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Schon geringe Mengen nicht abgelagerten Heus reichen aus, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. © www.slawik.com

Unbefugtes Füttern von Pferden kann teuer enden

Ein Artikel von PS | 14.03.2016 - 09:40
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Schon geringe Mengen nicht abgelagerten Heus reichen aus, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. © www.slawik.com

Tiere füttern ist eine schöne Sache. Nicht nur für Kinder, die der Nachbarskatze im Garten oder dem Pony beim nachmittäglichen Spaziergang einen Leckerbissen zwischen die Zähne schieben, sondern auch für Erwachsene. Doch die Absicht, dem Tier etwas Gutes tun zu wollen, endet nicht selten im genauen Gegenteil.

So auch in einem Fall, der vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe verhandelt wurde. Ein Mann, der seine Schwester aus dem Reitstall abholen wollte, bemerkte, während er auf sie wartete, einen Anhänger mit Heu. Einer der Heuballen war aufgegangen, sodass loses Heu auf dem Boden lag. Er nahm davon und fütterte damit drei ihm unbekannte Pferde. Mit fatalen Folgen für die Tiere.

Das frische Heu verursachte bei allen drei Pferden schwere Koliken, eine trächtige Stute musste sogar eingeschläfert werden. Der Eigentümer der Tiere, gleichzeitig auch Besitzer des Reitstalles, verklagte daraufhin den Mann, der die Tragödie verursacht hatte, auf 21.000 Euro Schadensersatz. Dieser wendete ein, dass ihm als Laien nicht bewusst gewesen war, dass das Füttern der Tiere mit Heu derartige Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Da sich die beiden Parteien nicht einig wurden, landete die Angelegenheit schließlich vor Gericht. Doch anders, als man es erwarten könnte, wies das zuständige Landesgericht Karlsruhe die Klage zunächst ab. Dem Beklagten könne keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, lautete die Begründung für das Urteil. Erst in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht wurde dem Kläger Recht zugesprochen - zumindest teilweise.

Fahrlässiges Handeln

Das Füttern der Pferde stelle einen rechtswidrigen Eingriff in fremdes Eigentum dar, entschied das Gericht. Aufgrund seiner Unkenntnis über Pferde und deren Nahrungsgewohnheiten hätte dem Beklagten klar sein müssen, dass er den Tieren nicht einfach irgendetwas geben darf. Zudem hätte er erkennen können und müssen, dass eine ungeregelte und unkontrollierte Zufütterung eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere darstellen konnte, zumal er nicht wissen konnte, wann die Pferde zuletzt gefüttert worden waren und zu welchem Zeitpunkt die nächste Fütterung anstand. Zwar gehöre es nicht zum Allgemeinwissen, dass Pferde kein frisches Heu vertragen, stellte der Richter fest, dennoch sei das kein entlastendes Argument für den Beklagten. Immerhin wäre es ihm ohne weiteres möglich gewesen, die Tiere einfach nicht zu füttern und damit den Schaden zu vermeiden.

Das Gericht verurteilte den überengagierten Fütterer schließlich zu 7.900 Euro Schadensersatz. Für den Pferdebesitzer, der wegen des eigenmächtigen Handelns eines Stallbesuchers eine Mutterstute mit Fohlen verloren hat, ein denkbar schwacher Trost.

Quelle