Erleichterung für Pferdebetriebe

Vorsteuer-Pauschale für Einstellbetriebe erhöht

Ein Artikel von Pressemitteilung ZAP | PS | 05.06.2020 - 13:07
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Per Verordnung vom 31.5.2020 gilt rückwirkend ab 1.4.2020 eine erhöhte Vorsteuerpauschale für Pferdeeinstellbetriebe. © www.Slawik.com

Die Aufregungen sind vielen noch in Erinnerung: Nach der Abschaffung der sogenannten Umsatzsteuerpauschalierung waren landwirtschaftliche Pferdeeinstellbetriebe gezwungen, ab 1. Jänner 2014 20 % Mehrwertsteuer bei der Einstellgebühr in Rechnung zu stellen, was zu einer empfindlichen Verteuerung der Pensionspferdehaltung in Österreich geführt und Tausende private Pferdebesitzer hart getroffen hätte. Vertreter der Landwirtschaft, der ZAP sowie der Ländlichen Österreich konnten damals – durch intensive Aufklärungsarbeit und massive Mobilisierung von Öffentlichkeit und Medien – eine faire und tragbare Lösung in Form einer Vorsteuer-Pauschale für Pferdeeinstellbetriebe in der Höhe von 24,– Euro pro Pferd erkämpfen, die von jedem Betrieb in Anspruch genommen werden konnte. Jeder Betrieb – ob nun landwirtschaftlich oder gewerblich – hat seither die Möglichkeit, entweder diese Vorsteuer-Pauschale in Anspruch zu nehmen oder eine detaillierte Umsatzsteuerbuchhaltung zu führen.

Unternehmensberaterin Mag. Brigitte Kuttner-Raaz, die damals mit am Verhandlungstisch saß: „Die Vorsteuerpauschale ist eine vereinfachte Methode, um den Vorsteuerabzug durchzuführen – und besonders für jene Betriebe praktikabel, die seitdem einen Pferdeeinstellbetrieb als regelbesteuerten Betriebszweig innerhalb einer umsatzsteuerpauschalierten Landwirtschaft führen müssen. Für diese Betriebe ist ein Herausrechnen der anteiligen Vorsteuer aus den Rechnungsbelegen nicht möglich und/oder bürokratisch nicht zumutbar. Auch für Betriebe, die ihre Erzeugnisse selbst produzieren und innerbetrieblich keine Umsatzsteuern verrechnen dürfen, bevorzugen deswegen die Anwendung der Vorsteuerpauschale, um ihre Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) ans Finanzamt zu ermitteln."
 

Von 24 auf 27 Euro

Der damals ausverhandelte Pauschalbetrag von 24,– Euro pro Pferd und Monat war seit dem Jahr 2014 allerdings unverändert geblieben – während in vielen Bereichen die Kosten und damit auch die Umsatzsteuerbelastung für die Betriebe deutlich gestiegen sind. Eine Anpassung der Vorsteuerpauschale an die realen Kostenstrukturen war also überfällig und auch sachlich gerechtfertigt, wie Verhandler Dr. Leopold Erasimus bestätigt: „Vor über einem Jahr haben wir daher mit der Landwirtschaftkammer Österreich Kontakt aufgenommen und die von Dr. Gehringer (LK NÖ), Mag. Kuttner Raaz und mir erarbeiteten Berechnungen und Argumente vorgelegt. Die Regierungsturbulenzen haben die Verhandlungen dann hinausgezögert. In sehr konstruktiven Gesprächen konnte schließlich mit dem Finanzministerium Einigung erzielt werden."

Das Ergebnis: Die Vorsteuerpauschale wird ab dem 2. Quartal 2020 von 24,– auf 27,– Euro angehoben – heimische Einstellbetriebe können also ab diesem Zeitpunkt den erhöhten Betrag anwenden. Zur Anwendung der Vorsteuerpauschale muss eine schriftliche Erklärung ans Finanzamt gestellt werden. Der Unternehmer ist dann mindestens zwei Jahre an die Anwendung gebunden. Zusätzlich zum Vorsteuerpauschale können unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern aus ertragsteuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von unbeweglichem Anlagevermögen, das der Einstellpferdehaltung dient, abgezogen werden, wie Mag. Brigitte Kuttner-Raaz anmerkt.


Intensive Verhandlungen

Das war allerdings ein hartes Stück Arbeit, schließlich musste man den Verantwortlichen im Resort Umsatzsteuer im Finanzministerium nachvollziehbar darstellen, dass in den letzten Jahren aufgrund der Preissteigerungen - vor allem im Raufutterbereich - die monatlichen Kosten pro Einstellpferd österreichweit durchschnittlich um über 26 Euro inkl. Ust angestiegen sind. „Auf Basis dieses Bruttobetrages berechnet sich die Anhebung der Vorsteuerpauschale um 3 Euro." Insgesamt habe man für 13 Positionen des sogenannten Warenkorbs eines Pferdeeinstellbetriebs eine Preisanpassung durchgeführt und dem Ministerium vorgelegt", so Mag. Kuttner-Raaz - darunter etwa Preise für Futtermittel, Energie, Maschineneinsatz, Instandhaltung, Beratung etc. Der Erfolg der nunmehrigen Anpassung liegt für sie in erster Linie darin, dass für die Einstellbetriebe die Kostensteigerungen der letzten Jahre großteils kompensiert und „die wirtschaftliche Situation von 2014 wieder hergestellt" werden konnte.

Dr. Leopold Erasimus sieht in der Anpassung auch eine Bestätigung des 2014 erzielten Verhandlungsergebnisses. Für ihn ist die Vorsteuerpauschale insgesamt ein Erfolgsmodell, auf das die Pferdewirtschaft stolz sein darf: „Die Vorsteuerpauschale wird, meinen Erfahrungen nach, von sehr vielen Betrieben in Anspruch genommen. Einerseits bringt sie eine enorme Verwaltungsvereinfachung, andererseits können etwa für selbst erzeugte Futtermittel gar keine Vorsteuern angesetzt werden." Genaue Zahlen über die tatsächlichen Einsparungen für die Betriebe durch die Vorsteuerpauschale gäbe es zwar nicht, so Dr. Erasimus weiter, „aber internen Berechnungen zufolge ist es ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag pro Jahr" – also für Österreichs Einstellbetriebe eine ganze Menge. Dennoch müsse man weiter kämpfen, um Österreichs Pferdebetriebe zukunftsfit zu machen: „Die heimische Pferdewirtschaft steht vor vielen Herausforderungen, die Anpassung der Vorsteuerpauschale ist lediglich ein Beitrag zur Unterstützung - weitere Maßnahmen sollten folgen."

Zufrieden mit der erreichten Anpassung der Vorsteuerpauschale zeigt sich auch ZAP Obmann Wilhelm Feuerle: „Mit der Anpassung der Vorsteuerpauschale ist der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter (ZAP) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich ein positiver Schritt in Richtung Sicherung bäuerlicher und gewerblicher  Pferdeeinstellbetriebe gelungen. Der Dank der ZAP richtet sich an das Bundesministerium für Finanzen sowie dem gesamten Verhandlungsteam.“