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Das bringt die neue COVID19-Novelle für Reitbetriebe und Pferdesportler

Ein Artikel von Pamela Sladky | 15.06.2020 - 16:45
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Reitcamps sind ohne Mindestabstand und MNS möglich sofern ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegt udn die Gruppengröße 20 Kinder nicht übersteigt.
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Maskenpflicht erheblich gelockert

Fast drei Monate lang gehörte der Mund-Nasen-Schutz zum täglichen Leben außerhalb der eigenen vier Wände. Das ändert sich mit dem heutigen Tag. Per 15. Juni muss der MNS nur noch in ausgewählten Bereichen getragen werden, etwa in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Friseur. Nicht mehr notwendig sind sie beim Einkauf - und auch in Sportstätten wie Reitställen fällt die Maskenpflicht. Beim Betreten des Stüberls, der Sattelkammer etc. ist demnach nur noch auf die Einhaltung des 1 m-Abstands zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, zu achten.
 

Mindestabstand darf im Sport kurzfristig unterschritten werden

Bei der Sportausübung auf Sportstätten – zu denen auch Reitställe zählen – ist zu haushaltsfremden Personen weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Allerdings darf dieser kurzfristig unterschritten werden, etwa wenn der Reitlehrer seinem Schüler den Bügel richtet oder beim Aufsteigen behilflich ist. Das war auch schon mit der vorangegangenen Novelle erlaubt worden, allerdings ist das Unterschreiten des Mindestabstandes nun nicht mehr nur „ausnahmsweise“ möglich.
 

Messen unter Auflagen wieder erlaubt

Gute Nachrichten gibt es auch für Messeveranstalter und –besucher. Mit 15. Juni können Messen und Kongresse wieder stattfinden, allerdings muss dazu bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Genehmigung eingeholt und ein CoV-Präventionsplan erstellt werden, der Regelungen zur Steuerung der Besucherströme, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, zur Nutzung sanitärer Einrichtungen und zur Verabreichung von Speisen und Getränken sowie die Durchführung spezifischer Hygienevorgaben umfasst. Pluspunkt: Eine fixe Obergrenze für Besucherinnen und Besucher gibt es nicht. Für beliebte Messehighlights wie die PFERD in Wels (24. bis 27. September) und die Apropos Pferd in Wiener Neustadt (1. bis 4. Oktober) sieht es aus derzeitiger Sicht also gut aus – auch wenn das gewohnte dichte Gedränge zwischen den Messeständen heuer ausbleiben muss.  


Erleichterungen für Reiterlager und Feriencamps

Viele heimische Reitbetriebe bieten im Sommer Feriencamps für Kinder und Jugendliche an. Für sie bringt die Novelle einige erfreuliche Lockerungen, die die Durchführung von Ferien auf dem Reiterhof deutlich vereinfachen. So müssen Kinder weder einen Mindestabstand einhalten noch eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen, sofern die Gruppengröße 20 Teilnehmer nicht überschreitet. Betreuer und Reitlehrer müssen in diese Maximalzahl nicht miteingerechnet werden. Voraussetzung ist ein „COVID-19-Präventionskonzept“. Letzteres sieht neben der gezielte Schulung der Betreuer auch Hygienemaßnahmen und organisatorische Maßnahmen vor.Darüber hinaus müssen Regelungen, wie man sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion verhält, enthalten sein.

Die Novelle im Originalwortlaut können Sie hier nachlesen.