Sport

OEPS beschließt Aus für nationale Meisterschaften 2020

Ein Artikel von Pressemitteilung OEPS | PS | 30.04.2020 - 13:50
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Wann wieder Reitsportturniere in Österreich stattfinden dürfen, ist zur Zeit völlig ungewiss - nationale Meisterschaften wird es heuer aber definitiv keine mehr geben.
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Das Coronavirus beschäftigt seit Wochen die gesamte Republik und stellt alle vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung trifft laufend Maßnahmen, um der Ausbreitung des Virus in Österreich entgegenzutreten. Trotz des erfreulichen Verlaufes der Pandemie sind Veranstaltungen jedoch auch weiterhin nicht gestattet. Ab wann und unter welchen Voraussetzungen Pferdesportturniere wieder möglich sein werden kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand voraussagen. 

Zur Planungssicherheit für alle Veranstalter und um den aktuellen Entwicklungen der Pandemie gerecht zu werden, hat sich das Präsidium des OEPS in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch intensiv mit dem weiteren Vorgehen auseinandergesetzt.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

2020 werden keine länderübergreifenden Meisterschaften im Pferdesport stattfinden. Die Österreichischen Staatsmeisterschaften (ÖSTM), Österreichische Meisterschaften (ÖM) und Bundesländer-Mannschaftsmeisterschaften (BLMM) aller Sparten werden ersatzlos gestrichen. Ob heuer Landesmeisterschaften stattfinden werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht restlos geklärt.

Im Bestreben, in der verbliebenen Saison 2020 faire Lösungen für alle Turnierveranstalter Österreichs zu schaffen (und zwar unanhängig davon, ob sie von den Beschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie betroffen waren oder nicht), wird der § 8/4 der ÖTO bis zum Ende des Jahres 2020 ausgesetzt. Er besagt, dass „eine Genehmigung nachträglich beantragter Veranstaltungstermine oder Änderungen (Termin, Kategorie und/oder Ort) von bereits genehmigten Terminen auf Antrag des zuständigen LFV/PSV durch das Turnierreferat des OEPS im Einvernehmen mit jenen Landespferdesportverbänden, in deren Bereich eine genehmigte Veranstaltung der gleichen Sparte liegt", erfolgt.  Mit dem Aussetzen dieses Paragraphen will man möglichst vielen Veranstaltern die Möglichkeit bieten, ihre Coronavirus-bedingt abgesagten Turniere nachträglich austragen zu können.

Die Verantwortung für das Verschiebungsprocedere wird den Veranstaltern übergeben, die sich untereinander abstimmen sollen. Einen Rechtsanspruch auf einen Wunschtermin gibt es nicht. Neu beantragte Veranstaltungstermine für internationale und nationale Turniere der Kategorien A* und A werden bis Ende 2020 nur bei einstimmigem Beschluss des Generalsekretärs, des Hauptreferenten für Turnierwesen und des zuständigen OEPS-Spartenreferenten genehmigt;  nationale Turniere der Kategorien B*, B und C, sowie C-NEU fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Landesfachverbandes (LFV).

Für Turniere ab dem März 2020 bis Ende 2020 werden keine Kalendergebühren verrechnet.