Urteil

Gefängnis, lebenslanges Tierhalteverbot: Britischer Reiter wegen schwerer Vernachlässigung verurteilt

Ein Artikel von Redaktion | 07.12.2022 - 15:13
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© RSPCA

Der 42-Jährige wurde am Montag von einem Gericht in Kidderminster für schuldig befunden fünf Jungpferden unnötiges Leid zugefügt zu haben. Wie Horse & Hound berichtet, war Duckworth im Oktober 2020 aufgefordert worden, etwas gegen den schlechten Zustand von fünf Jährlingen, die sich in seiner Obhut befanden, zu unternehmen. Die Tiere waren stark unterernährt (eines wies einen Body Condition Score von 0,5 auf, drei weitere von 1,5) und auch die Hufe in einem miserablen Zustand. Bei einer nachfolgenden Kontrolle hatte sich die Lage der Pferde  kaum verändert. Im Jänner 2021 folgte schließlich die Beschlagnahmung der Jährlinge durch die Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA). Eines der Tiere ist seither verstorben.  

Gegen Duckworth wurde Anzeige erstattet. Er habe, so der Vorwurf, die Pferde nicht ausreichend gefüttert, zudem wurden grobe Defizite bei der Hufbearbeitung und dem Wurmmanagement bemängelt.

Zur Verteidigung des Angeklagten brachte dessen Rechtsvertretung vor, die Probleme seien maßgeblich den Einschränkungen in Verbindung mit der Covid-Pandemie geschuldet. Duckworth sei es nicht möglich gewesen, regelmäßig im Stall vorbeizusehen.

Dem Gericht reichte diese Begründung nicht. Es verurteilte den Reiter zu einer sofortigen 18-wöchigen Gefängnisstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 68.860 Pfund. Das sind umgerechnet knapp 80.000 Euro. Darüber hinaus wurde ein generelles und lebenslanges Tierhalteverbot ausgesprochen, das zumindest für die nächsten fünf Jahre nicht beeinspruchbar ist.  Wie der Richter bei der Urteilsverkündung am Montag betonte, sei eine „sofortige Inhaftierung der einzige Weg, um eine angemessene Bestrafung zu erreichen“.

Von British Equestrian und British Dressage wurde Duckworth bereits suspendiert. Er sei kein aktives Mitglied beider Verbände mehr, teilten diese in einem Statement Mitte November mit. Man habe eine Null-Toleranz-Einstellung in Bezug auf das Pferdewohl und werde gesondert eine unabhängige Untersuchung in die Wege leiten und die Angelegenheit vor die eigene Disziplinarkommission bringen.