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Dreierlei Spaß: Wenn Mitreiter und Pferd einander verstehen und respektieren, bilden sie eine perfekte Reitgemeinschaft. © Tierfotoagentur

Ein Pferd für zwei: Reitgemeinschaften und ihre Tücken

Ein Artikel von Andrea Kerssenbrock | 22.04.2015 - 09:22
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Dreierlei Spaß: Wenn Mitreiter und Pferd einander verstehen und respektieren, bilden sie eine perfekte Reitgemeinschaft. © Tierfotoagentur

Uschi, Anna und Bingo sind seit vier Jahren ein eingeschworenes Team. Natürlich dreht sich alles um den liebenswerten, etwas pummeligen Bingo. Der kalibrige Braune gehört zwar Uschi, das hat aber sogar er selbst längst verdrängt. Anna betreut Bingo an den Wochentagen. Und sie verwöhnt ihn sehr, viel mehr als sein Frauchen. Anna bummelt mit ihm durchs Gelände, lässt mit sich reden, wenn er wieder einmal partout nicht an der roten Altpapiertonne vorbeigehen will, und sie füttert ihm kiloweise Karotten, Äpfel und sogar Bananen.

Von Bananen und Extrawürsten hält Uschi dagegen wenig. Sie reitet an den Wochenenden und an ihren freien Tagen. Bei ihr geht es richtig zur Sache, Bingo muss ordentlich ans Gebiss treten, den Rücken aufwölben und seine Hinterbeine weit vorschwingen. Das ist anstrengend und schafft ganz schön, aber nach der Arbeit ist er auch angenehm durchgearbeitet und zufrieden.

Was Uschi, Anna und Bingo erleben, ist der Idealfall einer Reitgemeinschaft. Beide Mädchen lieben den Wallach, Besitzerin Uschi reitet ganz gerne Dressur, manchmal nimmt sie auch Unterricht. Mitreiterin Anna zieht es vor, gemütlich durchs Gelände zu bummeln und dabei die Seele baumeln zu lassen. Uschi und Anna teilen dieselben Ansichten in der Pferdehaltung – sie legen Wert auf viel frische Luft, regelmäßigen Koppelgang, und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Ausritt. Beide sind sehr ordentlich und hinterlassen Pferd und Sattelzeug immer picobello. Uschi und Anna haben einander gefunden.

Angefangen von „Willst du dich einmal draufsetzen? Er fühlt sich ganz toll an“, über „Kannst du den Diabolo morgen bewegen? Ich hab einen wichtigen Termin“, bis hin zur Reitgemeinschaft wird eine Vielzahl der Pferde von mehreren Reitern betreut. Sind es im Turniersport der Trainer oder der Bereiter, die das Pferd regelmäßig arbeiten, so hat sich im Breitensport die Mitreitvariante fest etabliert.

Ein Pferd & zwei Menschen

Dass Pferdebesitzer sich einen Mitreiter suchen oder umgekehrt, hat in der Regel ökonomische Gründe. Das geteilte Pferd soll einerseits nur die halbe Arbeit machen und weniger kosten, andererseits will man Sorgen wie auch Verantwortung teilen. Je nach Vereinbarung teilen sich Besitzer und Mitreiter beispielsweise die Reitzeit und halbieren die (nicht unbeträchtlichen) Kosten. Neben der monatlichen Einstellgebühr fallen alle paar Wochen Kosten für die Hufbearbeitung und den Beschlag an, eine jährliche Reitwegegebühr ist vielerorts üblich, und der Tierarzt muss zumindest zum Impfen kommen. Ist einer der beiden Reitpartner verhindert oder im Urlaub, kümmert sich der andere voll um das gemeinsame Pferd. Das alles klingt soweit recht einfach. Wer aber macht beim Reitkurs, der Reitertreffen oder dem Weihnachtsreiten mit? Welcher der beiden Reiter fährt zum Wochenende in den Stall, und wer hetzt an Wochentagen spätabends raus in den Stall? Darf der beste Freund des Mitreiters mal eine Runde drehen? Oder gar ein Bekannter des Besitzers das Pferd versauen, sodass es die nächsten zwei Tage unreitbar ist? Was, wenn das Pferd wochenlang ausfällt? Zahlen dann beide weiter? Fragen über Fragen, die nur zu einem Teil vor Eingehen einer Reitgemeinschaft geklärt werden können. Vieles ergibt sich erst im Laufe einer hippologischen Partnerschaft, die dann möglicherweise vor einer Zerreißprobe steht. Darum sollte jedem Pferdebesitzer klar sein, dass im Zweifelsfall grundsätzlich er für alles geradestehen muss – sei es der Ärger mit dem Bauern, über dessen Feld der Mitreiter getrabt ist, oder ein aufwendiger medizinischer Eingriff. Oder auch, dass sein Pferd sich Untugenden angewöhnt hat, die es vorher nicht hatte. Vieles lässt sich zwar mit einem schriftlichen Vertrag regeln, aber eine Reitbeteiligung beruht vor allem auf einem: Vertrauen.

Eine Reitgemeinschaft ist eine sensible Angelegenheit, bei der es auf großes gegenseitiges Verständnis und Geduld ankommt. Nicht selten sind Lappalien der Grund für ein Zerwürfnis. Bei Hanna und Mitreiterin Sabine krachte es, als Hanna dahinterkam, dass ihr Schlawinchen der Mitreiterin zärtlich entgegenblubberte, wenn sie deren Schritte in der Stallgasse hörte. Hanna war verletzt und wurde rasend eifersüchtig auf die Zuneigung, die ihre Stute Sabine entgegenbrachte. Mit kleinen Sticheleien versuchte sie, diese Zuneigung ins Lächerliche zu ziehen. Als Sabine irgendwann der Kragen platzte, und sie drohte, die Mitreitschaft zu kündigen, kam es im letzten Moment zu einer Aussprache. Denn Sabine war nah dran, sich ein anderes Mitreitpferd zu suchen.

Der Fall von Hanna und Sabine veranschaulicht gleich zwei Komponenten, die maßgeblich Einfluss auf eine Reitgemeinschaft nehmen. Zum einen ist es der emotionale Faktor. Besonders Zuneigung, Erkennen oder die Ungeduld des Pferdes sind sehr persönliche Eigenschaften, sie sprechen uns an, berühren uns. Hier teilen wir nur ungern. Zu sehen, wie das Pferd positiv auf einen Mitreiter reagiert, verursacht selbst bei manchem Erwachsenen kindische Eifersucht. Ähnlich reagieren Reiter, wenn das Pferd „mit dem anderen“ besser geht, schönere Verstärkungen macht oder fleißiger ausschreitet. Und selbst wenn jeder vernünftige Pferdebesitzer weiß, dass solch ein Mitreiter einem Glücksfall gleichkommt, ist er eben auch nur ein Mensch…

Nette und verlässliche Reitpartner wie Sabine, die auch noch passabel reiten, sind sehr gefragt. Innerhalb eine Betriebes kann es zu mancherlei Unstimmigkeiten oder Querelen kommen, wenn ein Pferdebesitzer versucht, einen Mitreiter abzuwerben. Darum sollte man das immer nur nach einer klärenden Rücksprache mit allen Beteiligten tun.

Pflichten des Pferdebesitzers

Als Besitzer eines Pferdes muss man wissen, dass sich Verantwortung nicht teilen lässt, sondern allenfalls verdoppeln. So wie der Pferdebesitzer Dritten gegenüber immer die alleinige Verantwortung für sein Pferd hat, so hat sie der Mitreiter dem Besitzer gegenüber. Eine Gleichberechtigung von Pferdebesitzer und Mitreiter ist daher immer fiktiv. Einer ist nun einmal der Eigentümer, er muss das letzte Wort haben und anstehende Entscheidungen fällen.

Das weiß auch Martina. Sie bekommt von Alex die Hälfte der monatlichen Kosten. Als Benno nach einem Ausritt mit Alex lahm zurückkam, hat sie sich jegliche Anschuldigungen oder Vorwürfe verkniffen – auch wenn es ihr im ersten Moment schwerfiel. Alex war sowieso am Boden zerstört. Nach sechs Wochen Schritt führen, bei dem sich die beiden abwechselten, war Alex immer noch an Bord. Damit war Martina mehr gedient, als hätte sie sich um einen neuen Reitpartner umschauen müssen. Noch dazu, als Benno an den ersten Reittagen zum wahren Buckelakrobaten wurde, dessen Übermut Alex lässig parierte.

Apropos buckeln: Als Pferdebesitzer trägt man Verantwortung und auch ein gewisses Risiko – nicht nur gegenüber dem Tier und seinen Artgenossen, sondern auch gegenüber dem Stallbesitzer, den Reitkollegen und ganz besonders dem Mitreiter. Ein Pferd sollte keinerlei Gefahr für andere darstellen – weder durch Schlagen oder Beißen noch durch unberechenbares Durchgehen oder Bocken. Krankheiten, Untugenden oder lästige Macken sollte man nicht verheimlichen, sondern klar aussprechen. Nur damit ist gewährleistet, dass ein Mitreiter entsprechend korrekt agieren kann. Ebenso hat der Pferdebesitzer dafür zu sorgen, dass Schäden, die sein Pferd verursacht, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Ein weiteres Augenmerk dient der Ausrüstung, die passen, gut gepflegt und in einwandfreiem Zustand sein soll. Je unkomplizierter Pferd und Besitzer sind, desto einfacher ist es, einen passablen Mitreiter zu finden. Der Pferdebesitzer muss sich in jedem Fall vergewissern, dass der Mitreitkandidat mit seinem Pferd auch zurechtkommt. Denn oft suchen noch wenig erfahrene Reiter einen Ausweg aus dem Schulreiterdasein, manche können sich kein eigenes Pferd leisten, und wieder andere üben erst an einem halben Pferd für ein späteres Leben mit einem eigenen ganzen Pferd. Sie alle sind mit einer Reitbeteiligung fein raus.

Was man als Besitzer ebenfalls nicht verabsäumen sollte, ist es, den Mitreiter korrekt im Stall einzuführen. Das heißt: Der Pferdebesitzer vergewissert sich zuerst, ob und zu welchen Konditionen Reitpartner im Betrieb gestattet sind (vielleicht dürfen nur Vereinsmitglieder die Reitanlage benutzen). Hat der Pferdebesitzer seinen Mitreiter gefunden, stellt er diesen den anderen vor und weist ihn in die wichtigsten Stallregeln ein, die es zu beachten gilt.
 

Pflichten des Mitreiters

Mitreiter sein hat viele Reize – man kann zwischen verschiedenen Pferden wählen, sich das netteste aussuchen und – vorausgesetzt, der Besitzer ist ebenso nett wie sein Pferd – drei Tage pro Woche glücklicher Besitzer eines halben Pferdes sein. Tatsächlich ist es nämlich so, dass das Angebot an Mitreitpferden deutlich größer ist als das an verlässlichen Mitreitern. Als zukünftiger Mitreiter sollte man auf jeden Fall schon ein wenig Reiterfahrung mitbringen – viele Pferdebesitzer verlangen von vornherein mindestens Reiterpass- oder sogar Lizenzniveau.

Lisa scheiterte mehrmals, als sie zum Probereiten ging. Sie war tatsächlich noch recht unerfahren und hoffte, ein braves Pferd zu finden, auf dem sie ihre Reitkünste verbessern könnte. In den Ställen ringsum hatte sich jedoch bald herumgesprochen, dass sie lediglich nach einer günstigen Lerngelegenheit suchte. Kein Pferdebesitzer wollte ihr sein Pferd anvertrauen. So kehrte sie reumütig in den Schulbetrieb zurück und plagte sich noch zwei Jahre bis zur Reiternadelprüfung. Danach brachte sie der Zufall mit Claudia zusammen, die für die Dauer ihrer Babypause eine Partnerin für ihre Stute Larissa suchte. Lisa und Larissa kamen wunderbar miteinander zurecht, und Lisa hatte plötzlich fast ein eigenes Pferd.

Sich selbst richtig einzuschätzen, hilft bei der Pferdesuche sehr. Bevor ein Reiter sich für ein Mitreitpferd entscheidet, sollte er genau überlegen, was er haben möchte. Schließlich ist es ein Unterschied, ob man nur ausreiten oder auch die eine oder andere Reitstunde nehmen will, ob man klassisch oder Westernreiten möchte. Die Interessen von Besitzer und Mitreiter müssen unbedingt zueinanderpassen. Vielleicht will einer der beiden nur Geländereiten, während der andere lieber im Viereck arbeitet. Oder sie wechseln sich bei Arbeit und Ausritt ab. Auch sollten die Ansichten zwischen Mitreiter und Pferdebesitzer übereinstimmen, sie auf derselben Wellenlänge sein.

Diskussionen, ob das Pferd nun auf die Koppel darf oder nicht, ob es drei Tage hintereinander Dressur gehen kann oder nur zwei oder ob Leckerlis gefüttert werden dürfen, zermürben. Und letztlich ist man als Mitreiter der „Gast“ und hat sich den Wünschen der „Obrigkeit“ unterzuordnen – selbst, wenn diese noch so unlogisch, noch so an den Haaren herbeigezogen sind. Der Mitreiter hat dafür den Vorteil, dass er relativ leicht abspringen kann, wenn ihm die Partnerschaft nicht mehr passt. Nur wenige unterschreiben einen Vertrag, der sie beispielsweise zu einer Kündigungsfrist (die durchaus fair wäre) verpflichtet. Übrig bleibt der Pferdebesitzer, der vorerst die Kosten alleine tragen und sich nach einem neuen Mitreiter umschauen muss.
 

Geteiltes Leid, halbe Freud?

Solange nichts passiert, denkt man über Verträge nicht nach. Einer der wichtigsten Punkte, den es – schriftlich – abzuklären gilt, sind die Kosten und wie man sie teilt. Pferdebesitzer und Mitreiter sollten sich schon vorher überlegen, was sie verlangen bzw. was sie bereit sind, zu zahlen. „Darüber reden wir später“, ist ein schlechter Startsatz. Üblich ist es, sich sämtliche Kosten zu teilen oder ein monatliches Fixum zu vereinbaren, das der Mitreiter bezahlt. Dem Besitzer steht es frei, seinem Mitreiter finanziell entgegenzukommen, weil beispielsweise das Pferd vom Können des Reitpartners profitiert. Später zu erhöhen ist ungeschickt. Natürlich kann es auch umgekehrt sein: Der Mitreiter hat Glück – sein Mitreitpferd ist ein gut ausgebildetes Lehrpferd. Dafür spendiert er zwischendurch eine Garnitur neuer Bandagen oder eine schicke Schabracke. So mancher Posten, mit dem man anfangs nicht rechnet, ergibt sich häufig noch später (Karotten, Zusatzfutter, Mitgliedschaft im Verein oder Fahrtkosten). Apropos Kosten: Es sollte von vornherein klar sein, wie Sonderposten abgerechnet werden, beispielsweise unvorhersehbare Tierarztkosten. Es gibt aber auch harmlosere Dinge, die die Haushaltskassa belasten: Das Reinigen der Winterdecke(n) in der Putzerei, ein plötzlich notwendiger orthopädischer Beschlag oder die Solariumjetons…

Bei Beginn einer Mitreitschaft sollten neben der finanziellen Gebarung auch die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Pferdebesitzer und Mitreiter festgelegt werden, ebenso die Art der Verwendung (Dressurreiten, Ausreiten, Springen, Turnierteilnahme etc.) und die zeitliche Eingrenzung der Verwendung des Pferdes. Eine Beteiligung an den laufenden Kosten – egal, wie gering – verändert bereits die rechtliche Qualifikation der Rechtsbeziehung. Es entsteht ein Mietvertrag mit besonderen Nebenverpflichtungen. Weiters besteht eine Aufklärungspflicht des Eigentümers über Eigenschaften des Pferdes.

Ganz besonders wichtig ist die sorgfältige Überprüfung des reiterlichen Könnens eines eventuellen Mitreiters. Aber selbst die beste Vereinbarung kann nur dann wirksam sein, wenn sich die Beteiligten auch daran halten. Reitbeteiligungen beinhalten generell ein nicht unbeträchtliches rechtliches Gefahrenpotential, welches durch besondere Sorgfalt zwar verringert, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
 

Reitbeteiligung – aber sicher

Eine Haftpflichtversicherung sollte jedes Pferd haben (in den meisten Reitställen ist sie sogar Pflicht), eine Pferdelebensversicherung ist im Freizeitsport eher unüblich, weil sehr teuer.

Reitbeteiligung unterscheiden sich versicherungsrechtlich vom sogenannten Fremd- und Gastreiter. Zweiterer reitet das Pferd unregelmäßig ohne Zahlung eines Entgeltes. Der Mitreiter hingegen verbringt regelmäßig Zeit mit dem Pferd und zahlt dafür einen monatlichen Beitrag. Damit erwirbt er sogenannte „Haltereigenschaften“. Während die Mitversicherung des Fremd- und Gastreiterrisikos ist in der Regel in jeder Pferdehalter-Haftpflichtversicherung enthalten ist, sind Reitbeteiligung in den Bedingungen der Versicherer oftmals nicht klar definiert. Dies sollte deshalb schon vor dem Abschluss eines Mitreitervertrages mit der Versicherung abgeklärt werden.

Versicherungen für Schäden am Pferd werden in Österreich grundsätzlich nicht angeboten, es sei denn, jemand vereinbart einen persönlichen Vertrag mit seiner Versicherung. Da Schäden am Pferd schwer versicherbar sind, aber recht häufig vorkommen, ist dies sicher ein Schwachpunkt in jedem Mitreitervertrag. Egal, ob Vereinbarungen mündlich oder schriftlich getroffen werden, meist bleibt der Pferdebesitzer auf den Tierarztkosten sitzen. Verträge mit Minderjährigen sind rechtlich ungültig.

Was nervt & wie man einander findet

Der passende Mitreiter ist ein Glücksfall, fast wie ein Lottogewinn, und er ist wirklich schwer zu finden. Denn schließlich reicht es nicht, wenn jemand bereit ist, die Hälfte der anfallenden Kosten zu übernehmen. Pferd, Besitzer und Mitreiter müssen zueinander passen, idealerweise sollten die beiden Reiter einander ergänzen. Ganz verkehrt wäre es, sich ein Pferd zuzulegen, das man nicht auch alleine bewältigt – sei es nun finanziell oder zeitlich. Letzteres kann man mit Beritt oder Weidegang kompensieren. Wem aber das nötige Geld fehlt, sein Pferd auch ein paar Monate alleine durchzufüttern, der sollte sich gar keins zulegen. Denn die Kosten sind in der Regel eher mehr als veranschlagt. Und von einer Reitbeteiligung finanziell abhängig zu sein, ist überaus belastend.

Interessenskonflikte und eine ungleiche Beanspruchung des Pferdes reiben ebenfalls auf – beispielsweise wenn einer statt zu reiten immer pflegt und verarztet, weil der andere  das nicht mehr ganz taufrische Pferd überstrapaziert. Banale Dinge wie die Lederpflege oder das regelmäßige Waschen von Satteldecken und Gamaschen gehören ebenfalls zum halben Pferdebesitztum. Nichts zermürbt einen ordentlichen Reiter mehr als ein schlampiger. Genauso kann ein pingeliger Mensch einen nicht ganz so peniblen zur Weißglut treiben.

Unzuverlässigkeit ist das Gift jeder Beziehung. Mitreitern oder Pferdebesitzern, die versprechen, das Pferd zu bewegen und es dann nicht tun, sollte man die Partnerschaft kündigen. Abgesehen davon, dass man das Pferd am nächsten Tag vielleicht lustiger antrifft als erwartet, kann es mangels Bewegung auch gesundheitlich Schaden nehmen (Kolik, Kreuzschlag,…). Wer ein ihm anvertrautes Pferd ständig überfordert – vielleicht gar, weil es ja „eh nicht seins ist“ – handelt verantwortungslos und ist als Reitpartner ungeeignet. Nicht zuletzt darum beruht eine Reitgemeinschaft in erster Linie auf Vertrauen. Die meisten Reitpartner finden sich demnach auch durch Mundpropaganda. Man kennt sich schon ein wenig, oder man bekommt jemanden empfohlen, von jemandem, der jemanden kennt. In der regionalen Reitsportszene kennt fast jeder jeden. Das ist für den Pferdebesitzer durchaus von Vorteil, da er Erkundigungen über seinen Mitreitkandidaten und dessen Reitkünste einholen kann. Ein altes Sprichwort besagt: „Übers Reden kommen die Leut’ zusammen.“ Bei Reitbeteiligungen ist es gang und gäbe, empfohlen zu werden und Empfehlungen entgegenzunehmen. In gemischten Betrieben (Schul- und Privatpferde) finden sich immer wieder Schulreiter, die sich ab einem gewissen Können nach einer Reitbeteiligung sehnen. Vielleicht hilft sogar der Reitlehrer weiter und vermittelt die eine oder andere Partnerschaft.

Eine weitere Variante sind Annoncen in Lokalzeitungen, Reitsportmagazinen oder den zahlreichen Online-Plattformen, die das Internet heute zu bieten hat. Auch Anschläge im Supermarkt bzw. im Reitsportgeschäft können dazu beitragen eine geeignete Reitbeteiligung zu finden. Erfahrungsgemäß melden sich recht viele (scheinbar) Interessierte, die dann entweder nicht zum vereinbarten Termin kommen oder sich als völlig überforderte Reitanfänger entpuppen, oder Kinder, deren Eltern von nichts wissen. Man soll aber die Hoffnung nicht aufgeben – irgendwann meldet sich bestimmt jemand, mit dem die Kommunikation bereits im Vorfeld klappt man schon am Telefon hoffnungsvoll denkt: „Der könnte es sein!

Geteiltes Leid, halbe Freud?

Zusammen mit dem pferdeerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Otto Schubert haben wir uns angesehen, was es zu beachten gilt, wenn es um Rechtliches und das liebe Geld geht.

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Dieser Artikel ist erstmals in Ausgabe 5/2003 erschienen. Pferderevue AbonnentInnen können ihn zusammen mit über 40.000 weiteren in unserem Online-Archiv kostenlos nachlesen. Einfach unter Service/Online-Archiv einloggen und in allen Heften aus 25 Jahren Pferderevue zum Nulltarif blättern!

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