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FN fordert Wolfsbejagung nach skandinavischem Vorbild

Ein Artikel von Pamela Sladky | 28.01.2019 - 15:57
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© raincarnation40 - pixabay.com

Der Bestand an Wölfen wächst in Deutschland jährlich um etwa 30 Prozent, Schätzungen gehen derzeit von einem Bestand von rund 1.000 Tieren aus. Diese Zahl könnte sich innerhalb der nächsten drei Jahren verdoppeln, heißt es in einer aktuellen Aussendung der FN. Trifft dieses Szenario tatsächlich ein, würden die Konflikte weiter zunehmen, ist man überzeugt. Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) haben deshalb ein neues Managementkonzept für den Wolf vorgelegt. Sie fordern künftig ein aktives Eingreifen in die Wolfsbestände.

Orientieren will man sich dabei an der skandinavischen Schutzjagd. Deren Grundlage ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand, bei dem einzelne Regionen einen individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation leisten, gleichzeitig jedoch eine Obergrenze definieren, die sich mit der Weidetierwirtschaft in Einklang bringen lässt.

Wie die FN erklärt, basiert der Schutzjagdansatz auf einer wildökologischen Raumplanung, die eine Unterteilung in drei Kategorien vorsieht. In Kategorie eins fallen die sogenannten Wolfsschutzareale. Hier darf sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln. Als Paradegebiete gelten großflächige Waldareale oder Truppenübungsplätze. Die zweite Kategorie bilden die sogenannten Wolfsmanagementareale, wo der Wolf grundsätzlich toleriert wird, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen der jeweiligen Regionen (Bundesländer) reduziert werden. Keine Toleranz für territoriale Wolfsrudel gibt es in den Kategorie-3-Gebieten, den sogenannten Wolfsausschlussarealen. Hierbei handelt es sich um urbane Gebiete, den alpinen Raum und Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial. Hier soll der Wolf zur Gefahrenabwehr bejagt werden dürfen.

Nach Ansicht des AFN sind die Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population, die mittlerweile über 8.000 Individuen umfasst. Angesichts dieser Zahl sei der günstige Erhaltungszustand des Wolfes zweifelsfrei gesichert, so das Aktionsbündnis, sodass keinerlei Notwendigkeit mehr bestehe, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Art zu belassen.