras und anderes Grünzeug weithin fehlt, kann es zu einer Belastung von Grundwasser und Fließgewässern kommen.

Als tolerierbare Grenze wurde ein durchschnittlicher Nitratgehalt von 45 mg pro Liter Grundwasser festgesetzt. Wird dieser Grenzwert über einen bestimmten Zeitraum überschritten, kann das für den Verursacher teuer werden. Er hat in weiterer Folge die Kosten für eine Sanierung zu tragen – und da Grundwasser fließt, kann die finanzielle Belastung aufgrund der weiten Verbreitung in beachtliche Höhen schnellen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, kann ein entsprechendes Koppelmanagement zwingend notwendig und vorgeschrieben werden. Zwar sollten Pferdehalter schon aus eigenem Interesse bestrebt sein Außenbereiche und Koppeln gut in Schuss zu halten, die Grünlandgemeinschaft zu pflegen und schon wegen des Verwurmungsdrucks Geilstellen zu säubern. Auch einer vernünftigen Nutzung des winterlichen Weidegangs mit anschließender Rekultivierung der Winterweiden steht in der Regel nichts entgegen. Doch wie immer und überall gibt es aber auch hier immer wieder schwarze Schafe, die sich darum nicht kümmern und die gedankenlos kritische Situationen entstehen lassen. Solchen auswüchsen soll mit den nachstehend angeführten Maßnahmen, die von der Landwirtschskammer Niederösterreich im Rahmen des Merkblattes Pferdehaltung veröffentlicht wurden, effektiv entgegengewirkt werden.

Die wichtigsten Auflagen im Überblick:

  • Unter Punkt 3.2 des Merkblattes „Koppelflächen ohne ständigen Bewuchs (Gatschkoppeln)“ wird aufgeführt:
  • Mindestabstand zu Trinkwasserbrunnen 30 bis 120 Meter
  • Nicht weniger als ein Meter Grundwasserstand unter der Geländeoberkante (liegt der Grundwasserstand höher, darf die Gatschkoppel nicht betreten werden, d. Verf.)
  • Kein Bodenaustausch zur Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit
  • Eine Belastung von Gewässern durch Abschwemmungen von Ausscheidungen ist zu verhindern.
  • Keine Wasserableitung von Gatschkoppeln in Gewässer, Kanäle und Sickerschächte
  • Mindestabstand der Gatschkoppel zu Gewässern: Seen: 20 Meter, stehende Gewässer: 10 Meter, Fließgewässer: fünf Meter

Weiters ist bei Raufutterstellen und Tränken zu beachten:
  • Befestigung der Fläche mindestens drei Meter in alle Richtungen der Futterstelle/Tränke (also minimal drei Meter in Kreisform = sieben Quadratmeter); diese kann mittels „Kunststoff verbundmatten bzw. -gitter, Betonsteinen, Beton, verdichtetem Schottermaterial oder ähnlichem ausgeführt werden“.
  • Keine Einstreu auf diesen Flächen
  • Mindestens wöchentliche Säuberung dieses Bereichs
Außerdem gelten folgende Maßnahmen bzw. Auflagen bei einer Nutzung der Gatschkoppeln:
„Bei Stickstoffbelastung von weniger als 20 Kilogramm pro Hektar (= 10.000 Quadratmeter) und Jahr sind keine Maßnahmen erforderlich“. Anmerkung: Bei einem Großpferd beträgt der Nettowert der Belastung ca. 38 Kilogramm Stickstoff pro Pferd und Jahr.

Beträgt die Belastung „zwischen 20 und 40 Kilogramm Stickstoff pro Pferd und Jahr, müssen Lenkungsmaßnahmen der Stickstoffmenge erfolgen“. Diese sind: Kot absammeln, zeitliche Begrenzung für den Auslauf der Pferde, Reduktion der Besatzdichte, Begrünung der Gatschkoppel.

Bei mehr als 40 Kilogramm Stickstoff pro Pferd und Jahr (Stuten mit Fohlen, schwere Kaltblüter, d. Verf.) muss zusätzlich die Führung eines Koppelbuchs erfolgen (Stickstoff saldo für ein Jahr, Bilanzierung Stickstoff -Input und Stickstoff -Output). Ist diese Bilanz
nicht ausgewogen, kann sogar eine Reduzierung des Pferdebestands vorgeschrieben werden.

Schließlich werden in dem Merkblatt noch „spezifische Anforderungen in Abhängigkeit vom Koppelmanagement“ aufgeführt:
Anforderungen bei Offenstallhaltung:
  • Stallvorplatz mindestens fünf Quadratmeter Fläche pro Pferd, diese muss befestigt werden und kann auch wasserdurchlässig sein (Schotter/Sand)
  • keine Zuleitung von Dachregenwasser auf diese Fläche, keine Einstreu auf dieser Fläche und mindestens eine wöchentliche Säuberung
Anforderungen bei Außenbox mit Einzelpaddock:
  • Keine Zuleitung von Dachregenwasser auf diese Fläche, keine Einstreu auf dieser Fläche, tägliche Säuberung. Eine Befestigung dieser Fläche wird nicht vorgeschrieben.
Anforderungen Unterstand Gatschkoppel:
  • befestigte Bodenplatte mit Einstreu
Das gesamte Merkblatt "Pferdehaltung - Wasserrechtliche,  baurechtliche und tierschutzrechtliche Anforderungen" der Landwirtschaftskammer Niederösterreich können Sie hier herunterladen.