Seit 5. Dezember ist es fix: Pferde einstellen wird für viele heimische PferdebesitzerInnen ab Jänner empfindlich teurer. © Jérome Aufort - fotolia.com
Ab 1. Jänner 2014 unterliegen Umsätze aus der Pensionspferdehaltung in landwirtschaftlichen Betrieben aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr der Umsatzsteuerpauschalierung. Das bedeutet, dass pauschalierte Landwirte, die als Nebengewerbe einen Pferdeeinstellbetrieb führen, künftig von den Erlösen aus der Pensionspferdehaltung 20 % Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) an den Fiskus abführen müssen. Im Gegenzug können sie Vorsteuerabzüge geltend machen, d. h. , dass die Mehrwehrsteuer der Ausgaben mit der Mehrwertsteuer der Einnahmen gegengerechnet werden kann. Allerdings nur anteilsmäßig, was die Sache deutlich verkompliziert, denn jede einzelne (mit Rechnungen belegte!) Ausgabe muss daraufhin durchleuchtet werden, welcher Prozentsatz davon nur den Pferden zugutekommt, und ob sich darunter eventuell auch eigene Pferde befinden (die man wieder herausrechnen muss).
Problem Vorsteuerrückholung
Am schlimmsten trifft es diejenigen Betriebe, die Kredite aufgenommen haben, um in ihren Einstellbetrieb zu investieren. Denn anders als Gewerbebetriebe konnten sie bisher keine Vorsteuern geltend machen – und seit Veröffentlichung des Wartungserlasses der Umsatzsteuerrichtlinien am 5. Dezember 2013 weiß man, dass – anders als gehofft – auch nachträglich keine anteiligen Abzüge von der USt für Investitionen in der Vergangenheit geltend gemacht werden können. Der Betrieb muss die Belastung also im vollen Ausmaß tragen und in Zukunft für Einnahmen, die er daraus generiert, 20 % Umsatzsteuer abführen. Keine faire Regelung, wie auch Steuerberater meinen: „Erfolgt keine Änderung dieser Gesetzesbestimmung bzw. keine andere Auslegung durch die Finanzverwaltung, wird man über eine Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung nachdenken müssen“, so Steuerberater Dr. Karl Bruckner.
Rechenbeispiel
Einen populären Irrtum gilt es im Zusammenhang mit der Errechnung der Umsatzsteuer auszuräumen: Häufig ist zu lesen, dass man die bisherige Einstellgebühr zunächst durch 1,2 dividieren müsse, um den Nettobetrag zu ermitteln. "Das ist so nicht korrekt", erklärt Mag. Brigitte Kuttner-Raaz, die seit 20 Jahren Pferdewirtschaftsbetriebe im In- und Ausland analysiert, berät und begleitet, „denn der bisherige Betrag war – außer beim freiwillig regelbesteuerten oder buchführungspflichtigen Betrieb – ein Brutto-für- Netto-Umsatz, da der Landwirt weder Umsatzsteuern abführen musste noch Vorsteuern gegenrechnen konnte. In Bezug auf die tatsächlichen vereinnahmten Entgelte muss man also davon ausgehen, dass zur derzeitigen Einstellgebühr 20 % dazugerechnet werden müssen, um auf dieselbe Höhe der bisher umsatzsteuerpauschalierten Einnahmen zu kommen.“ Aus den 300 Euro im obigen Beispiel werden so 360 Euro im Monat, die zusätzliche jährliche Belastung für den Einsteller/die Einstellerin beläuft sich damit auf 720 Euro.
Von den angeführten Änderungen verschont bleiben lediglich Kleinunternehmer, die bis zu einer Umsatzgrenze von 30.000 Euro unecht umsatzsteuerbefreit sind.
Die Vorsteuerpauschale
Um die bereits angedeuteten Berechnungsschwierigkeiten bei der Vorsteuer zu mindern und für transparente und auch faire Bedingungen zu sorgen, hat man sich seitens der Interessensvertretungen – ZAP, Landwirtschaftskammern und OPES – bemüht, eine Vorsteuerpauschale in Höhe von 16 % auszuverhandeln. Sie soll die Umsatzsteuerermittlung sowohl für gewerbliche Pferdeeinsteller als auch für Landwirte, die fremde Pferde einstellen, einfacher machen. Die bisherigen Einstellpreise müssten dann nur um 4 % erhöht werden, um die gesetzliche geforderte Umsatzsteuer ohne größere Einbußen abführen zu können.
Um eine solche Vorsteuerpauschale einzuführen, bräuchte es lediglich die Unterschrift des Finanzministers. Die bisherige Finanzministerin Maria Fekter hat das Ansinnen allerdings abgeschmettert, derzeit fehlt aufgrund der immer noch andauernden Regierungsbildung schlicht der Adressat für ein solches Begehren. Im Moment heißt es also warten und hoffen – auf einen neuen Finanzminister, der sich davon überzeugen lässt, dass eine solche Regelung im Sinne aller wäre – nicht zuletzt des Finanzministeriums selbst.
Alles zum Thema Umsatzsteuer neu und über die drohenden Folgen einer rigiden Umsetzung des Gewerberechtes lesen Sie in der Jännerausgabe der Pferderevue, im Abo und am Kiosk ab 23. Dezember 2013 erhältlich.