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Die Behinderung am Ausleben natürlicher Bedürfnisse ist eine Form von Gewalt, die Pferde psychisch und physisch schädigt. © Christophe Fouquin - fotolia.com

Subtile Gewalt gegen Pferde

Ein Artikel von Romo Schmidt | 30.06.2015 - 09:53
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Eine verletzte Pferdeseele zeigt sich oft im Blick: Entweder in sich gekehrt, traurig oder - wie hier im Bild - ängstlich. © hhurma13 - Fotolia.com

Gewalt gegen Pferde muss nicht immer offensichtlich und brutal sein, nur allzu oft findet sie subtil oder verdeckt statt. Während offene Gewalt gegenüber dem Pferd inzwischen von allen Seiten strikt geächtet wird, wird die stille Gewalt wie beispielsweise die Missachtung pferdegerechter Bedürfnisse von der Umwelt häufig nicht wahrgenommen oder erkannt. Subtile Aggressionsformen oder entwürdigende Handlungen sind schwer greif- und nachweisbar, häufig spielen sich solche würdelosen Peinigungen fast unbemerkt ab. Meist handelt es sich um unbewusste und/oder ungewollte despotische Handlungen gegenüber dem Pferd, die sich aus Fehlern in Haltung, Fütterung, Umgang, Ausbildung und Training ergeben. Muss nicht spätestens dann von Gewalt gesprochen werden, wenn jemand etwas tut, was dem Pferd schadet, es seelisch verletzt, es aufgeben lässt oder es dann zu Handlungen zwingt, die allen Menschen in seinem Umfeld – und nicht nur dem stillen Aggressor – gefährlich werden?

Institutionalisierte Gewalt

Verdeckte Gewalt ist auch dann am Werk, wenn das Pferd auf stille Weise unterdrückt wird. Eine solche ist auch die institutionalisierte Gewalt: von Verbänden, Organen oder Vereinigungen vorgeschriebene Regelungen bezüglich Ausbildung und Leistungsprüfungen, die dem Pferd nachgewiesenerweise schaden, die aber ohne diese zu hinterfragen von Pferdehaltern akzeptiert und durchgeführt werden. Hierzu gehören auch bestehende Richtlinien für Zuchtleistungsprüfungen. Beim deutschen 30-Tage-Veranlagungstest der Hengstleistungsprüfung des Hannoveraner Zucht-Verbandes wird das Mindestalter mit drei Jahren angesetzt. Unter den Leistungsanforderungen findet sich unter anderem auch eine schwere Geländeprüfung mit festen Hindernissen.

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Allgemein gilt ein Pferd mit drei Jahren als erwachsen und reitbar - eine Ansicht, die aus früheren Zeiten herrührt und sich im Wesentlichen auf Warmblutpferde bezieht. Künftige Turnierpferde und Zuchtaspiranten werden jedoch oft schon lange vor ihrem dritten Geburtstag ins Training genommen. © anakondasp - fotolia.com

Bei den Friesen ist es ähnlich, und die Kriterien für Deckhengste werden hier immer strenger. Die dreijährigen Nachkommen werden im ABFP-Test (die Anlage- und Brauchbarkeitsprüfung für Friesenpferde) intensiv geprüft, und es wird heute im Gegensatz zu früheren Zeiten mehr Wert auf die Rittigkeit gelegt. Dieser Test dauert fünf Wochen und kann nur in den Niederlanden (Drachten) abgelegt werden. Geprüft werden die drei Grundgangarten, Reit-, Fahr- und Showprüfung, Arbeitseifer und die Totalnote. „Man erwartet in der modernen Gesellschaft nicht nur Leistung von uns Arbeitnehmern, wir erwarten dasselbe auch von unseren Pferden. Wir wollen willige und leistungsfähige Pferde haben“, so der Wortlaut des niederländischen Friesenverbandes.

Der Isländerverband der deutschen Nachbarn hat sich sogar Materialprüfungen für Fohlen und Jungpferde einfallen lassen, auch wenn hier – im Unterschied zu den Materialprüfungen für dreijährige Isländer – noch keine echten Leistungskriterien angesetzt werden. Aber allein schon das Wort „Materialprüfung für Fohlen“ ist institutionalisierte Nötigung. Denn Züchterinnen und Züchter, die auf den Verkauf ihrer Nachzuchten angewiesen sind, müssen sich dem Regelwerk anschließen, wenn sie nicht auf der Strecke bleiben wollen. Und wer will das schon. Auch die Richtlinien von Sportpferdeprüfungen enthalten wegen des enormen wirtschaftlichen Drucks bei der Pferdevermarktung viele fragwürdige Regelungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen im Verhältnis zum Alter der Tiere.

Noch kritischer zu betrachten sind die Regelungen im Trab- und Galopprennsport. Für die zum Teil sehr hoch dotierten Rennen zweijähriger Vollblüter müssen diese zwangsläufig vorher angeritten und trainiert werden. Das bedeutet, dass diese Rennpferde bereits mit eineinhalb Jahren ins Training gehen.

Früher Verschleiß vorprogrammiert

Aber was passiert denn nun mit den Jungpferden, die nicht voll ausgewachsen und mit noch offenen Wachstumsfugen der Röhrenknochen (Epiphysenfuge) ins Training genommen werden? Oftmals verschleißen sie frühzeitig, werden als Sportpferd unbrauchbar und landen – wenn sie nicht zur Zucht taugen – entweder im Schlachthof oder werden als Freizeitpferde verkauft. Dort wird dann ihre Gefährlichkeit aufgrund traumatischer Erfahrungen oftmals unterschätzt. Denn was geschieht mit der Psyche eines solchen sehr früh unter hohen Leistungsanforderungen stehenden Pferdes? In manchen Fällen wird ein solches Pferd zur Gefahr für sich selbst und auch für andere. Wie jener Dreijährige, der nicht nur während der intensiven zweiwöchigen Vorbereitung auf die Auktion eines deutschen Zuchtverbandes mehrfach über die Eingangsbande der Trainingshalle sprang, sondern auch am Auktionstag. Das Pferd setzte völlig panisch über die 1,50 Meter hohe Bande in den Zuschauerraum – mit fatalen Folgen für eine Besucherin, die bei diesem Zwischenfall ihr Leben verlor.

Pferde wie dieses befinden sich bereits an dem Punkt, an dem dringend „Wasser aus der Tonne geschöpft werden muss, damit das Fass nicht überläuft“. Diesen Teufelskreislauf Verband – Vermarktung – Alter – Erfolgsdruck der Bereiter gilt es, institutionell zu unterbinden und die Richtlinien zu ändern (besonders das Einstiegsalter). Mehr Wert sollte dagegen auf andere wichtige Kriterien wie zum Beispiel das Interieur und eine altersgemäße Ausbildung gelegt werden.

Ab welchem Alter sind Pferde belastbar?

Allgemein gilt ein Pferd als erwachsen und reitbar, wenn es sein drittes Lebensjahr erreicht hat. Diese Ansicht stammt aus früheren Zeiten und bezieht sich im Wesentlichen auf Warmblutpferde. Seit den 1980er-Jahren sind jedoch viele neue Rassen bei uns eingebürgert worden. So gelten beispielsweise Iberer und Isländer als Spätentwickler, denen man mehr Zeit für die Grundausbildung unter dem Sattel geben sollte. So äußerte der Wiener Fachtierarzt für Physiotherapie und Rehabilitationsmedizin, Univ. Lektor FTA Mag. Dr. med. vet. Robert Stodulka, ein vielbeachtetes Zitat: „Jedes Pferd wäre ein Spätentwickler, wenn man es nur lassen würde“. In seinem Buch „Medizinische Reitlehre“ (Paul Parey-Verlag) befasst sich Dr. Stodulka intensiv mit der Entwicklung von Pferden in der Ausbildung. „Pferde sind erst mit sieben oder acht Jahren geistig so ausgereift, dass man sie voll belasten kann.“ Er sieht aber auch die physische Überforderung junger Pferde kritisch: „Wenn man sich einmal die dreijährigen Auktionspferde anschaut, wird man feststellen, dass kaum eines der teuer verkauften Pferde später im Sport wieder auftaucht“, erklärt Dr. Stodulka 2010 in einem Interview mit der Schweizer Pferdezeitschrift „Pegasus“. Sie strampelten bereits in einem Alter von drei Jahren um ihr Leben, die Folge seien häufig Lahmheiten, insbesondere aufgrund von Fesselträgerproblemen. Um sicherzugehen, dass ein junges Pferd belastbar ist, sollten seine Wachstumsfugen (oberste Querlinie über dem Karpalgelenk) – besonders im Rennsport – geröntgt werden. Erst im Alter von vier bis sechs Jahren – bei Vollblütern mit drei Jahren – seien alle Wachstumsfugen geschlossen.

Haltungs- und fütterungsbedingte Gewalt

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Die Behinderung am Ausleben natürlicher Bedürfnisse ist eine Form von Gewalt, die Pferde psychisch und physisch schädigt. © Christophe Fouquin - fotolia.com

Im Tierschutzgesetz heißt es: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgemäß unterbringen, und darf 2. die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden…“ So ist beispielsweise im 2005 novellierten österreichischen Tierschutzgesetz detailliert festgelegt, wie viel Platz jedem Pferd zur Verfügung gestellt werden muss. Die angegebenen zehn Quadratmeter (Stockmaß bis 1,65 m) sind aber auf keinen Fall ausreichend, wenn nicht zusätzlich ein Einzelpaddock oder eine kleine Koppel an die Box angrenzt, die dem Pferd die Möglichkeit gibt, sich je nach Wahl in beiden Bereichen – also innen und außen – aufzuhalten. Zum Vergleich: die Größe und Masse eines mittelgroßen Pferdes beträgt etwa das Siebenfache eines Menschen. Bezieht man das Mindestplatzangebot für ein Pferd auf den Menschen, betrüge die Fläche für den Menschen 1,5 Quadratmeter!

Noch bedenklicher ist die neue Euronorm für Mindeststall- und Freiflächen (Anhang VIII der Euronorm EU/VO 2092/91). Hier wird als Boxenfläche einer Pferde-Einzelbox mindestens ein Quadratmeter pro 100 Kilogramm Körpergewicht angegeben. Die Außenfläche, also Freifläche im Außenbereich (außer Weidefläche) muss mindestens 0,75 Quadratmeter pro 100 Kilogramm Körpergewicht aufweisen. Bei einem 600 Kilogramm schweren Pferd wären dies sechs Quadratmeter bei einer Innenbox und um die fünf Quadratmeter beim Außenpaddock. Im Vergleich also noch einmal etwa ein Drittel weniger als die österreichischen Empfehlungen.

Einzelhaltung von Pferden

Das Leben in einer Herde ist für das Pferd lebenswichtig. Daran hat auch die Haustierwerdung nichts geändert. Selbst wenn bestimmte Haltungsbedingungen wie Platzangebot, Freilauf oder Fütterung ideal sind und das Pferd sich noch so sehr dem Menschen angeschlossen hat, wird sich ein einzeln gehaltenes Pferd niemals völlig sicher fühlen und zum Beispiel entspannt schlafen können. Ein artfremdes Beistelltier kann zwar Einsamkeit etwas mindern, den Artgenossen jedoch nicht ersetzen. Es kann daher nicht oft genug betont werden, dass Einzelhaltung ohne jeglichen Kontakt zu Artgenossen eine der schlimmsten Formen subtiler Gewalt ist, die man einem Pferd antun kann.

Während die isolierte Haltung von Pferden – und man kann sie überall in ländlichen Bereichen von der Straße aus sehen – nicht untersagt wird, ist die Einzelhaltung beispielsweise bei Kühen verboten. Sie benötigen laut Gesetz mindestens einen Artgenossen. Auch die oftmals geübte Praxis, einzeln gehaltenen Pferden im Stall oder auf der Weide Beistellziegen zuzugesellen, um „depressive Verstimmungen hintanzuhalten“, ersetzt bei weitem keinen Artgenossen. Das einzige Land, das bislang die Einzelhaltung von Pferde untersagt, ist Schweden – allerdings leider auch nicht mit letzter Konsequenz. Denn artfremde Tiere werden ebenfalls als Sozialpartner für Equiden akzeptiert.
 

Bewegungsmangel und Überfütterung

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Seit einigen Jahren sind sogenannte Wohlstandskrankheite wie Equines Cushing, EMS und Hufrehe immer mehr im Steigen begriffen. Grund dafür ist, dass viele Pferde an Überfütterung und Bewegungsmangel - auch Formen von subtiler Gewalt - leiden. © Nadine Haase - fotolia.com

Laut einer deutschen Studie (Beyer; Untersuchung und Auswertung von mehr als 2000 Reitbetrieben deutschlandweit) werden 95 Prozent der Pferde täglich weniger als eine Stunde beim Reiten und Fahren bewegt, davon stehen 86 Prozent in einer Einzelbox, 14 Prozent in Gruppenhaltung. Ob ähnliche Zustände auch in Österreich bestehen, war nicht zu recherchieren, kann aber durchaus angenommen werden. Was bedeutet das aber für die Pferde?

Seit einigen Jahren ist eine sehr besorgniserregende Entwicklung festzustellen, nämlich die Zunahme von sogenannten Wohlstandskrankheiten wie die hormonell bedingte Stoffwechselstörung Equines Metabolisches Syndrom (EMS), Equine Cushing Disease (ECD; vor 2012 noch als „Equines Cushing Syndrom“ (ECS) bezeichnet), Diabetes mellitus Typ 2 und Hufrehe. Verschiedene Studien gehen davon aus, dass 15 bis 40 Prozent aller älteren Pferde (> 15 Jahre) an EMS und ECD leiden und bereits um zehn Prozent der Pferde, die jünger als zehn Jahre sind. Die Ursachen liegen in Bewegungsmangel und Überfütterung, besonders mit zuckerhaltigen Futtermitteln (Heu aus Hochenergiegräsern, Hochzuckergräsern, Ergänzungsfuttermittel mit Melasse).

Auch die seitens der Pferdebesitzer häufige Überschätzung der Arbeitsleistung (Erhaltungszustand, leichte bis schwere Arbeit) von Freizeitpferden trägt dazu bei, genauso wie zu niedrig angegebene Werte von verdaulicher Energie in Pferdemüslis und Mischfuttermitteln von 15 bis 20 Prozent der Futtermittelhersteller (Quelle: Bussang/van Damsen: Wohlstandskrankheiten unserer Pferde, Verlag Müller-Rüschlikon, 2012). Das Ergebnis sind übergewichtige Pferde, die schließlich psychisch und physisch krank werden und vorzeitig aus dem Leben scheiden.

Gewalt hat viele Gesichter

Es gibt aber noch zahlreiche weitere Unterlassungen oder Handlungen, die als unterschwellige Form der „Gewalt“ bezeichnet werden können. Viele entstehen durch Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit:

  • Ungenügende Licht- und Luftzufuhr im Stall sind nachgewiesenermaßen krankmachend und führen zu Unwohlsein beim Pferd.
  • Das Anbringen stromführender Elektrolitzen in der Box gegen Holzknabbern erzeugt dauerhaften Stress.
  • Ungenügende Weideeinfriedungen veranlassen Pferde zum Ausbrechen mit den bekannten Folgegefahren.
  • Verbringen auf zu üppigen oder Belassen auf völlig abgegrasten Weideflächen
  • Wassermangel auf der Weide, verschmutzte Futter- und Wassertröge
  • Fehlender Wetter- und Insektenschutz auf Weiden oder abseitigen Ausläufen
  • Häufiger Wechsel von Stall und Umgebung („Stallnomaden“)
  • Vernachlässigung der Huf- und Gesundheitspflege
  • Willkürliche Trennung oder Zusammenstellen von Pferden oder Boxennachbarn
  • Nicht passende, ausgeschlagene Gebisse, drückende Sättel oder Geschirre
  • Häufiger und überzogener Einsatz von Hilfszügeln
  • Zweifelhafte Erziehungsmethoden wie stundenlanges Anbinden bei zappelnden Pferden, zeitlich versetzte Kraftfuttervergabe als Strafe bei übermäßigem Futterneid oder temporärer Wasserentzug bei planschenden Pferden.
  • Fragwürdige Ausbildungs- und Trainingsmethoden wie Hyperflexion („Rollkur“), die den Pferden ihre natürliche Balancemöglichkeit rauben und körperlichen sowie mentalen Stress bedeuten.

Die Folgen subtiler Gewalt

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Wenn Boxennachbarn einander nicht verstehen, sich aber nicht aus dem Weg gehen können, verursacht das nicht zu unterschätzenden Stress, der sogar krank machen kann. © kichigin19 - fotolia.com

René Descartes (Anm.: französischer Philosoph, 1596–1650: „Ich denke, also bin ich“) hatte die Einstellung, dass das Pferd nur aus Reflexen besteht. Die fehlende kognitive Fähigkeit verhindere nach Meinung Descartes die Leidensfähigkeit eines Pferdes. Das Durchgehen nach dem Peitschengebrauch wurde von ihm als mechanische Reaktion bezeichnet. Nach Descartes hat ein Tier im Gegensatz zum Menschen keine Seele, empfindet Misshandlungen gleich welcher Art – ob offen oder verdeckt – nur als Körperreiz und das hätte keine Folgen bei zukünftigen Geschehnissen.

Diese Ansicht vom „seelenlosen Tier“ jener Zeit war zutiefst tierwidrig. Es sollte aber noch über 350 Jahre dauern, bis das Tier juristisch gesehen nicht länger als Sache, sondern als leidensfähiges Lebewesen anerkannt wurde. Allerdings nur in Deutschland. Deutschland ist derzeit das einzige Land der Welt, das den Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert hat. Tierschützer sehen das als großen Erfolg, für den sie lange gekämpft haben. Trotzdem fehlen noch immer effektive Gesetze speziell zum Schutz der Pferde. So gibt es lediglich Empfehlungen und keine rechtlich verbindlichen Verordnungen, was Haltungsfragen (bis auf die Boxengröße) angeht, und die möglichen Folgen von zu frühem Training oder Einsatz im Leistungssport werden überhaupt nicht berücksichtigt.

Die körperlichen Folgen subtiler Gewalt durch Haltungsfehler, Bewegungsdefizite oder Verschleiß belegt auch eindrucksvoll das Abgangsalter von Pferden, das laut Versicherungsbranche durchschnittlich acht Jahre (!) beträgt. Die häufigsten Todesursachen sind chronische Lahmheit und Lungenschäden.

Bei den psychischen Gebrechen sind die Folgen nicht so eindeutig auszumachen, weil jedes Pferd anders auf subtile Gewalt reagiert. Ein willensstarkes Pferd wird sich gegen eine subtile Misshandlung wehren, entweder mit Aggressionen gegen den ihn misshandelnden Menschen, gegen sich selbst oder andere Artgenossen. Ein sensibles Pferd dagegen wird durch subtile Peinigungen innerlich gebrochen. Es fügt sich seinem Schicksal und ist dann bestenfalls noch ein Sportgerät. Dennoch gibt die hohe Zahl von verhaltensgestörten Pferden Aufschluss darüber. Diese sogenannten Problempferde gelten meist als unreitbar oder gar gefährlich, müssen aufwendig therapiert werden oder landen beim Pferdemetzger.

Subtile Gewalt lässt sich am effektivsten durch solide Kenntnisse über das Pferd und seine natürlichen Bedürfnisse vermeiden, damit sich jeder Pferdehalter selbstkritisch beurteilen und konstruktive Kritik bei gegebenem Anlass anbringen, aber auch von außen zulassen kann.
 

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Dieser Artikel von DI Romo Schmidt wurde erstmals in der Ausgabe 9/2012 der Pferderevue veröffentlicht. Pferderevue AbonnentInnen können diese Artikel zusammen mit über 40.000 weiteren in unserem Online-Archiv kostenlos nachlesen. Einfach unter Service/Online-Archiv einloggen und in allen Heften aus 25 Jahren Pferderevue zum Nulltarif blättern!

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