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Der Huf- und Klauenbeschlag wird - so sieht es derzeit aus - künftig ein freies Gewerbe. © Russel Trow

Hufschmiedegewerbe vor Öffnung – Experten befürchten Gefahr für Pferde durch unkontrollierten Pfusch

Ein Artikel von Pamela Sladky | 28.06.2017 - 17:23
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Der Huf- und Klauenbeschlag wird - so sieht es derzeit aus - künftig ein freies Gewerbe. © Russel Trow

Anfang Mai war man bei der österreichischen Hufschmiedeinnung noch bester Dinge. Anlässlich der Reform der Gewerbeordnung sollte der bis dato als Teilgewerbe geführte „Huf- und Klauenbeschlag“ in die Gruppe der reglementierten Gewerbe aufgenommen und damit an strengere Auflagen gebunden werden. Zwar musste schon bislang ein Befähigungsnachweis für die Meldung als gewerbeberechtigter Hufschmied erbracht werden, jedoch nur in vereinfachter Form.

Der Aufnahme in den elitären Kreis der reglementierten Gewerbe kam in letzter Sekunde aber dann doch noch etwas dazwischen: das vorzeitige Aus der rot-schwarzen Regierung. Statt dem Beschluss gab’s für das praktisch fix und fertig ausverhandelte Reformpaket am 7. Mai kein grünes Licht durch den Nationalrat. Stattdessen ging das Projekt „Gewerbeordnung neu“ zum Nachbessern zurück an den Wirtschaftsausschuss.

Den hat die Novelle nach langen und intensiven Gesprächen am vergangenen Donnerstag nun ein weiteres Mal passiert, nachgebessert und optisch aufpoliert. Allerdings mit einer ganz wesentlichen Änderung für die Hufschmiede. Denn anstelle der angestrebten Umschichtung ins Regelgewerbe soll der Huf- und Klauenbeschlag künftig ein freies Gewerbe werden und damit ohne jeglichen Befähigungsnachweis ausgeübt werden können. „Konkret heißt das, dass in Zukunft jeder ein Pferd beschlagen darf, ohne es jemals gelernt zu haben. Das ist ethisch einfach nicht vertretbar“, kritisiert Bundesinnungsbeauftragter Josef Frech. Gerade die Arbeit am lebenden Tier erfordere äußerste Kompetenz: „Die beginnt bei veterinärmedizinischen Aspekten, geht über metalltechnischen Fertigkeiten und reicht hin bis zur Fähigkeit, mit den Tieren umzugehen“, so Frech.

Eigentlich ist die Einstufung als reglementiertes Gewerbe für all jene Tätigkeiten vorgesehen, die mit Gefahr für Leib und Leben verbunden sind. Eine Voraussetzung, die für Frech beim Hufschmied ganz klar gegeben ist. „Falsch beschlagene Hufe stellen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Pferden dar. In weiterer Folge sind sie sogar ein Sicherheitsrisiko für Leib und Leben ihrer Reiter“, meint der international renommierte Hufschmied. Entsprechend hat man sich in den vergangenen Tagen intensiv um eine Umkehrung auf die ursprünglich ausgehandelte Variante bemüht.

Die Vorzeichen, dass diese Anstrengungen belohnt werden, stehen allerdings schlecht. Bereits am Donnerstag soll die neue Gewerbeordnung im Nationalrat beschlossen werden. Aktuell werden die letzten Details besprochen. Verhandlungsinsidern zufolge ist das Thema Hufschmied jedoch bereits unter Dach und Fach.

Innung plant Klage

Sollte der Huf- und Klauenbeschlag künftig ein freies Gewerbe werden, und danach sieht es derzeit aus, will man bei der Hufschmiedeinnung andere Geschütze auffahren. „Wir werden in den kommenden Tagen eine Verfassungsklage einreichen. Dann wird die Angelegenheit der Politik aus der Hand genommen und die Justiz muss entscheiden“, so Frech. Von den vielen kontaktieren Regierungsvertretern sieht er sich im Stich gelassen. „Die haben sich gar nicht dafür interessiert, was wir zu dem Thema zu sagen haben.“

Langfristig sieht Frech eine Chance den Huf- und Klauenbeschlag und die damit einhergehende Huf- und Klauenpflege im Gesundheitssegment anzusiedeln. Einem Bereich, der thematisch zum Berufsbild am besten passt. Auf diesem Weg könnte die angestrebte Zuordnung als reglementiertes Gewerbe vielleicht doch noch realisiert werden. Ein Ziel, für das man bei der Bundesinnung mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln kämpfen wird.

ps