TOD EINES KUTSCHENPFERDES

Kutschen-Tragödie in Axams: Tierquälerei-Prozess geht in die nächste Runde

Ein Artikel von Pamela Sladky | 15.06.2021 - 13:36
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In Innsbruck wird der Fall eines verstorbenen Kutschenpferdes verhandelt.  

Im Juni 2018 hatte der Tod eines Kutschenpferdes im Tiroler Axams international für Aufsehen gesorgt. Während einer Touristenfahrt bei hochsommerlichen Temperaturen war ein Gespann zu Sturz gekommen. Eines der Tiere konnte nicht mehr gerettet werden. Es starb an Ort und Stelle. Beobachter des Vorfalls erklärten später, dass die Pferde schon vor der Fahrt einen sehr erschöpften Eindruck gemacht hätten. Angesprochen auf den Zustand der Tiere habe der Kutscher die Bedenken seiner Fahrgäste als unbegründet abgetan. Möglicherweise eine fatale Fehleinschätzung.

Das lässt neben zahlreichen Zeugenaussagen auch eine später veröffentlichte Videosequenz vermuten. Sie zeigt zwei Pferde, die schwankend und mit augenscheinlich großer Mühe eine vollbeladene Kutsche über sandigen Boden ziehen. Dabei werden sie mehrfach vom Fahrer des Gespanns mit der Peitsche angetrieben.
 

"Überhaupt nicht schuldig"

Weder der Kutscher noch sein Arbeitgeber sahen sich für den Vorfall verantwortlich. Sie sprachen von einem tragischen Unfall, der nicht hätte verhindert werden können. Dieser Einschätzung konnten sich weder der Amtstierarzt noch die Staatsanwaltschaft anschließen. Es folgte ein Strafantrag wegen Tierquälerei beim Landesgericht.

Zur Eröffnung des Prozesses im September 2019 bekannte sich der Betreiber des Kutschenunternehmens „überhaupt nicht schuldig“. Wegen eines erforderlichen Veterinärgutachtens, das zur Klärung der Todesursache des verstobenen Wallachs beitragen soll, und zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess schließlich vertagt. Wie die Tiroler Tageszeitung am Dienstag berichtet, wird der Prozess nach fast zweijähriger Pause heute fortgesetzt. Ein Urteil wird in den Abendstunden erwartet.

Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, drohen dem Kutschereibetreiber bis zu zwei Jahre Haft. Einstweilen gilt die Unschuldsvermutung.