Wer gegen das Tierwohl verstößt, soll laut FN spürbarere Konsequenzen tragen. © Photosebia - stock.adobe.com
Die durch den Beirat Sport vom Beirat Sport mehrheitlich beschlossen Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Neuerung soll künftig noch konsequenter und klarer auf unreiterliches Verhalten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz reagiert werden können.
„Tierwohl ist kein Nebenanliegen, sondern Grundlage unseres Sports“, wird FN-Präsident Dr. Martin Richenhagen in einer Aussendung des Verbands zitiert. „Wer gegen das Tierwohl verstößt, muss spürbarere Konsequenzen tragen. Tierwohl ist für uns nicht verhandelbar.“
Der Strafrahmen wird in mehreren Punkten der LPO und APO erweitert. Zugleich wurden die Kriterien zur Strafzumessung überarbeitet, um Verstöße künftig einheitlicher und transparenter bewerten zu können. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der maximalen Geldbuße von bislang 25.000 Euro auf 50.000 Euro. Neu ist außerdem, dass bei Geldbußen ab 5.000 Euro die Hälfte des Betrags verbindlich zweckgebunden für den Tierschutz im Bereich Pferd eingesetzt werden muss.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, etwa wenn eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit eines Pferdes vorliegt, ist künftig eine Sperre von mindestens zwölf Monaten vorgesehen, ergänzt um eine Geldbuße. Zuvor lag die Mindeststrafe in solchen Fällen bei sechs Monaten.
Die Initiative geht auf eine Empfehlung der FN-Rechtskommission zurück, die sich nach intensiver Beratung mehrheitlich für eine Anpassung ausgesprochen hatte. „Es ist ein wichtiger Schritt, aber kein Schlusspunkt“, betont Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer Sport und ab 1. Oktober Vorstandsvorsitzender der FN. „Wir werden den Weg zu einem noch klareren Schutz des Pferdesports konsequent weitergehen.“