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Ende des Monats werden die Länder über eine Interpreation des neuen Tierschutzgesetzes abstimmen, die Privaten weiterhin das öffentliche Anbieten von Pferden ermöglicht. © Frank Sorge

Hoffnungsschimmer: Verbot von Privaten Tieranzeigen für Pferde vor Aufhebung!

Ein Artikel von Pamela Sladky | 23.05.2017 - 08:18
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Ende des Monats werden die Länder über eine Interpreation des neuen Tierschutzgesetzes abstimmen, die Privaten weiterhin das öffentliche Anbieten von Pferden ermöglicht. © Frank Sorge

Seit 25. April ist das überarbeitete Tierschutzgesetz in Kraft – und mit ihm auch der novellierte Paragraph 8a, Abs. 2, der festlegt, dass das Inserieren von Tieren zur Abgabe – also zum Verkaufen oder Verschenken – nur behördlich genehmigten Tierhaltungen, gemeldeten Züchtern und Landwirten gestattet ist. Seither gehen die Wogen hoch, insbesondere unter Pferdebesitzern, die sich um die Zukunft ihres Pferdes sorgen, sollte man sich einmal – aus welchen Gründen auch immer – von ihm trennen müssen.

Wie in der Juni-Ausgabe der Pferderevue ausführlich berichtet, hat sich der Österreichische Pferdesportverband in den vergangenen Wochen intensiv um eine Lösung des Problems für den Sonderfall Pferd bemüht. Zusammen mit Experten des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit wurde mit Hochdruck an einem Ausweg aus der misslichen Lage gearbeitet. Scheinbar mit Erfolg. Laut OEPS Generalsekretär RR Dietrich Sifkovits steht eine Einigung unmittelbar bevor. „Wie mir vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen mitgeteilt wurde, konnte im Zuge der Gespräche mit den Bundessländern vereinbart werden, dass eine Interpretation des Gesetzestextes gefunden wird, die den Status Quo – das heißt ein Feilbieten von Pferden durch den Besitzer – auch zukünftig möglich sein wird.

Bereits Ende des Monats werde darüber abgestimmt und man gehe davon aus, dass es bei dieser Sitzung eine formale Absegnung dieser Interpretation geben wird. Wir bleiben weiter dran und informieren, sobald es Neuigkeiten in dieser Angelegenheit gibt.

ps