Springen

Deutschland: Touchierverbot am Sprung endgültig beschlossen

Ein Artikel von fn-press | ps | 05.05.2022 - 09:44
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© Chris Van Lennep | AdobeStock.com

Das Verbot des Touchierens am Sprung ist nun endgültig beschlossen. Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung votierte bei den FN-Tagungen in Münster einstimmig für eine Änderung der Leistungsprüfungsordnung (LPO).

Der Beirat Sport beschloss, dass § 920 LPO Verstöße wie folgt geändert wird:

2. Einen Verstoß begeht insbesondere wer
eine Methode anwendet,
• bei der das Pferd vor, während oder nach der Überwindung eines Sprunges, Hindernisses oder einer sonstigen Sache mit einem Gegenstand getroffen wird, indem der Gegenstand von einer Person, einer Vorrichtung oder auf sonstige Weise angehoben, geworfen oder sonst bewegt wird. Zulässige Hilfengebung, z.B. Gertenhilfen, entsprechend der Beschreibung in den Richtlinien für Reiten und Fahren bleibt davon unberührt.
• bei der ein Pferd vorsätzlich in einen Sprung, Teile eines Hindernisses oder eine sonstige Sache hineinbewegt wird oder es dem Pferd sonst unmöglich gemacht wird, diese zu überwinden ohne daran anzuschlagen.

Die Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung im offiziellen Mitteilungsorgan der FN in Kraft, sobald sie auf der Internetseite der FN veröffentlicht worden ist.
 

Nur Verbot schützt vor falscher Anwendung

Die Trainingsmethode des Touchierens von Pferden am Sprung war in Folge der sogenannten „Barr-Affäre“ in den 1990er Jahren in die FN-Richtlinien für Reiten und Fahren aufgenommen worden. Schon damals hatte sich eine Expertenkommission ausführlich damit beschäftigt und war zu dem Schluss gekommen, dass gegen diese Trainingsmethode, sofern unter bestimmten Bedingungen durchgeführt, keine Bedenken bestehen. Durch die Aufnahme in die Richtlinien für Reiten und Fahren wurde das Touchieren am Sprung zu einer anerkannten Trainingsmethode von Pferden, die im Training, nicht jedoch auf Turnieren angewendet werden durfte.

Anlässlich eines Beitrages des Fernsehmagazins RTL Extra im Jänner 2022 kam die FN-Ausbildungskommission letztlich jedoch zu der Erkenntnis, dass bei der Ausführung des Touchierens am Sprung in der Praxis das Risiko einer Abweichung von der Beschreibung in den Richtlinien hoch ist. Selbst Fachleuten fiele es oft schwer zu veranschaulichen und zu vermitteln, wo die Grenze zwischen Touchieren und dem eindeutig als tierschutzwidrigen Barren verläuft. Da aufgrund der Komplexität des Touchierens am Sprung selbst eine Schulung eine korrekte Umsetzung in der Praxis nicht garantieren könne, kamen Kommission und Präsidium letztlich zu dem Schluss, dass es besser sei, auf die Methode im Sinne der Pferde ganz zu verzichten. „Nur durch ein Verbot des Touchierens am Sprung können die Pferde vor einer falschen Anwendung und alle Akteur:innen vor den Konsequenzen einer versehentlichen Falschanwendung geschützt werden“, so die Begründung der FN.