Prozess

Tierquälerei: Zwei Schuldsprüche im Fall des Kutschenbetriebes von Axams

Ein Artikel von Pamela Sladky | 16.06.2021 - 13:06
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Symbolfoto © www.slawik.com

2018 endete ein vergnüglicher Kutschenausflug im Tiroler Axams mit einer Tragödie. Nach einer einstündigen Fahrt bei sommerlichen Temperaturen brachen zwei Kutschenpferde bei der Ankunft am Zielort zusammen, eines der Tiere verstarb an Ort und Stelle.

Ein von der Kronen Zeitung veröffentlichtes Video zeigt ungeschönt, dass beide Pferde beim Ziehen der mit 19 Personen vollbesetzten Kutsche offenbar große Schwierigkeiten hatten. Die Bewegungen der Pferde wirken unkoordiniert, sie schwanken und lehnen sie sich immer wieder aneinander an. Gestützt durch mehrere Zeugenaussagen erhärteten diese Bilder den Verdacht, dass die Tiere offenbar völlig erschöpft und nicht in der Verfassung waren, den schwer beladenen Wagen zu ziehen.

Nach eingehenden Ermittlungen erhob die Tiroler Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen den Kutscher und den Kutschereibetreiber wegen des Verdachts auf Tierquälerei.

Dieser Anklage wurde nun vom Tiroler Landesgericht stattgegeben. Das berichtet die Tiroler Tageszeitung in einer Online-Meldung am Dienstag. Laut TT sah Richterin Verena Offer den Tatbestand der Tierquälerei eindeutig erfüllt. Für den Kutscher sei demnach erkennbar gewesen, dass die Pferde mit den Kräften am Ende waren. Trotzdem habe er ihnen die volle Leistung abverlangt und sie weiter mit der Peitsche angetrieben. Der 45-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt.

Für den Kutscherei-Inhaber gab es in dieser Angelegenheit zwar einen Freispruch, allerdings musste er sich für einen anderen Fall von Tierquälerei in seinem Betrieb verantworten. 2015 hatte der Unternehmer Pferde, die vor einen Gladiatorenwagen gespannt waren, mit blutendem Maul über einen Veranstaltungs­parcours traben lassen. Ursache für die Verletzung war eine schlecht montierte Stange, die gegen die  Nüstern geschlagen hatte. In dieser Sache wurde eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro verhängt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.