Summary: --- Alt: --- Keyword: --- Doc.Name: "Bernhard_Maier_Paddys_Darco_Sibil_Slejko.jpg" © Sibil Slejko
Die Liste der Vergehen, die sich Bernhard Maier in den vergangenen Monaten geleistet hat, ist lang. Neben einem international viel diskutierten Ritt Anfang Juni in Wiener Neustadt, waren es auch Ritte im März im Magna Racino, die für negative Resonanz gesorgt hatten. Hinzu kamen verbale und auch handgreifliche Auseinandersetzungen im Rahmen von Turnieren. Entsprechend viel gab es für den Strafsenat des Österreichischen Pferdesportverbandes zu prüfen, bevor er am vergangenen Donnerstag (18. Jänner) nach Durchführung der mündlichen Verhandlung zu einem Urteil in der Angelegenheit kam. In der offiziellen Stellungnahme heißt es wie folgt:
„Der Disziplinarbeschuldigte hat in der Zeit vom 15. April 2017 bis 11. Juni 2017 durch die ihm zur Last gelegten Taten das Disziplinardelikt des unreiterlichen und unsportlichen Verhaltens, der Drohung und Handgreiflichkeit gegenüber Dritten, der nicht pferdegerechten Behandlung und Überforderung des von ihm gerittenen Pferdes sowie der Schädigung des Ansehens des Pferdesports begangen.“
Die Strafe fiel aufgrund der Schwere der Vergehen sehr deutlich aus. Unter Berufung auf § 2013 iVm § 2014 der Österreichischen Turnierordnung wurde Maier für die Teilnahme an sämtlichen pferdesportlichen Veranstaltungen (Zif 4) gesperrt – für die Dauer von fünf Jahren. In dieser Zeit ist es dem Burgenländer nicht nur untersagt Turniere zu reiten, sondern pferdesportliche Veranstaltungen, , generell zu betreten - egal ob als Zuseher, Trainer oder drgl.. Zusätzlich wurde über ihn eine Geldbuße in der Höhe von 5000 Euro und der Ersatz der Verfahrenskosten in Höhe von 1120 Euro verhängt. Die Sperre ist bereits wirksam und gilt noch bis 19. Dezember 2022.
Ob Maier bis zu diesem Zeitpunkt dem Turnierzirkus tatsächlich fernbleiben wird, ist noch nicht gesichert. Wie der OEPS mitteilte, hat der Springreiter bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Erhebung dieses Rechtsmittels hat grundsätzlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Vom diesem Disziplinarurteil abgesehen, ist gegen Bernhard Maier außerdem ein Strafverfahren wegen mehrerer Fälle von Tierquälerei anhängig.
Red.