Corona und Pferdesport

OEPS stellt klar: Auch lizenzfreie Bewerbe sind möglich

Ein Artikel von Pamela Sladky | 28.05.2021 - 16:18
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Die neue COVID-19 Öffnungsverordnung ermöglicht nun auch lizenzfreie Bewerbe auf Turnieren.
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In der aktuellen Version der OEPS-Empfehlungen für den Reitsport heißt es nun konkret:

Zusammenkünfte

(Turnier, Training, Kurse, Gruppen), bisherige Bezeichnung Veranstaltungen im Sinne geplanter Zusammenkünfte, um Sport zu betreiben:

Zusammenkünfte im Spitzensport:
(§ 15 leg.cit) sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportlern zuzüglich Trainer, Betreuer und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, unter jenen Auflagen wie für Sportveranstaltungen im Spitzensport normiert, möglich.

Der OEPS darf als SpitzensportlerInnen A-und B- Kadermitglieder aller Sparten und all jene PferdesportlerInnen, die eine aufrechte internationale Qualifikation nachweisen können, einstufen.
Alle PferdesportlerInnen, die 2018, 2019 oder 2020 international gestartet sind oder eine gültige Lizenz der Stufe 1,2,3,4 oder ein Startkarte der jeweiligen Sparte besitzen. Auch Mitglieder des OEPS Talente-Teams, fallen unter diese Regelung. Betreffend Startkartenausstellung wird auf die Bestimmung des § 18 ÖTO hingewiesen.

Zusammenkünfte außerhalb des Spitzensports:
„Zusammenkünfte Neu“ sind im §13 leg.cit geregelt. Unter zehn Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig. Ab 11 Personen gilt die 3G -Regel, zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde  erforderlich. Indoor und Outdoor sind FFP2- Masken zu tragen (Ausnahme Sportausübung!).

Vorteil: An einem Ort dürfen auch mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, soferne die Höchstzahlen pro Zusammenkunft nicht überschritten werden (§13 (6) leg.cit).

Neu: Zusammenkünfte (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) sind daher mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig, wenn der für die Zusammenkunft Verantwortliche, sofern daran mehr als 10 Personen teilnehmen, diese spätestens eine Woche vorher bei der örtlichen Sicherheitsbehörde anzeigt wird (De-tails siehe Verordnung § 13leg.cit).

Bei mehr als 50 TeilnehmerInnen ist ein Corona Konzept, die Bestellung eines COVID-19 Beauftragten notwendig. Dann sind Zusammenkünfte nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mög-lich (§13 (4) leg.cit.) Achtung Höchstgrenzen!

Im Rahmen dieser Zusammenkünfte/Veranstaltungen können auch Bewerbe für ReiterInnen ohne Lizenz unter Einhaltung der Bestimmungen der ÖTO abgehalten werden.

Achtung:
Als eigene Veranstaltung nach § 13 außerhalb des Turniers ( Zusammenkunft im Spitzensport §15) anzumelden! Keine Vermischung! Bewerbe daher vor oder nach den Zusammenkünften im Spitzensport austragen. Einhaltung der Bestimmungen der ÖTO unerlässlich zwecks Anrechnung.