"Am 23. April 2026 verhängte der Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes eine vorläufige Sperre gegen Springreiterin Alessandra Reich. Grundlage dafür waren Vorwürfe eines Disziplinarvergehens gemäß § 2011 ÖTO Z 2 (2.1, 2.2 und 2.4). Reich soll bei mehreren Bewerben der Sunshine Tour in Spanien/Andalusien Anfang des Jahres Pferde nicht pferdegerecht behandelt und damit das Ansehen des Reitsports massiv geschädigt haben", heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes vom 16. Mai.
Diese vorläufige Sperre gegen Reich wurde nun vom obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS aufgehoben. Gegenstand der Prüfung sei dabei nicht die Schuldfrage gewesen, sondern ausschließlich der Frage, ob die Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Maßnahme erfüllt sind. Diese sah der oberste Berufungs- und Strafausschuss als nicht gegeben an. Die vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich wurde daher aufgehoben.
Wie der OEPS betont, stellt diese Entscheidung keine abschließende Beurteilung des Sachverhalts dar.
Als nächster Schritt werde nun ein ordentliches Disziplinarverfahren eingeleitet. "In diesem Rahmen werden alle relevanten Beweise geprüft und der Betroffenen die entsprechenden Parteirechte gewährt. Auf Grundlage sämtlicher vorliegender Beweise sowie unter Wahrung des Parteiengehörs wird anschließend eine fundierte Entscheidung getroffen."
Der OEPS betont, der Verband sehe es als eine seiner zentralen Aufgaben an, das Wohl der Pferde zu schützen und das Ansehen des Reitsports in der Öffentlichkeit zu stärken. "Gleichzeitig hat jede beschuldigte Person Anspruch auf ein faires Verfahren unter Einhaltung aller vorgesehenen Verfahrensschritte und Rechte."
"Das Direktorium des Österreichischen Pferdesportverbandes betont zudem, dass der Umgang mit Pferden grundsätzlich von Vertrauen und Rücksichtnahme geprägt sein muss. Die in den Regelwerken vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Pferdewohls werden konsequent umgesetzt."