Sport

FN will Promillegrenze auf Turnieren einführen

Ein Artikel von fn-press | PS | 03.04.2019 - 16:25
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Künftig könnten Reiter, die über der 0,5 Promille-Grenze liegen, nicht mehr zum Bewerb zugelassen bzw. disqualifiziert werden.
© Tomas Holcbecher

Die Präsidialkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat im Zusammenhang mit den Themen Alkoholmissbrauch und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den vergangenen Monaten einige Handlungsempfehlungen erarbeitet. Im Rahmen der Jahrespressekonferenz stellte Generalsekretär Soenke Lauterbach die Vorschläge vor, die künftig Bestandteil der FN-Regelwerke werden sollen. Dazu bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Beirats Sports und des Verbandsrates, die Anfang Mai in Hamburg tagen.

Die Handlungsempfehlungen der Präsidialkommission sind einerseits gezielt auf den Spitzensport ausgelegt, sehen aber auch Maßnahmen für den Sport im Allgemeinen vor. So wird unter anderem empfohlen, die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) dahingehend zu erweitern, dass die FN-Jahresturnierlizenz bei einem Verstoß gegen die sportliche oder faire Haltung und die reiterliche Disziplin für einen bestimmten Zeitraum verweigert oder entzogen werden kann – etwa bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einem Verbrechen im Sinn des Strafgesetzbuches mit spürbaren, negativen Auswirkungen auf den Pferdesport oder bei einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz.

Neu: Fixe Obergrenze für Alkoholkonsum
Darüber hinaus sollen künftig Teilnehmer bei stark herabgesetzter Leistungsfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum nicht mehr zugelassen bzw. disqualifiziert werden. Erfüllt sieht die FN dieses Kriterium bei Überschreiten von 0,5 Promille Alkohol im Blut. Für Veranstalter besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Vorgaben in der Ausschreibung sogar auf eine Null-Promille-Lösung festzulegen. „Es war schon immer möglich, einen Reiter auszuschließen, der zum Beispiel wegen Alkoholkonsums nicht in der Lage ist, sein Pferd sicher zu führen. Wir setzen jetzt nur eine fixe Obergrenze, damit diese auch allen Beteiligten klar ist“, sagt der FN-Generalsekretär.

Laut Vorschlag der FN-Präsidialkommission sollen die existierenden Handlungsrichtlinien für Nachwuchskader, in denen ein Verbot von Drogen sowie eine Ächtung von Alkohol bereits enthalten sind, mittelfristig auf den gesamten Kaderbereich ausgeweitet werden. Außerdem will man die Kaderkriterien dahingehend erweitern, dass bei Bewährungsstatus, aber auch bei Geldstrafen wegen Sexualstrafdelikten, für eine Dauer von einem Jahr keine Kaderzugehörigkeit möglich ist.