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In einem Betrieb in Hagen-Grinden (Landkreis Verden) wurde ein Fall von Infektiöser Blutarmut entdeckt. © Budimir Jevtic - fotolia.com

Equine Infektiöse Anämie im Landkreis Verden

Ein Artikel von Pamela Sladky | 09.06.2017 - 08:04
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In einem Betrieb in Hagen-Grinden (Landkreis Verden) wurde ein Fall von Infektiöser Blutarmut entdeckt. © Budimir Jevtic - fotolia.com

Wie das Landratsamt Verden am Donnerstag mitteilte, wurde die gefürchtete Krankheit in einem Stall in Hagen-Grinden nachgewiesen. Aufgrund der Anzeigepflicht wurde das zuständige Veterinäramt eingeschaltet. Da es keine Heilung bei Equiner Infektiöser Anämie (EIA) gibt, musste das betroffene Pferd umgehend eingeschläfert werden. Blutproben bei den restlichen Tieren des Bestandes fielen allerdings negativ aus.

Ein Sperrbezirk im Ein-Kilometerradius des Hofes, der von den Pferden für die kommenden drei Monate nicht verlassen werden darf, soll eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. Sämtliche Equiden innerhalb dieses Gebietes werden nun in den nächsten Tagen klinisch und serologisch auf die Viruserkrankung untersucht. Die betroffenen Betriebe wurden bereits informiert. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt erst, wenn eine neuerliche Blutprobe am Ende der dreimonatigen Frist bei allen Pferden ein negatives Ergebnis liefert.

Woher das Virus in Hagen-Grinden stammt ist derzeit noch unklar. Das EIA-Virus, das mit dem menschlichen HIV-Virus verwandt ist, wird durch einfache Stallfliegen nicht übertragen, wohl aber durch blutsaugende Pferdebremsen bzw. verunreinigte Injektionskanülen, chirurgische Instrumente oder die Verabreichung von Blutkonserven.

Krankheit häufig ohne Symptome

Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und potentielle Virusausscheider, auch, wenn sie manchmal keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen“ Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Rund 30 bis 90 % der Infektionen verlaufen oft sehr lange Zeit ohne augenscheinliche Krankheitssymptome. Die Tiere wirken dann völlig gesund, obwohl sie das Virus in sich tragen.

Im akuten Verlauf zeigen die betroffenen Tiere hohes Fieber, Apathie, Schwäche, einen schwankenden Gang und gelbe Schleimhäute in Folge einer eintretenden Herzschwäche. Oftmals kommt es zu Ödembildungen an Gliedmaßen, Bauch und Unterbrust. Bei trächtigen Stuten kann es zu Aborten und zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen.

Anzeige- und Meldepflicht für EIA

EIA ist anzeigepflichtig, Erkrankungsfälle müssen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gemeldet werden. Da es bislang weder eine Impfung noch eine Therapie gegen die Krankheit gibt, sind Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden ausdrücklich verboten – Pferde mit positivem Befund werden ausnahmslos getötet. Damit einher gehen Sperr- und Quarantänemaßnahmen des betroffenen Pferdebestandes und Kontaktbeständen sowie gezielte Blutuntersuchungen. Erst wenn alle Tiere des Bestandes in zwei Nachuntersuchungen in vierwöchigem Abstand von negativ getestet wurden, darf die Sperre wieder aufgehoben werden.

ps