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Mit der Änderung der Gewerbeordnung wird endlich Rechtssicherheit für bäuerliche Einstellbetriebe geschaffen. © acceptfoto - fotolia.com

Neue Gewerbeordnung bringt Klarheit für bäuerliche Pferdeeinstellbetriebe

Ein Artikel von Pamela Sladky | 30.06.2017 - 10:28
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Mit der Änderung der Gewerbeordnung wird endlich Rechtssicherheit für bäuerliche Einstellbetriebe geschaffen. © acceptfoto - fotolia.com

„Maximal 25 Pferde mit höchstens zwei Pferden pro Hektar können in Zukunft im Rahmen der Landwirtschaft gehalten werden“ freut sich VP-Bundesrat Martin Preineder, selbst Landwirt und Pferdehalter. Eine jahrelang geführte Diskussion zum Thema Rechtssicherheit für bäuerliche Betriebe, die sich auf das Halten von Reitpferden spezialisiert haben, findet damit doch noch ein Ende.

Unterm Strich bedeutet die erzielte Einigung, dass Landwirte künftig bis zu 25 Einstellpferde halten können ohne auf eine wirtschaftliche Unterordnung zu achten. Darüber hinaus bringt die neue Vereinbarung auch eine klare Lösung für Betriebe mit Flächenwidmung „Grünland“.
 
„Es gibt in Österreich etwa 5.000 Pferdehaltungsbetriebe die Pferde in einem solchen Ausmaß eingestellt haben, dass sie (nach den bisher gültigen Bestimmungen) mit der Unterordnung Probleme haben und damit unter Umständen auch mit der Raumordnung“, verweist Landwirtschaftskammer Präsident Hermann Schultes auf ein Problem, das sich zuletzt immer mehr zugespitzt hat.

Während die Unterordnung des landwirtschaftlichen Nebengewerbes „Pensionspferdehaltung“ ursprünglich bei einem Verhältnis von 49 % zu 51 % lag, wurde diese Einstufung in den vergangenen Jahren zunehmend strenger interpretiert – inzwischen ist man bei 25 % zu 75 % angelangt. Betriebe, die diese Grenze überschritten, waren damit als Gewerbe einzustufen. Das brachte neben verschärften Auflagen, zusätzlichen Genehmigungen und erhöhten Kosten zwangsläufig auch die Umwidmung der Betriebsflächen mit sich, zumal Gewerbebetriebe in der Flächenwidmung Grünland nicht erlaubt sind. Zahlreiche Pferdehaltungen sahen sich aufgrund dessen von einer Betriebssperre bzw. einem Abbruch bedroht.

„In den vergangenen Jahren seit 2013 hat es praktisch keine Investitionen mehr in diesem Bereich gegeben, weil diese Rechtsunsicherheit eine wirklich große Herausforderung war“, so Schultes. Dank der guten Zusammenarbeit der Verbände in diesem Bereich habe man nach langen Gesprächen nun aber doch noch eine vernünftige Lösung zuwege gebracht, zeigte sich der Nationalratsabgeordnete vor seinen Parlamentskollegen zufrieden über den Ausgang der Verhandlungen.

Die neue Gewerbeordnung tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.

ps