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Silage ist als Pferdefutter immer noch verbreitet - birgt aber ihre Gefahren. © www.slawik.com

Botulismus durch Silagefütterung: Landwirt haftet

Ein Artikel von Pamela Sladky | 23.05.2017 - 11:38
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Silage ist als Pferdefutter immer noch verbreitet - birgt aber ihre Gefahren. © www.slawik.com

Silage ist in der Pferdehaltung ein umstrittenes Futtermittel. Zum einen liegt das an ihrem Säuregehalt, der den Stoffwechsel der Tiere stark belasten kann. Zum anderen am allgegenwärtigen Botulismusrisiko. Botulismus ist eine Erkrankung, die sich insbesondere durch schwerwiegende Lähmungserscheinung äußert. Für betroffene Tiere gibt es meist nur wenig Hoffnung. Studien sprechen selbst bei einer intensiven Behandlung von einer Sterblichkeitsrate zwischen 70 und 90 Prozent.

Auslöser für die gefürchtete Erkrankung ist das Bakterium Clostridium Botulinum, das üblicherweise mit Tierkadavern in Verbindung gebracht wird, allerdings auch gehäuft in der Erde vorkommt. Ein Silageballen bietet dem Bakterium ideale Bedingungen. Unter Luftabschluss bildet es hoch gefährliche Toxine. Bereits ein einzelner kontaminierter Silageballen kann für großes Tierleid sorgen und einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen.

Diese Erfahrung musste auch ein Landwirt aus Nordrhein-Westfalen machen. 2011 erkrankten mehrere Pferden in seinem Pensionsstall. Untersuchungen ergaben, dass die Tiere an Botulismus litten. Als Verursacher kam lediglich die verabreichte Silage in Betracht.

Besonders schwer traf die Erkrankung ein Westernpferd, das in Folge intensiv tiermedizinisch behandelt wurde. Dabei fielen Kosten in Höhe von 15.700 Euro an, die die Pferdebesitzer in Folge gerichtlich einklagten. In erster Instanz durch das Landgericht Hagen wurde der beklagte Reitstallbetreiber zu Übernahme der entstandenen Tierarztkosten verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Genutzt hat es nichts. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat nun die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass der Landwirt auch ohne eigenes Verschulden für die durch die Erkrankung entstandenen Kosten hafte. Das Gericht erklärte weiter, dass die Gefahren einer Verseuchung der Silage allgemein bekannt und dem Mann als Landwirt bewusst gewesen seien. Aus diesem Grund könne er sich nicht darauf berufen, für die Kontamination nichts zu können. Auch die Frage, ob er eine Verunreinigung überhaupt mit vertretbarem Aufwand habe feststellen können, spielt nach Ansicht des Senats keine Rolle. Der Landwirt hafte nach dem Produkthaftungsgesetz für die von ihm erzeugte Silage und damit auch für sogenannte "Ausreißer".

Nachdem der zuständige 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hatte, zog der Landwirt seine Berufung zurück und fand sich mit der Ersatzzahlung ab.

Quelle

ps