Ludger Beerbaum wertet die Einstellung des Verfahrens gegen ihn als "klaren Freispruch". © www.sportfotos-lafrentz.de
Im Januar 2022 wurde der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Videomaterial vorgelegt, das die mutmaßliche Anwendung der unerlaubten Trainingsmethode Barren im Stall von Ludger Beerbaum zeigen sollte. In der Folge landete die Angelegenheit sowohl bei der Staatsanwaltschaft Münster als auch bei der Disziplinarkommission der FN, die beiderseits ein Verfahren gegen den Springreitstar eröffneten.
Im September meldete dann die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Bei der FN ließ man sich gut fünf Monate länger Zeit, um das fragliche Videomaterial auf eine Verletzung der LPO durch Ludger Beerbaum hin zu beurteilen.
Kein Nachweis für erhebliche Schmerzen
Nun hat auch auch die FN-Kommission das Verfahren eingestellt. Begründet wird diese Enscheidung in einer Aussendung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung wie folgt: "Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden. In ihrer Begründung liegt die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die im September das dort anhängige Strafverfahren ebenfalls eingestellt hatte."
Der FN seien zwar mehrere Videosequenzen vorgelegt worden, jedoch sei nur eine einzige Sequenz Gegenstand des Verfahrens gewesen. In den übrigen Sequenzen seien entweder die handelnden Personen nicht zu identifizieren gewesen oder es habe sich aus dem gefilmten Verhalten kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der LPO ergeben, so die FN weiter.
„Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht“, betonte FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter.
Entscheidung war absehbar
Ludger Beerbaums Reaktion auf die Entscheidung der FN fällt klarerweise positiv aus: „Ich werte dies als einen klaren Freispruch", kommentierte der Springreiter auf seiner Webseite. Das ganze Verfahren habe viel zu lange gedauert und diese Entscheidung sei absehbar gewesen, so Beerbaum.
Touchieren am Sprung inzwischen verboten
Der "Fall Beerbaum" hatte international für großes Aufsehen und für herbe Kritik gesorgt. Am Reitsport im Allgemeinen, im Speziellen aber an den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, die Barren zwar strikt untersagten, das verwandte Touchieren des Pferdes aber als Trainingsmethode anerkannte. Inzwischen hat der Verband reagiert und auch das Touchieren am Sprung verboten. Man sei zu der Erkenntnis gelangt, dass bei der Ausführung des Touchierens am Sprung in der Praxis das Risiko einer Abweichung von der Beschreibung in den Richtlinien hoch sei. Selbst Fachleuten fiele es oft schwer zu veranschaulichen und zu vermitteln, wo die Grenze zwischen Touchieren und dem eindeutig tierschutzwidrigen Barren verläuft. Da aufgrund der Komplexität des Touchierens am Sprung selbst eine Schulung eine korrekte Umsetzung in der Praxis nicht garantieren könne, kamen Kommission und Präsidium letztlich zu dem Schluss, dass es besser sei, auf die Methode im Sinne der Pferde ganz zu verzichten.