Transport

Pferdetransport: Grauzone oder doch verbotenes Geschäft?

Ein Artikel von Lisa Wallner | 10.02.2026 - 11:10
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Die Anschaffung eines Pferdeanhängers kann je nach Modell ordentlich ins Geld gehen. Und weil das gute Stück bei vielen Reiter:innen den überwiegenden Teil des Jahres mehr Dekoration als Gebrauchsgegenstand ist, liegt es nahe, die Einsatztage des Anhängers zu erhöhen – und das am besten gleich gewinnbringend, damit sich die Anschaffungskosten irgendwann doch relativieren. Genau hier ist aber der Knackpunkt: Den privaten Pferdeanhänger einfach so zu vermieten oder gar selbst Transporte für andere damit durchzuführen kann ganz schnell zum illegalen Gewerbe werden, wenn man nicht aufpasst und sich vorab informiert.

Vor allem auf Plattformen wie Facebook gibt es in letzter Zeit immer mehr Anbieter für den Verleih von Anhängern oder sogar den Transport von Pferden. Dass es sich hierbei selten um einen reinen Freundschaftsdienst handelt, weiß auch Mag. Rudolf Keindl von der WKNÖ:  

Sobald mir etwas abgegolten wird und keine Freundschaft besteht – eine erst vor kurzem eingegangen 'Facebook-Freundschaft' fällt in der Regel nicht unter diesen Begriff – wir es schwierig zu beweisen, dass ein solcher Verleih oder Transport ein reiner Dienst an der Freundschaft ist und keine Gewerbsmäßigkeit vorliegt.


Mag. Rudolf Keindl, Wirtschaftskammer Niederösterreich

Besser (Klein-)Gewerbe anmelden!

Möchte man seinen Anhänger also vermieten, ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst ist, dass schnell eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Laut WKO ist das nämlich sogar schon bei einmaligen Transporten der Fall, wenn "erheblicher Aufwand oder Wiederholungsabsicht besteht". Auch das verrechnen eines Entgeltes, das die "tatsächlichen Kosten übersteigt" oder die Ertragserzielungsabsicht reichen aus, um eine Tätigkeit als gewerbsmäßig einzustufen.

Wer also lediglich in kleinem Rahmen seinen Anhänger anderen zur Verfügung stellen möchte, könnte mit der Anmeldung eines Kleingewerbes, bei dem auch nur wenige Abgaben fällig werden, schon auf der sicheren Seite sein. 

Wichtig zu beachten: Sowohl der Transport als auch der Verleih sind gewerbepflichtig, beim Verleih reicht es aber, ein Gewerbe angemeldet zu haben, wohingegen für den Transport oft zusätzlich eine Konzession benötigt wird. Konkret ist dies der Fall für Transporte, die ins Ausland führen und bei denen ein Gesamtgewicht (Zugfahrzeug UND Anhänger) von 2,5 Tonnen überschritten wird. Im Inland ist diese Grenze ein wenig höher angesetzt – hier ist ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen als Grenze definiert. Bleibt man darunter, reicht es, ein Kleintransportgewerbe angemeldet zu haben, die durchaus aufwendigen Bedingungen zum Erlangen einer Konzession entfallen.

Versicherung nicht vergessen

Zu beachten ist außerdem, dass man den gewerblichen Einsatz von Anhängern und gegebenenfalls auch Zugfahrzeugen in jedem Fall der Versicherung zu melden hat. Werden Anhänger und/oder Zugfahrzeg nicht entsprechend versichert, kann das im Falle eines Schadens ein bitterböses Erwachen bedeuten: Nicht selten springt die Versicherung bei Obliegenheitsverletzungen nämlich ab und man bleibt auf den Kosten sitzen. 

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Hohe Strafen

Aber selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt, kann aus einem kleinen Zuverdienst in einer scheinbaren Grauzone schnell das Gegenteil werden. Nämlich dann, wenn die Behörden von einem nicht angemeldeten Verleih und/oder Transport Wind bekommen: Unbefugte Gewerbeausübung kann teuer werden. Konkret sieht das Gesetz hier einen Strafrahmen bis zu 3.600 Euro vor, wobei auch der Auftraggeber bei Transporten ohne Gewerbeberechtigung zur Kasse gebeten werden kann und bis zu 2.180 Euro Strafe fällig werden können. 

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat übrigens zu diesem Thema erst vor wenigen Wochen einige Infos für Anhängerbesitzer:innen zusammengetragen und hier übersichtlich, leicht verständlich und in aller Kürze zusammengefasst, was wirklich wichtig ist. Weitere Informationen über die Güterbeförderung gibt's außerdem hier