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Ein mögliches Verbot des Schenkelbrandes durch die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde von den gehörten Experten bei der öffentlichen Anhörung im Berliner Reichstag höchst unterschiedlich bewertet. © FotoLL - Fotolia.com

Tauziehen um Schenkelbrand geht weiter

Ein Artikel von Pamela Sladky | 17.10.2012 - 21:01
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Ein mögliches Verbot des Schenkelbrandes durch die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde von den gehörten Experten bei der öffentlichen Anhörung im Berliner Reichstag höchst unterschiedlich bewertet. © FotoLL - Fotolia.com

Acht Sachverständige stellen sich den Fragen der Abgeordneten, die unter anderem wissen wollten, ob das Verbot des Schenkelbrandes zur Kennzeichnung von Pferden in Deutschland sachgerecht ist. Wenig überraschend bewerten die Experten unterschiedlich – je nachdem, ob sie aus dem Lager der Schenkelbrand-Befürworter oder –Gegner kommen.

So erteilte beispielsweise Dr. Helmut Born vom Deutschen Bauernverband dem möglichen Verbot des Schenkelbrandes eine klare Absage. Das Brennen von Pferden sei ein historisch gewachsenes Kulturgut, dessen Verbot Tausende von Pferdezüchtern und Millionen von Menschen, die sich dem Pferd verpflichtet fühlten, vor den Kopf stoßen würde. Denn schließlich seien dadurch Markenzeichen für weltweit führende Zuchtorganisationen wie für Holsteiner, Hannoveraner, Oldenburger, Westfalen, Mecklenburger und Trakehner entstanden, die „nicht wider besseren Wissens dem Zeitgeist geopfert“ werden sollten. Seiner Ansicht nach würde das Setzen des Brandzeichens nicht mehr Stress bei Fohlen verursachen als das sogenannte Chippen. Dementsprechend fordert er  den Schenkelbrand (in Kombination mit einer DNA-Typisierung) als alternative Kennzeichnung zum Chippen zu erlauben, wie es das EU-Recht vorsieht und in Österreich bereits umgesetzt wird.

Entsprechend gegensätzlich sieht Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund den Sachverhalt und setzte sich vehement für ein Verbot des Schenkelbrandes ein. Aus Sicht des Tierschutzes gebe es keinen Grund, der für das Brandzeichen spreche. Die Methode sei veraltet und unsicher. Beim Brennen entstünden deutliche Gewebeschäden und die eingebrannten Zeichen seien später selbst von Experten schwer zu entziffern. Im Vergleich zur Transponderkennzeichnung, die auch einen Schmerzreiz verursache, sei das Brennen aufgrund der länger beobachtbaren Reaktionszeit als stärkerer Schmerz zu beurteilen.

„Ein Verbot des Schenkelbrandes ist nicht sachgerecht“, befand hingegen Prof. Dr. Volker Steinkraus vom Dermatologikum Hamburg. Die äußere Haut von Säugetieren sei evolutionsbedingt auf Verletzungen vorbereitet. Aus wissenschaftlicher Sicht sei der Heißbrand als komplikationsfreie und artgerechte Kennzeichnungsmethode zu bewerten. Hingegen seien die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Chips auf Gesundheit und Psyche der Pferde unbekannt. Die Implantation von Chips könne zu erheblichen Komplikationsraten führen.

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