Pferde in Not

Wenn Pferde Hilfe brauchen: Richtig handeln im Tierschutzfall

Ein Artikel von PM-Forum | Redaktion | 24.03.2023 - 12:16
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Wer tierschutzrelevantes Verhalten im Umgang oder in der Haltung von Pferden beobachtet, sollte nicht wegsehen, sondern aktiv werden. © hhurma13 - Fotolia.com

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen – so besagt es das Tierschutzgesetz. Verstöße können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. Wer von Vorfällen oder Situationen Kenntnis hat, die tierschutzwidrig sind, sollte  genau hinsehen und danach handeln, empfiehlt die Deutsche Reiterliche Vereinigung in einem aktuellen Beitrag seines Mitgliedermagazins PM-Forum. Denn: "Tierschutz im Pferdesport liegt in der Verantwortung aller Pferdemenschen."
 

Tierschutzvertrauensperson

Nicht jede:r fühlt sich in der Lage, bei Misständen selbst einzuschreiten. In einem solchen Fall ist ein erster und wichtiger Ansprechpartner die Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins (sofern vorhanden) oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes. Die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist, das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten und kann im Weiteren zwischen verantwortlicher Person, Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Die Landesverbände können Auskunft darüber geben. So detailliert wie möglich Damit die TVP die Situation fachlich einschätzen und effektiv vorgehen kann, benötigt sie genaue Informationen zu Zeitpunkt, Ort, Vorgang sowie zu beteiligten Personen und Pferden. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann ebenso unterstützen und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem verbandsintern zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren eine behördliche Verfolgung und Abklärung nicht aus.
 

FN und Amtstierarzt

Als Sanktionen bei tierschutzwidrigem Verhalten drohen vonseiten der FN und ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden Maßnahmen wie der (temporäre) Entzug von Trainer- und Turnierlizenzen, Ordnungsmaßnahmen wie Geldbußen oder Sperren. Was die FN nicht kann – und auch nicht darf – ist den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes vornehmen. Hierfür ist in Deutschland der Amtstierarzt des im Landkreis zuständigen Veterinäramtes verantwortlich. Er ist dazu angehalten, jeder Tierschutzanzeige nachzugehen und kann Auflagen erteilen. Diese können sich beispielsweise auf die Fütterung beziehen, freie Bewegung vorschreiben oder die Anwendung bestimmter Methoden verbieten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden.

In Situationen, in denen es um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt befugt, sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel Tiere sofort einzuziehen, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfe.

Weitere Informationen, auch zu Regelwerken, Richt- und Leitlinien, die helfen können, tierschutzwidriges Verhalten zu beurteilen, gibt es auf der FN-Webseite.

Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus dem PM-Forum, dem Mitgliedermagazin der Persönlichen Mitglieder der FN.

Jeder, der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mit schuldig. Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken!


In Österreich

Wer in Österreich Zeuge schlechter Pferdehaltung wird, kann - so empfiehlt es der Österreichische Tierschutzverein - zunächst das Gespräch mit dem Halter suchen. Ist das nicht möglich, rät er gesammelte Beweise wie Fotos, Videos, etc. mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der Situation an den an den Amtstierarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.  Sachverständige können sich dann vor Ort ein Bild machen und entscheiden, ob ein Eingreifen notwendig ist. Alternativ kann auch die Tierschutzombudsstelle des jeweiligen Bundeslandes informiert werden. Kontaktmöglichkeiten sind hier aufgelistet.

Nicht nur schlechte Haltungsbedingungen sind ein Grund, sich aktiv für den Schutz von Pferden einzusetzen, sondern auch Misshandlungen im Umgang und beim Reiten. Für Vorfälle, die sich auf einem Turnier ereignen, ist der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) Ansprechpartner. Verstöße gegen die Österreichische Turnierordnung (ÖTO) können Disqualifikationen und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. In schweren Fällen kann es zusätzlich zu einem Verfahren vor dem Strafausschuss des Verbandes kommen. Der OEPS unterhält außerdem ein eigenes Tierschutzreferat, das in Not geratenen Pferden Hilfe zur Verfügung stellt.

Kommt es abseits eines Turniers zu Wahrnehmungen einer tierschutzwidrigen Behandlung – beispielsweise, wenn ein Pferd geschlagen wird – ist es ratsam, sich unter Angabe konkreter Informationen an die zuständige Behörde zu wenden. Wichtig sind dabei: Wer hat was, wann und wo genau beobachtet? Gibt es Zeugen? Falls ja, sind Namen und Adressen dieser Personen zu nennen.