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Wegen unsportlichem und tierquälerischem Verhalten wurde jetzt eine in Deutschland lebende Springreiterin zu 3.200 Euro Geldstrafe verurteilt. © Dainis Matisons

Springreiterin wegen Tierquälerei verurteilt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 08.03.2013 - 14:33
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Wegen unsportlichem und tierquälerischem Verhalten wurde jetzt eine in Deutschland lebende Springreiterin zu 3.200 Euro Geldstrafe verurteilt. © Dainis Matisons

Im Mai 2012 soll die international startende Reiterin ihr Pferd nach Verweigerung und Abwurf im Parcours auf dem Abreiteplatz aus Ärger „gemaßregelt“ haben. Dabei habe die gebürtige Schwedin die Stute einigen Zeugenaussagen zufolge minutenlang mit Gerte und Sporen traktiert. Ein Richter war während der Vorkommnisse nicht zugegen, wurde jedoch von einer Zeugin unmittelbar nach dem Zwischenfall verständigt. Kurze Zeit später folgte eine öffentliche Entschuldigung der Springreiterin. Nichts desto trotz wurde Mitte Februar ein Prozess gegen die 32-Jährige eröffnet.

Richter setzt deutliches Zeichen gegen Tierquälerei

Nach zweitägiger, umfangreicher Beweisaufnahme verkündete Richter Jörg Barré wenige Minuten nach den Plädoyers sein Urteil: "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass einem hochsensiblem Tier wie einem Pferd erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, wenn es derart traktiert wird", wird der Einzelrichter im Weser Kurier zitiert.

Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 40 Euro gefordert. Barré ging mit einem Strafmaß in der Höhe von 3.200 Euro allerdings maßgeblich über diese Forderung hinaus. "Hier muss man ein deutliches Zeichen setzen“, so der Richter. Eine erfahrene Reiterin wie die Angeklagte müsse in der Lage sein, Wut und Enttäuschung über einem verpatzten Ritt zu unterdrücken und sich zu mäßigen. Sie hätte sich zudem über ihre Vorbildfunktion, die sie als Bereiterin eines bekannten Ausbildungs- und Trainingsbetriebes habe, auch bewusst sein und sich entsprechend verhalten müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Angeklagten  wolle sich erst einmal mit seiner Mandantin besprechen, ob es sinnvoll sei, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle