Pferdepassverordnung neu

Neue Meldepflicht für alle Pferdehalter

Ein Artikel von Redaktion | 22.09.2022 - 11:46
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Wer Pferde hält muss sie ab sofort in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) melden. ©Goodpics - stock.adobe.com

Wer In Österreich Pferde hält – egal, ob als Privatperson oder im Rahmen eines landwirtschaftlichen oder nicht-landwirtschaftlichen Betriebs – muss seinen Pferdebestand ab sofort in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) melden.

Jeder Zu- oder Abgang eines Pferdes oder Pferdeartigen für mehr als 30 Tage muss an die Datenbank gemeldet werden, und zwar innerhalb einer Frist von sieben Tagen. Ausnahmen gibt es für Sport-, Arbeits- und Zuchtpferde: Sie dürfen für eine Dauer von maximal 90 Tagen auch ohne Meldung zwischen Betrieben verbracht werden, Zuchthengste sogar für die ganze Zuchtsaison. Auch der Tod eines Pferdes ist in der Datenbank  zu melden, die Geburt eines Fohlens ist allerdings weiterhin dem zuständigen Zuchtverband bekanntzugeben.

Für alle Meldungen sind die UELN (Pferdepassnummer) des Pferdes und eine Registrierung des/der Halter:in im VIS nötig. Zugangsdaten für die VIS-Datenbank können mit LFBIS-Nummer angefordert werden. Wer nicht über eine solche verfügt, kann eine VIS-Betriebsnummer beantragen. 

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In der neuen VIS-Bewegungsdatenbank sollen bald die Aufenthaltsorte  aller Equiden in Österreich verzeichnet sein. © Phone

Nur noch online möglich

Achtung: Alle Meldungen an das VIS sind nur online möglich! Und: Die bisherige Pflicht zur Anmeldung einer Pferdehaltung bei der Bezirkshauptmannschaft entfällt mit dieser neuen Regelung. Bis zum Ende
des Jahres 2022 müssen alle Pferdebestände in der Datenbank gemeldet sein, ab 1. Jänner 2023 wird die Einhaltung der Meldepflicht von der Veterinärbehörde kontrolliert.

Alle Infos, Formulare und Anleitungen finden Sie auf vis.statistik.at/vis/equiden, bei Fragen steht auch die VIS-Hotline 01 71128 8100 oder per E-Mail vis@statistik.gv.at zur Verfügung