Rehabilitiert: Das FEI-Sportgericht hat Jürgen Krackow vom Vorwurf der unerlaubten Medikation freigesprochen. © Krisztián Buthi
Während des Linzer CSIO Mitte Mai 2010 wurde gegen den Österreichischen Springreiter Jürgen Krackow eine anonyme Anzeige wegen Dopings bei der Turnierleitung eingebracht. Wie später von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung bestätigt wurde, konnte in der entnommenen Blutprobe seines Spitzenpferdes Looping der verbotenen Entzündungshemmer Flunixin nachgewiesen werden – eine sofortige Sperre wurde damals nicht ausgesprochen, ein Verfahren wegen unerlaubter Medikation jedoch eingeleitet. Im Verdacht. Opfer eines Giftanschlages geworden zu sein, erstattete gebürtige Deutsche seinerseits Strafanzeige.
Am 15. Februar hat das Sportgericht der FEI nun das Urteil im Fall Krackow gefällt: Der österreichische Staatsmeister von 2007 wurde vom Vorwurf der verbotenen Medikation seines Pferdes Looping 33 freigesprochen. Sein Berater und Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, teilt mit, dass dies ein Freispruch erster Klasse sei. Der ursprüngliche Verdacht des Doping habe entkräftet werden können, weil Krackow vor dem Sportgericht den Entlastungsbeweis geführt hat.
Bereits bei der Behandlung einer dubiosen Quecksilbervergiftung, die Looping 2008 fast das Leben gekostet hatte, machten Krackow und sein behandelnder Tierarzt die Erfahrung, dass das Pferd auf Flunixin mit massiven Koliksymptomen reagierte. Erst das Absetzen des Medikaments brachte eine Verbesserung des Krankheitszustandes. Damit erschien es höchst unwahrscheinlich, dass der Springreiter sein Pferd ausgerechnet diese Substanz selbst verabreicht haben sollte. „Ich wäre wahrscheinlich der erste Reiter, der sein Pferd dopt, damit es schlechter läuft“, erklärte Krackow im Interview mit der Pferderevue im November 2010.
Laut Krackow habe eine dritte Person aus persönlichen Motiven versucht, den Ruf des erfolgreichen Springreiters zu schädigen. Looping sei demnach in dem nicht genügend bewachten Turnierstall während des Linzer CSIO das verbotene Mittel Flunixin ins Futter gemischt um danach die anonyme Anzeige erstattet worden. Dieser Verdacht erschien dem Sportgericht der FEI wohl plausibler als der Gedanke, dass Krackow sein eigenes Pferd hätte vergiften wollen. „Es ist erfreulich, dass die FEI mit viel Sorgfalt an die Aufklärung des Falles gegangen ist“, erklärt Krackow-Anwalt Dr. Lehmann.