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Wie die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim am Freitag mitteilte, sind bei einem Pferd in Bad Bentheim Antikörper gegen das Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (EIA) nachgewiesen worden. Gemäß der Tierseuchen-Verordnung wurde das betroffene Tier umgehend getötet.
Bereits Anfang Juni war im rund 200 Kilometer entfernten Hagen-Grinden im Landkreis Verden die seltene, aber stets tödlich endende Tierseuche aufgetreten, vor wenigen Tagen dann auch in Düsseldorf-Kalkum. Der Fall in Bad Bentheim dürfte mit jenem aus Hagen-Grinden direkt in Verbindung stehen. Wie die epidemiologische Untersuchungen ergaben, hatte das betroffene Pferd aus dem Landkreis Verden zuvor an einem offiziellen Poloturnier in Bad Bentheim teilgenommen. Dort wurde der Kontaktbestand umgehend untersucht und brachte leider ein weiteres positives Testergebnis zutage. Alle übrigen Pferde des Hofes wurden indes negativ getestet.
Ein Sperrbezirk im Ein-Kilometerradius des Hofes, der von den Pferden für die kommenden drei Monate nicht verlassen werden darf, soll eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. Sämtliche Equiden innerhalb dieses Gebietes werden in den nächsten Tagen klinisch und serologisch auf die Viruserkrankung untersucht.
Für alle Pferdehalter hat die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim Verhaltensrichtlinien zusammngefasst, die ausnahmslos einzuhalten sind:
- Tierhalter im Sperrbezirk haben der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim (Tel.: 05921–9606, Email: veterinaramt@graftschaft.de) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Einhufer unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes, verendeten oder erkrankten Einhufer sowie jede Änderung anzuzeigen und sämtliche Einhufer aufzustallen.
- Einhufer dürfen nur mit der Genehmigung des Landkreises Grafschaft Bentheim aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
- Einhufersamen, -eizellen und -embryonen dürfen aus dem Sperrbezirk ebenfalls nur mit einer Genehmigung verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie von Einhufern stammen, die drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
- Hengste aus dem Sperrbezirk dürfen zur Bedeckung oder Samengewinnung nur herangezogen werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind. Für den Samen von Hengsten aus dem Sperrbezirk gilt dies entsprechend.
- Stuten im Sperrbezirk dürfen nur besamt werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen.
- Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung der zuständigen Behörde gereinigt und desinfiziert werden.
Da die Übertragung des Virus hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen erfolgt, rät die Veterinärbehörde Pferdehaltern ihre Tiere mit geeigneten Mitteln vor den Insekten zu schützen.
ps