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Besonders Vereine gehören zu den Begünstigten des neuen Enlastungspakets zur Registrierkassenpflicht. © www.slawik.com

Registrierkassenpflicht für Vereine gelockert

Ein Artikel von Pamela Sladky | 27.06.2016 - 19:28
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Besonders Vereine gehören zu den Begünstigten des neuen Enlastungspakets zur Registrierkassenpflicht. © www.slawik.com

Sowohl Klein- und Mittelbetriebe als auch das Vereinsleben hätten in Österreich traditionell eine hohe Bedeutung, hieß es am Dienstag aus dem Finanzministerium. Diesem Stellenwert wolle man mit einem neuen Maßnahmenpaket zur Registrierkassenpflicht Rechnung tragen.  Damit sollen nicht nur bürokratische Hürden abgebaut, sondern auch das ehrenamtliche Engagement und die heimische Wirtschaft gestärkt werden.

Vor allem Österreichs Vereine will man mit den geplanten Maßnahmen entlasten. Dazu gehört die weitgehende Vereinheitlichung der steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Vereine. Vereinsfeste sollen künftig in einem Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. Bisher galt diese nur für 48 Stunden. Eine spürbare Erleichterung für mehr als 14.000 österreichische Sportvereine, da diese Vereinsfeste nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen.

Auch für den Kantinenbetrieb konnten Erleichterungen erzielt werden: So soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird. Um die auf regionaler Ebene so wichtige Kooperation zwischen Wirten und Vereinen zu erleichtern, soll bei kleinen Vereinsfesten diese Zusammenarbeit ermöglicht werden, ohne dass dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen.

Bei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen, etwa bei kleinen Vereinsfesten, soll der Verein seine steuerlichen Begünstigungen ebenfalls nicht verlieren. Zuwendungen von Vereinen an ihre Mitglieder, etwa bei Weihnachtsfeiern, sollen bis zu 100 Euro pro Vereinsmitglied möglich sein, ohne dass dies steuerschädlich für den Verein ist.

Lob über die geplanten Maßnahmen gibt es von den Interessensvertretern wie der Bundesportorganisation (BSO), aber auch von Verteidigungs- und Sportminister Hans Peter Doskozil, der sich öffentlich mehrfach für eine praxistaugliche Lösung der Registrierkassenpflicht ausgesprochen hatte. „Unsere Sportvereine sind wichtige Säulen eines aktiven Freizeitlebens in Städten und Gemeinden. Sie leisten mit ihren Sportangeboten auch für Kinder und Jugendliche einen großen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge“, wird Doskozil in einer Aussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zitiert. Diese wichtige Arbeit müsse unterstützt werden, weshalb die geplante Neuregelung der Registrierkassenpflicht zu begrüßen sei.

Erleichtert zeigt man sich auch beim OEPS. Der Österreichische Pferdesportverband und seine Landesorganisationen hatten in mit ihren FunktionärInnen und Büro-MitarbeiterInnen in den vergangenen Monaten viel Zeit in die Aufklärungsarbeit zur Registrierkassenpflicht in Form von Informations-Veranstaltungen und Service-Gesprächen investiert. Nun ist man froh, dass die zahlreichen Gespräche auf politischer Ebene gefruchtet haben und eine Erleichterung für die Vereine erzielt werden konnte.

BSO/ps