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Bereits Ende 2013 hatte die Tierärztekammer angekündigt, rigoros gegen Laientherapeuten vorzugehen, die physiotherapeutische Dienstleistungen ohne tierärztlichen Sanktus praktizierten. Im Fall des Tiroler Pferdetherapeuten wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. © K. U. Häßler / fotolia.com

Rechtsstreit um Pferdephysiotherapie: Laien haben schlechte Karten

Ein Artikel von Pamela Sladky | 17.03.2015 - 10:19
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Bereits Ende 2013 hatte die Tierärztekammer angekündigt, rigoros gegen Laientherapeuten vorzugehen, die physiotherapeutische Dienstleistungen ohne tierärztlichen Sanktus praktizierten. Im Fall des Tiroler Pferdetherapeuten wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. © K. U. Häßler / fotolia.com

Wenn es um die Behandlung von Pferden durch Nicht-Veterinäre geht, lässt die Tierärztekammer nicht mit sich spaßen. Das musste jüngst ein Tiroler am eigenen Leib erfahren.

Nach einer zweisemestrigen Ausbildung an der Österreichischen Gesellschaft für Pferde-Physiotherapie (ÖGPPT) bot der Pferdefreund Vorsorgechecks über den physischen Zustand von Pferden, physikalische Therapien sowie posttraumatische und postoperative Betreuung an. Mit diesem Angebot läge er jedoch klar außerhalb des Kompetenzbereichs eines Nicht-Veterinärs, befand die Tierärztekammer, die sich auf § 12 des Tierärztegesetzes beruft, wonach in Österreich Diagnose und Therapie am kranken Tier ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind. Die Physiotherapie durch Laien dürfe lediglich und ausnahmslos als Hilfestellung im Rahmen einer durch den Tierarzt vorgenommenen Diagnose und Therapie auf Anweisung und in dessen Anwesenheit erfolgen, so die Kammer.

Diese Rechtslage war wohl auch dem Tiroler Pferdephysiotherapeuten bekannt. Er würde  ausschließlich mit Pferden arbeiten, die er für gesund hielt bzw. die von einem Tierarzt bereits untersucht worden seien. Zudem stünde er mit einem Pferdetierarzt in Kontakt und arbeite mit einer Diplomtierärztin ständig zusammen, so der Beklagte.

Dennoch klagte die Österreichische Tierärztekammer und beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die dem Tiroler verbieten solle Untersuchungen und Behandlungen von Pferden anzukündigen bzw. auszuführen, wenn diese nicht im Einzelfall nach den genauen Anordnungen und unter der ständigen Aufsicht und Anleitung des beauftragenden Tierarztes erfolgten.

Das Landesgericht Innsbruck ortete einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch und erließ die beantragte einstweilige Verfügung, die vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt wurde – und auch der OGH hielt die Entscheidung für vertretbar. Aufgrund des bescheinigten Sachverhalts sei nicht davon auszugehen, dass die angebotenen Tätigkeiten “keinerlei medizinisches Fachwissen” erforderten, zumal sich der Beklagte selbst als „veterinärmedizinisch geprüfter Physiotherapeut“ bezeichnete und das Vorliegen von Krankheiten eigenständig beurteilte, so die Begründung.

ÖGPPT in Insolvenz

Nur einen Monat zuvor hatte der Oberste Gerichtshof bereits ein Urteil gefällt, in dessen Zentrum die Österreichischen Gesellschaft für Pferde-Physiotherapie (ÖGPPT) stand – also genau jenes Unternehmen, bei dem auch der Tiroler Physiotherapeut seine Ausbildung absolviert hatte. Hier entschied das OGH, das die von der ÖGPPT angebotene Ausbildung zum Pferde-Physiotherapeuten gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verstoße, weil Tätigkeiten gelehrt würden, die in ihrer Ausübung dem Tierarzt vorbehalten seien. Nach dem verlorenen Rechtsstreit meldete das Kärntner Unternehmen schließlich Anfang Februar Insolvenz an. Auf der Homepage der Gesellschaft ist zu lesen: „Aufgrund der derzeitigen Rechtsgrundlage in Österreich (OGH) wird kein weiterer Kurs angeboten.“