NEUE FEI RICHTLINIEN

Keine (Abreite)Videos mehr von Turnieren? FEI klärt Missverständnisse auf

Ein Artikel von Redaktion | 08.03.2024 - 20:11
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Selbst gefilmt werden darf auf FEI-Turnieren auch weiterhin (sofern es der Turnierveranstalter erlaubt) - die Veröffentlichung ist bei bestimmten FEI-Bewerben sowie Welt- und Europameisterschaften der Allgemeinen Klasse allerdings den sogenannten Rechteinhabern vorbehalten.
© www.sportfotos-lafrentz.de

Will die FEI alle Kritiker:innen des Reitsports mundtot machen, indem sie das Filmen auf FEI-Veranstaltungen ausnahmslos untersagt? Diesen Eindruck konnte man angesichts einiger Medienbeiträge und Leserkommentare in den vergangenen Tagen tatsächlich gewinnen.

Fakt ist: Der Weltreiterverband hat seine Bestimmungen, was das Veröffentlichen von Videomaterial anbelangt, das bei gewissen FEI-Veranstaltungen aufgenommen wurde, überarbeitet und verschärft. Das Ergebnis sehen Sie hier.

Fakt ist aber auch: Im Kern bleiben die Regeln mehrheitlich unverändert – sprich, wie sie bereits seit 5 Jahren Bestand haben. Nur dass sie davor weit weniger mediales Interesse hervorgerufen haben.


Neue Leitlinien sollen „das Filmen keineswegs verhindern“

In einer Aussendung am Freitag betont der Weltreiterverband, dass die neuen Leitlinien „das Filmen keineswegs verhindern und niemanden daran hindern, Bilder von einer Veranstaltung aufzunehmen." Sie würden sich stattdessen „ausschließlich auf die Veröffentlichung von Videomaterial in sozialen Medien, auf Websites und Blogs aus dem Spielfeld bei FEI-benannten Veranstaltungen durch Nicht-Rechteinhaber“ beziehen.
 

Nur bestimmte FEI-Turniere betroffen

In diesem Zusammenhang stellt die FEI klar, dass die neuen Regeln „nicht für alle FEI-Veranstaltungen gelten, sondern nur für die jeweiligen Klassen bei FEI-benannten Veranstaltungen“. Unter diese Kategorie fallen neben Welt- und Europameisterschaften, der Weltcup, Nationenpreise und die Longines League of Nations. Konkret bedeutet das, dass z.B. bei FEI Weltcupturnieren nur die beiden Weltcupbewerbe von den o. g. Regeln betroffen sind, nicht jedoch andere Bewerbe, die ebenfalls im Rahmen des Turniers ausgetragen werden.


Neue Situation für Athlet:innen

In der Vergangenheit haben insbesondere auf Social Media aktive Pferdesportler:innen selbst aufgenommene, oder von Videograf:innen bezogene Videoausschnitte von ihren Ritten, vom Abreiten usw. gepostet und damit viele Tausende Follower erreicht. Dem schiebt die FEI – zumindest auf Turnieren o. g. Kategorie – in Zukunft klar einen Riegel vor. Ab sofort dürfen Athlet:innen und nationale Verbände nur noch von der FEI zur Verfügung gestelltes Filmmaterial vom sogenannten Field of Play (FOP), das neben dem Bewerbsviereck auch Abreiteplätze, den Kiss and Cry Corner, die Leaders Lounge auch den Ein- und Ausgangsbereich zur Arena umfasst, veröffentlichen. Warum? Weil die FEI damit ihren Rechteinhabern (Rundfunkanstalten, denen die FEI die Rechte für Geld übertragen hat) Exklusivität garantieren möchte. Dies entspricht lt. FEI dem Branchenstandard, es sei gängige Praxis, dass Nicht-Rechteinhaber bei der Veröffentlichung von Filmmaterial vom FOP online eingeschränkt sind.

Im Nachfolgenden geben wir den gesamten Fragen und Antworten-Bereich der FEI zum Thema wieder. Den englischen Originaltext finden Sie hier.

Warum gibt es diese Leitlinien?

Die Leitlinien existieren bereits seit mehreren Jahren, um sicherzustellen, dass Klarheit darüber herrscht, was Nicht-Rechteinhaber basierend auf den Vertragsvereinbarungen, die die FEI mit Rechteinhabern (z.B. Rundfunkanstalten, denen die FEI die Rechte übertragen hat) bei FEI-benannten Veranstaltungen hat, online posten dürfen und was nicht. Dies entspricht dem Branchenstandard, und es ist gängige Praxis, dass Nicht-Rechteinhaber bei der Veröffentlichung von Filmmaterial aus dem „Field of Play“ online eingeschränkt sind. Die Leitlinien sollen Klarheit und Struktur darüber schaffen, was erlaubt ist und was nicht, sowie zusätzliche Möglichkeiten für Nicht-Rechteinhaber bieten.

Was ist ein Rechteinhaber bei einer FEI-benannten Veranstaltung?

Jede Person oder Organisation, mit der die FEI einen Vertrag abgeschlossen hat, um Filmmaterial von einer FEI-benannten Veranstaltung zu erstellen und/oder zu verbreiten/auszustrahlen. Alle Rechte an Filmmaterial vom Field of Play (FOP) bei einer FEI-benannten Veranstaltung stehen im Besitz der FEI, und sämtliche Urheberrechte gehören der FEI. Die FEI überträgt dann die Rechte von FEI-benannten Veranstaltungen an Rundfunkanstalten, um den Sport weitreichend zu fördern. Teil dieser Vereinbarungen sind Standard-Medienrechte für die Rechteinhaber, einschließlich Exklusivitätsklauseln für die Veröffentlichung von Videomaterial aus dem Spielfeld.

Was ist ein Nicht-Rechteinhaber (NRH)?

Jede Person oder Organisation, die keinen Vertrag hat, um Filmmaterial von einer FEI-benannten Veranstaltung zu erstellen und zu verbreiten. Journalisten, Influencer, Zuschauer, Athleten, Grooms oder sogar nationale Verbände sind Nicht-Rechteinhaber.

Kann ein NRH Inhalte bei einer FEI-benannten Veranstaltung filmen?

Ja, es gibt keine Regel oder Beschränkung für das Filmen von Inhalten. Die Beschränkungen gelten nur für die Veröffentlichung dieses Inhalts, beispielsweise in sozialen Medien.

Welche FEI-benannten Veranstaltungen sind betroffen?

Es handelt sich um eine begrenzte Anzahl von Veranstaltungen, für die die FEI die Übertragungsrechte besitzt:

  •     Longines League of Nations™
  •     Longines FEI Jumping World Cup™ - Westeuropäische Liga und Nordamerikanische Liga
  •     FEI Dressage World Cup™ - Westeuropäische Liga
  •     FEI Driving World Cup™
  •     FEI Vaulting World Cup™ Finale
  •     FEI Eventing Nations Cup™
  •     FEI-Europameisterschaften und Weltmeisterschaften für Senioren

Können Sie die Bereiche definieren, die als "Field of Play" bekannt sind? Handelt es sich nur um die Hauptarena?

"
Field of Play" umfasst die folgenden Bereiche:

  • Hauptarena
  • Aufwärmzone
  • Kiss & Cry Zone
  • Leaders Lounge
  • Ein-/Ausgangsbereich
  • Die Geländestrecke in der Vielseitigkeit
  • Der Marathon-Kurs beim Fahren

Die Leitlinien beziehen sich nur auf die Veröffentlichung von Filmmaterial aus diesen Bereichen.

Was war der Zweck/Grundlage dieses Updates?

Es gab bereits seit etwa 5 Jahren Richtlinien, die auf der FEI-Website öffentlich zugänglich waren und erklärten, was Nicht-Rechteinhabern bei FEI-benannten Veranstaltungen erlaubt ist. Die Erfahrung der FEI mit den früheren Leitlinien war, dass sie ihren Zweck nicht erfüllten; Interessengruppen schienen verwirrt darüber zu sein, was sie tun durften und nicht durften, was zu mehreren Fällen führte, in denen Nicht-Rechteinhaber Inhalte aus FEI-benannten Veranstaltungen auf sozialen Medien veröffentlichten und/oder solche Inhalte vermarkteten. Nach einer Überprüfung wurde beschlossen, die früheren Leitlinien zu verfeinern und zu klären, damit jede relevante Interessengruppe ein klares Verständnis dafür bekommt, was erlaubt und nicht erlaubt ist.

Welche Änderungen wurden vorgenommen?

In Bezug darauf, was erlaubt ist und was nicht, hat sich wenig geändert. Die neuen Leitlinien präsentieren die Informationen lediglich anders. Während die früheren Leitlinien nicht explizit darauf eingingen, wie sie auf die verschiedenen Nicht-Rechteinhaber-Gruppen (z. B. akkreditierte Mitglieder der Medien im Vergleich zu Athleten, Eigentümern und Entourage sowie nationalen Verbänden) angewendet wurden, haben wir die Informationen nun neu angeordnet, um es für jede Interessengruppe einfacher zu machen zu verstehen, was sie von FEI-benannten Veranstaltungen veröffentlichen dürfen (und nicht dürfen). Die Hauptänderung betrifft vorherige Hinweise darauf, dass Nicht-Rechteinhaber-Medien einige kurze Clips vom Spielfeld auf ihren Instagram-Kanälen posten dürfen, die nun entfernt wurden, um mit den Vertragsvereinbarungen im Einklang zu stehen. Diese Beschränkung, obwohl sie für Kontroversen gesorgt hat, ist in der Sportbranche Standardpraxis, und Sie werden ähnliche Vorschriften auch für viele andere Sportveranstaltungen finden.

Sind diese Leitlinien ein Versuch, jemanden zu zensieren oder die Transparenz bei Veranstaltungen zu verbieten?

Absolut nicht. Diese Leitlinien sind keineswegs ein Versuch, jemanden zu zensieren oder die Transparenz bei Veranstaltungen zu verbieten. Sie sollen sicherstellen, dass die Rechte der Rechteinhaber bei FEI-benannten Veranstaltungen vollständig respektiert werden. Für vollständige Transparenz werden die Veranstaltungen live und in ihrer Gesamtheit auf FEI TV und/oder dem FEI YouTube-Kanal übertragen und sind auch später verfügbar. Wenn jemand vor Ort bei einer FEI-Veranstaltung, einschließlich FEI-benannter Veranstaltungen, Verhalten beobachtet, das Anlass zur Sorge gibt, besteht kein Problem damit, das betreffende Verhalten zu filmen. Wir ermutigen nachdrücklich jeden, der besorgniserregendes Verhalten beobachtet hat, dies zu melden, indem er das Filmmaterial direkt mit der FEI teilt, um es nachzuverfolgen.

Was ist mit Videomaterial gemeint? Nur professionelle TV-Kameras? Kann ich mit meinem Smartphone filmen und auf meine Instagram Reels hochladen?

Videomaterial bezieht sich auf jede Form von bewegtem Bild, daher gelten die Leitlinien für jede Art von Kamera oder Gerät, das bewegte Bilder erfassen kann - von professionellen Rundfunkkameras bis hin zu Smartphones. Nicht-Rechteinhaber dürfen kein Filmmaterial vom "Field of Play" in sozialen Medien veröffentlichen (oder anderweitig veröffentlichen). Es gibt eine Ausnahme für Athleten und nationale Verbände, die die Möglichkeit haben, sich für die Socialie-App der FEI anzumelden, wo sie hochwertiges Filmmaterial ihres Durchgangs erhalten und dies auf ihren sozialen Medienkanälen veröffentlichen können. Die Ausnahme gilt nicht für Filmmaterial, das der Athlet/NF selbst aufnimmt und anschließend veröffentlicht.

Kann ich live von einem digitalen Kanal vom "Field of Play" aus übertragen?

Nein, Livestreaming unterliegt denselben Vorschriften wie vorab aufgezeichnete Videos.

Was ist mit Fotos? Kann ich immer noch Standbilder auf meinen sozialen Medienkonten posten?

Ja, das können Sie. Standbilder können ohne Einschränkungen auf allen Plattformen veröffentlicht werden.  

Wenn ich bei einer Veranstaltung bin, die einen der FEI Weltcup-Bewerbe veranstaltet, und ich möchte ein Pferd und einen Reiter filmen, die am Grand Prix teilnehmen und nicht im Weltcup-Bewerb, darf ich das oder nicht?

Diese Leitlinien gelten nur für die FEI-benannten Veranstaltungen auf dem Turnier, da dies die einzigen sind, für die die FEI die Rechte hat/vergibt. Beispielsweise wären bei Turnieren, die Veranstalter des FEI Dressurweltcups sind, nur die beiden FEI Dressurweltcup-Bewerbe von diesen Leitlinien erfasst. Ebenso wären bei einer Veranstaltung der Weltcups der Springreiter in der Westeuropa-Liga nur die Weltcupbewerbe betroffen. Der Grand Prix würde beispielsweise nicht dazu gehören. Ebenso sind die Aufnahmen aus allen anderen nicht-FEI-benannten Klassen nicht betroffen. Der Veranstalter (der die Rechte für andere Klassen besitzt) kann eigene Beschränkungen für diese Klassen haben, aber das betrifft nicht die FEI.

Ich bin Athlet und habe einen persönlichen Fotografen, der mich beim Wettbewerb filmt, um es auf meinen sozialen Medienplattformen zu posten. Können sie das immer noch tun?

Das hängt davon ab, an welcher Veranstaltung Sie teilnehmen. Wenn es sich um eine FEI-benannte Veranstaltung handelt (siehe oben stehende Liste), kann Ihr Fotograf Sie filmen, darf jedoch Inhalte aus dem "Field of Play" nicht in sozialen Medien veröffentlichen. Die FEI kann Ihnen jedoch ein Video Ihres Rittes geben, das vom Host-Broadcaster über die FEI Socialie-Plattform aufgenommen wurde. Dieses können Sie auf Ihren Kanälen veröffentlichen. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, die keine FEI-benannte Veranstaltung ist, können Sie sich filmen lassen und die Videos auf Ihren sozialen Medienkanälen posten, sofern dies im Einklang mit den Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dessen Rechteinhabern steht.

Wie kann ich Zugang zur FEI Socialie-Plattform erhalten, damit Sie mir das Video meiner Runde zusenden können?

Die FEI Socialie-Plattform erreichen Sie hier. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Athleten und nationale Verbände gilt.

Registrierungscodes:
Für Athleten: "Athletes-Media"
Für NF-Mitglieder: "NF-Media"

Die Ritte der Longines League of Nations™ sind auf der Plattform verfügbar. Die Umsetzung für die anderen FEI-benannten Veranstaltungen ist im Gange. Neben dem Wettbewerbsmaterial können über die FEI Socialie-Plattform auch zusätzliche Inhalte abgerufen werden, die für die Veröffentlichung auf Ihren sozialen Medienplattformen verwendet werden können.

Wird die FEI Socialie Plattform Material aller Wettbewerbe auf allen Ebenen bereitstellen?

Nein, nur FEI-benannte Veranstaltungen wie oben beschrieben.

Ich bin Zuschauer bei einer Reitsportveranstaltung - darf ich Videos auf meinen sozialen Medienkanälen veröffentlichen?

Wenn Sie an einer FEI-benannten Veranstaltung teilnehmen (z. B. FEI Weltcup-Etappe), nein, es gelten dieselben Regeln für jeden, der keine Rechte gesichert hat. Wenn es sich um eine nicht-FEI-benannte Veranstaltung handelt, hängt es von den Vereinbarungen zwischen den Organisatoren und ihren Rechteinhabern ab. Wenn Sie eine Eintrittskarte für die Veranstaltung gekauft haben, werden wahrscheinlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Eintrittskarte oder während des Kaufvorgangs detailliert festgelegt.

Kann ich Inhalte von den digitalen Kanälen der FEI neu veröffentlichen?

Ja, das ist kein Problem, und die FEI freut sich über jede Neuveröffentlichung/Freigabe von Inhalten, die auf den sozialen Medienkanälen der FEI veröffentlicht wurde.

Was passiert, wenn ein NRH gegen die Leitlinien verstößt?

Jede Verletzung würde einzeln bewertet. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden können. Wenn die Verletzung von einem Nicht-Rechteinhaber-Mitglied der Medien begangen wird, kann dies Konsequenzen für die Akkreditierung dieses Medienmitglieds bei der Veranstaltung (und möglicherweise zukünftigen Veranstaltungen) haben. Weitere Maßnahmen können darin bestehen, dass die FEI den entsprechenden Social-Media-Kanal auffordert, den Inhalt aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu entfernen. Dies kann dazu führen, dass der Social-Media-Account die Seite des Benutzers sperrt.

Was ist, wenn ich mein eigenes Material filmen oder anderes FEI-Material verwenden möchte?

Wenn Sie zusätzliches Wettbewerbsmaterial zu redaktionellen oder kommerziellen Zwecken verwenden und Rechteinhaber für die Veranstaltung werden möchten, können Sie sich unter broadcast@fei.org melden.