Neues von der Corona-Front

Was die Osterruhe in Ost-Österreich für Menschen mit Pferden bedeutet

Ein Artikel von Pamela Sladky | 31.03.2021 - 20:38
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Trotz 24-stündiger Ausgangsbeschränkungen: Pferdebsitzer*innen dürfen auch während der Osterruhe zu ihren Pferden. © www.Slawik.com

Aufgrund steigender Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung von Intensivstationen beginnt ab 1. April für Ost-Österreich die sogenannte „Osterruhe“ – ein weiterer Lockdown mit neuerlichen Verschärfung für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland tritt die Osterruhe mit 1. April 2021, 0 Uhr in Kraft. In Wien gilt sie bis einschließlich 10. April, in Niederösterreich und im Burgenland sollte der Lockdown ursprünglich am 7. April enden - Medienberichten zufolge schließen sich die beiden Bundesländer nun jedoch der Bundeshauptstadt an und verlängern um weitere vier Tage. 

Was bedeutet der Ost(er)-Lockdown nun konkret für Pferdebesitzer*innen, -halter*innen und Reiter*innen in den betroffenen Bundesländern? Das Wichtigste im Überblick:

Während der Osterruhe gilt die Ausgangssperre von 0 bis 24 Uhr. In diesem Zeitraum darf der eigene Wohnbereich nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Kann ich trotzdem noch mein Pferd besuchen?

Ja, dieser Punkt ist völlig unstrittig. Auch während der Osterruhe ist die Versorgung des Pferdes weiterhin erlaubt. Sie umfasst nicht nur die Fütterung und Pflege des Vierbeiners, sondern selbstverständlich auch dessen Bewegung. Entsprechend darf auch während des Ost-Lockdowns geritten oder das Pferd anderweitig bewegt werden. Das gilt jedenfalls für den Außenbereich, in der Reithalle dürfen Sie dem Pferd Bewegung verschaffen und damit alles tun, was seiner physischen und psychischen Gesunderhaltung dient. Sport ist hingegen - wie bereits aus den vergangenen Monaten bekannt - nicht in der Halle erlaubt.  

Darf ich an Reitunterricht teilnehmen?

Die erst vor kurzem erreichte Lockerung im Bereich des Jugendsports, die Gruppenreitunterricht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ermöglicht hatte, ist während der Osterruhe wieder aufgehoben. Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Ost-Lockdowns neuerlich untersagt. Weiterhin möglich scheint hingegen Einzelunterricht, zumal das Verlassen des Wohnbereiches zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen ebenso wie zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken ausdrücklich erlaubt ist. Hier gilt die Regel, dass eine Trainerin/ein Trainer jeweils nur eine Person bzw. Personen aus demselben Haushalt unterrichten darf.

Darf ich ausreiten gehen?
Ja, anders als im März und April des Vorjahres sind Ausritte auch während des neuen harten Lockdowns möglich, allerdings nur mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen. Gruppenausritte – sofern Sie nicht mehrere reitende Familienmitglieder haben, mit denen Sie sich ein Dach über den Kopf teilen – sind vorerst also leider kein Thema.