Wie die ungarische Behörde für Lebensmittel und Tiergesundheit Nébih am Dienstag mitteilte, mussten bereits einige Pferde aufgrund eines positiven Befundes auf Equine Infektiöse Anämie (EIA) getötet werden, viele weitere Pferde wurden unter Quarantäne gesetzt. Um eine Ausbreitung der gefürchteten Infektionskrankheit zu verhindern, wurde in zehn Gemeinden ein Transportverbot für Pferde verhängt. Man geht davon aus, dass der jetzige Ausbruch auf einen einzelnen Fall in am Plattensee gelegenen Veszprem zurückgeht, der den Behören bereits Anfang März gemeldet worden war.
Bei der EIA, gemeinhin auch als „Pferdeseuche“ bezeichnet, handelt es sich um eine infektiöse Blutarmut bei Einhufern. Das Virus, das mit dem menschlichen HIV-Virus verwandt ist, wird durch einfache Stallfliegen nicht übertragen, wohl aber durch blutsaugende Pferdebremsen bzw. verunreinigte Injektionskanülen, chirurgische Instrumente oder die Verabreichung von Blutkonserven.
Krankheit häufig ohne Symptome
Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und potentielle Virusausscheider, auch wenn sie manchmal keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen“ Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Rund 30 bis 90 % der Infektionen verlaufen oft sehr lange Zeit ohne augenscheinliche Krankheitssymptome. Die Tiere wirken dann völlig gesund, obwohl sie das Virus in sich tragen.
Im akuten Verlauf zeigen die betroffenen Tiere hohes Fieber, Apathie, Schwäche, einen schwankenden Gang und gelbe Schleimhäute in Folge einer eintretenden Herzschwäche. Oftmals kommt es zu Ödembildungen an Gliedmaßen, Bauch und Unterbrust. Bei trächtigen Stuten kann es zu Aborten und zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen.
Anzeige- und Meldepflicht für EAI
EIA ist anzeigepflichtig, Erkrankungsfälle müssen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gemeldet werden. Da es bislang weder eine Impfung noch eine Therapie gegen die Krankheit gibt, sind Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden ausdrücklich verboten – Pferde mit positivem Befund werden ausnahmslos getötet. Damit einher gehen Sperr- und Quarantänemaßnahmen des betroffenen Pferdebestandes und Kontaktbeständen sowie gezielte Blutuntersuchungen. Erst wenn alle Tiere des Bestandes in zwei Nachuntersuchungen in vierwöchigem Abstand von negativ getestet wurden, darf die Sperre wieder aufgehoben werden.