Mit dem Pauschalbetrag in Höhe von 24 Euro pro Pferd sollen vor allem die Umsatzsteuer für Futter, Wasser, Energiekosten etc. abgegolten werden. © Virgonira - Fotolia.com
Bei der gestrigen 3. Pferdefachtagung in Aigen/Ennstal wartete Dr. Leopold Erasimus, Geschäftsführer der ZAP und der AWÖ, gleich zu Beginn seines Einführungsvortrags zum Thema „Pferdewirtschaft auf dem Weg in die Zukunft“ mit einer Sensation auf: In der vierten Verhandlungsrunde, die am Mittwoch, dem 12. Februar über die Bühne gegangen war, hatte man sich auf eine Vorsteuerpauschale einigen können.
Der Wunsch, von den 20 % Umsatzsteuer, die von pauschalierten landwirtschaftlichen Betrieben ab 1. 1. 2014 für die Umsätze aus Pferdeeinstellung abzuführen sind, 16 % als Vorsteuer pauschal abziehen zu können, ging zwar nicht in Erfüllung (was auch nicht zu erwarten war) – statt dessen wurde ein pauschaler Fixbetrag in Höhe von 24 Euro pro Pferd und Monat in Aussicht gestellt. Damit soll vor allem die Umsatzsteuer für Futter, Wasser, Energiekosten etc. abgegolten werden, die häufig in Eigenregie hergestellt werden bzw. deren für die Pferdehaltung relevanten Anteile nur mit großem Aufwand aus den Umsätzen des Gesamtbetriebs herauszurechnen sind.
Für Investitionen in Gebäude (z. B. Neubau einer Reithalle oder eines Stalles) und in unbewegliches Anlagevermögen (z. B. Reitplatz) können diese Betriebe zusätzlich die tatsächlich bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehen.
Derzeit durchläuft das Verhandlungsergebnis eine Begutachtungsphase, einzelne Details können sich also noch ändern, bevor der Minister seine Unterschrift unter die endgültige Verordnung setzt.
Dr. Erasimus führte in seinen Erklärungen aus, dass man nun ein Jahr Zeit habe, sich für eine Pauschalierung im hier skizzierten Modus oder für eine Regelbesteuerung zu entscheiden. Die dann getroffene Entscheidung gälte für zwei Jahre, dann könne man sich abermals umentscheiden – dann aber für fünf Jahre.
In einem Punkt wurde noch keine Einigung erzielt: Um die Möglichkeit, die Vorsteuer für Investitionen in das Anlagevermögen, die in den jüngst vergangenen Jahren getätigt wurden, nachträglich als Vorsteuer abziehen zu können, wird noch verhandelt.
Einen ausführlichen Bericht über den neuen Pauschalbetrag und darüber, wie sich die ganze Sache nun in der Praxis gestalten wird, lesen Sie in der Aprilausgabe der Pferderevue (Erscheinungsdatum 24. März 2014).