NEUE CORONA-VERORDNUNG

Gruppen-Reitunterricht für Kinder und Jugendliche ab Montag wieder erlaubt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 12.03.2021 - 17:12
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen ab 15. März wieder in Gruppen unterrichtet werden.
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Zwar ist die 4. Novelle der 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung noch nicht in ihrem vollen Umfang veröffentlicht, einzelne Details hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aber schon jetzt bekanntgegeben. Einer der genannten Punkte hat auch Auswirkungen auf den Reitschulbetrieb – und zur Abwechslung sind es positive.

Wie berichtet, gilt einer der zentralen Punkte der Novelle der Lockerung des Kinder- und Jugendsports. Demnach dürfen Kinder- und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren ab 15. März wieder gemeinsam Sport treiben. Was die Rahmenbedingungen für diesen Lockerungsschritt anbelangt, haben Ministerium und Sport Austria folgende Informationen veröffentlicht:

  • Sport darf nur im Freien stattfinden.
  • Generell ist zwei Meter Abstand zu halten. Die Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt, z. B. bei Sicherungs- und Hilfeleistung.
  • Für Kinder und Jugendliche besteht keine Testverpflichtung.
  • Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter*in, Instruktor*in, Trainer*in, etc.) müssen sich wöchentlich testen lassen, wenn sie Sporteinheiten anleiten wollen. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt zehn Kinder- und Jugendliche zzgl. bis zu zwei volljährige Trainer/-innen.
  • An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.
  • Auf den Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen.
  • Es muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen. Dieses umfasst u. A. Hygieneregeln für Sportler*innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing. Als Grundlage können die Sport Austria  Handlungsempfehlungen herangezogen werden.
  • Es besteht Registrierungspflicht.Sportstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen müssen von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten müssen ggf. der Bezirksverwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Nach 28 Tagen sind die Daten zu löschen. Eine Vorlage gibt es bei Sport Austria zum Download
  • Vorarlberg entwickelt aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.
Für die wirtschaftlich stark gebeutelten Reitschulen ist die Lockerung im Bereich des Kinder- und Jugendsports ein erster wichtiger Schritt in Richtung Normalität.